Fristen

Auf Anfragen von Mobilfunkbetreibern ist unbedingt innerhalb der geltenden Fristen (vier bis acht Wochen) zu reagieren. Verstreicht diese Frist ungenutzt, ist die Anlage ggf. damit genehmigt (vgl. die LBO-Regelung in Baden-Württemberg). Auf bereits genehmigte Standorte von Sendeanlagen kann nachträglich kein Einfluss mehr genommen werden.

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