Gesetzliche Grundlagen

Smart Meter: funkbasierte Zähler und Mess-Systeme

Am 23.6.2016 hat der Bundestag mit seiner Mehrheit aus Schwarz-Rot das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Am 5. Janunar 2021 hat das Schweizer Bundesgericht ein bahnbrechendes Urteil zum Thema Funkwasserzähler gefällt.

Plenarsaal des Deutschen BundestagesBild: bundestag.de

Digitalisierung der Energiewende

Protokoll der Bundestagsdebatte: Schlimmer geht immer ... Plenarredner zeigen die Kernpunkte der Kritik am Gesetzentwurf auf. Die Kosten sollen auf den Verbraucher abgewälzt werden, viele Fragen zum Umwelt- und Datenschutz bleiben offen. weiterlesen
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Bei SmartMeter Elektrosmog vermeiden

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Kritik am Gesetz zum Einbau gesundheitsgefährdender, qualitativ und technisch unausgereifter Produkte ... weiterlesen

"Smart Meter sind im Grunde nichts anderes als Computer mit Fernabschaltung und einer recht geringen Lebensdauer."
Zur Situation um Smart-Metering in Österreich.

Österreichische Arbeiterkammer am 11.07.2017:

"Jeder soll das Recht zur Ablehnung von Smart Metern haben“: "Aktuell werden laut Arbeiterkammer (AK) nur jene Haushalte dazu gezählt, deren digitale Messgeräte auch "scharfgeschaltet" sind. Somit erlaube das Gesetz ein sogenanntes "Opt-Out" zurzeit nur so lange, bis eine Ablehnungsquote von fünf Prozent der Haushalte erreicht wird. "Das halten wir für einen Eingriff in das Grundrecht"

Christoph Klein, Direktor der AK Wien bei einem Pressegespräch zitiert im Der Standard

 

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Format: A4Seitenanzahl: 1 Veröffentlicht am: 26.02.2016 Sprache: Deutsch

Bei SmartMeter auf Freiwilligkeit setzen und Elektrosmog vermeiden

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Der Gesetzesentwurf sieht einen verbindlichen Einbau von sog. Smart Meter, intelligenten Messsystemen, auch in Privathaushalten vor. Unverständlich bleibt, warum die Bundesregierung die fundierte Kritik aus den Reihen der Länderkammer in keiner Weise aufgegriffen hat. „Ein erneutes Zwangsgesetz zum Einbau gesundheitsgefährdender, qualitativ und technisch unausgereifte Produkte, wie vor Jahren bei der Energiesparlampe, braucht niemand“, kritisiert Jörn Gutbier von der Umwelt- und Verbraucherorganisation diagnose:funk.

Zum wegweisenden Urteil (CH)

Stundenwert-Erfassung, Speicherung und Aussendung von Verbrauchsdaten in kurzen Intervallen ist unzulässig. Die detaillierte Urteilsbegründung sollte auch in Deutschland zur Anwendung gebracht werden.

Wissenswertes

BMJV, Thomas Köhler
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Unser Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. (...) Verbraucherinnen und Verbraucher (müssen) die Möglichkeit behalten, auf die Vernetzung ihrer Wohnung zu verzichten. (...) Niemand darf benachteiligt werden, nur weil er sich entscheidet, ohne Smart Home auszukommen; es darf da keinen mittelbaren Zwang geben. Über den Grad der Digitalisierung seines Lebens in den eigenen vier Wänden – mit allen Vor-, aber auch mit allen Nachteilen – muss jeder selbst bestimmen können.

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"Das Recht auf eine analoge Welt" „Smart Home – Wie digital wollen wir wohnen?“ Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas auf der gemeinsamen Konferenz von BMJV und Bitkom zum Safer Internet Day 2017 am 14. Februar 2017 in Berlin
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Gerade im häuslichen Umfeld muss doch jeder den Grad und Zeitpunkt der Digitalisierung selbst bestimmen können – ich nenne das das Recht auf eine analoge Welt. Es geht mir hier nicht um ein weltabgewandtes Eremitentum, sondern um den Respekt von Privatsphäre und Freiheit durch den Erhalt von Kontrolle und Steuerung des eigenen Lebensumfelds.

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Heiko Maas, Berlin 3. Juli 2017, Digitales Leben – Vernetzt. Vermessen Verkauft?
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Ab 2017 erhalten Verbraucher mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden Smart Meter. Der Einsatz in privaten Haushalten folgt ab 2020 mit einem verpflichtenden Einbau von Smart Metern ab 6.000 kW/h und einem optionalen Einbau bei weniger als 6.000 kW/h Jahresverbrauch.

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Bundesregierung zum Gesetzentwurf "Digitalisierung der Energiewende" 4. Nov. 2015
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