Mobilfunkvorsorge im Dialogverfahren

Kapitel I

Kein Betreiber baut heutzutage noch eine Sendeanlage ohne die Zustimmung der Gemeinde, wenn diese über ihre rechtssicheren Handlungsoptionen Bescheid weiß und verstanden hat, dass es hier um mehr geht als nur ein Mobilfunkangebot.

Vorsorge, Gesundheits- und Klimaschutz sowie Gefahrenabwehr sind städtebauliche Ziele, die auch im Mobilfunkbereich gelten und entsprechend zu berücksichtigen sind.

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Informationspflicht der Betreiber

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Drei Wege mit den Betreiberanfragen umzugehen

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Welche Ziele sind erreichbar?

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Strahlende AussichtenBild: diagnose:funk

Steuerungselement Baurecht - nur bei Bedarf

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Mobilfunk und BaurechtZeichnung: Meidert & Kollegen

Welche Sendeanlagen sind genehmigungsfrei?

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Fristen

Mobilfunkvorsorge im Dialogverfahren Fristen sind unbedingt einzuhalten (vier bis acht Wochen): auf bereits genehmigte Standorte von Sendeanlagen kann nachträglich kein Einfluss mehr genommen werden! weiterlesen
Alternative Standortplanung in PliezhausenGrafik: Dipl.-Ing. Dietrich Ruoff - ibaum.com

Kosten eines vergleichenden Immissionsgutachtens

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Strahlende AussichtenBild: diagnose:funk

Umgang mit Bestandsanlagen

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Netzplanung - SuchkreisGrafik: diagnose:funk

Suchkreis und darüber hinaus

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Messwerte-Erhebung Stuttgart West 2011Grafik: EMF-Institut Dr. Nießen

Das Versorgungsziel hinterfragen

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Schutz & Vorsorge in KommunenIllustration: Sara Contini-Frank
Titelblatt LSB (Ausschnitt)Quelle: aegu.net/pdf/Leitfaden.pdf
Gemeinde FlattachQuelle: flattach.at

Gemeinde Flattach (AT): max. 100 µW/m²

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