Blickwinkel erweitern - Allzuständigkeit nutzen

Der Schwerpunkt dieses Ratgebers liegt auf den Erläuterungen zum Umgang mit dem kommerziellen Mobilfunk und seinen Anbietern, den Abwägungen zur Bereitstellung einer „angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Dienstleistungen des Mobilfunks“ und den politischen und rechtlichen Handlungsoptionen einer Kommune, wenn es um die Fragen der Standortfindung geht.

In diesem Kapitel geht es um die nicht minder wichtigen sonstigen Mobilfunkanwendungen, bei denen die Kommune im Rahmen ihrer Allzuständigkeit 100 % Verfügungsgewalt hat.

Als großer Arbeitgeber in der Gemeinde, als Gebäudebesitzer und Gebäudeverwalter, als Schulträger, als Förderer von Bildung und Kultur, als Betreiber öffentlicher Einrichtungen des Sports, als Verantwortlicher für die Feuerwehren, als Wirtschaftsförderer, als Betreiber von Stadtwerken, als Wohnungsbauunternehmen und Anbieter von Infrastruktureinrichtungen bei Gas, Wasser und Strom können Kommunen nicht nur Aufklärung leisten, sondern weitgehend unabhängig aktive Vorsorge nach dem ALASTA-Prinzip umsetzen.

Dabei stehen folgende Themen im Fokus der Betrachtung:

  • die ständig zunehmenden WLAN-Anwendungen
  • die vermeidbaren Emissionen von DECT-Telefonen
  • die Art der Umsetzung von Smart City & Smart Meter-Anwendungen
  • der Umgang mit Endgeräten in Kindergärten und Schulen

Sich als Kommune um den Bestrahlungspegel der ständig vorhandenen Grundlast durch Mobilfunksendeanlagen zu kümmern, ist ein wichtiges Thema – denn die Bürger selbst können hierauf keinen Einfluss nehmen.

Die oben genannten Anwendungen in den Blick zu nehmen, ist aber mindestens genauso wichtig, denn häufig geht von diesen die stärkste Belastung aus. Und auch hier wird immer öfter zwangsweise, bzw. ungefragt bestrahlt –, zumindest dort, wo es die abhängig Beschäftigten, Besucher, Schüler und Kinder oder Kunden betrifft.

Fraglich ist auch, inwieweit die Bestrahlung durch die eigenen Endgeräte selbstgewählt ist, wenn die Nutzer nicht wirklich wissen, wann, wo, wie häufig und wie intensiv sie sich einer Strahlenbelastung bei welcher Art von Geräteeinstellung und Endgerätenutzung aussetzen. Niemand hat dafür ein Sinnesorgan. Hier hilft nur Aufklärung. Dazu hat eine Kommune vielfältige Instrumente.

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