Mobilfunkvorsorge im Dialogverfahren
Kapitel I
Kein Betreiber baut heutzutage noch eine Sendeanlage ohne die Zustimmung der Gemeinde, wenn diese über ihre rechtssicheren Handlungsoptionen Bescheid weiß und verstanden hat, dass es hier um mehr geht als nur ein Mobilfunkangebot.
Vorsorge, Gesundheits- und Klimaschutz sowie Gefahrenabwehr sind städtebauliche Ziele, die auch im Mobilfunkbereich gelten und entsprechend zu berücksichtigen sind.




Rechtssicherheit ist vorhanden - höchstrichterlich.
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Dialogverfahren: Konkretes Vorgehen, wenn ein Mobilfunkbetreiber die Errichtung einer neuen Sendeanlage ankündigt - aus zwei mach drei
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Mitsprache und Steuerung bei genehmigungsfreien Anlagen
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Fristen
Mobilfunkvorsorge im Dialogverfahren Fristen sind unbedingt einzuhalten (vier bis acht Wochen): auf bereits genehmigte Standorte von Sendeanlagen kann nachträglich kein Einfluss mehr genommen werden! weiterlesen


Eine FEE die keine ist: Vorsicht bei geförderten Gutachten/Geschenken die der Durchsetzung dienen
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Der neue Mobilfunkpakt - Aufforderung zur Selbstentmachtung
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Offizieller Mobilfunkvorsorge-Leitfaden ist erforderlich
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Leitfaden Senderbau in Österreich - max. 1.000 µW/m²
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