Indoor- und Outdoorversorgung in der Netzauslegung

Die Angemessenheit des Versorgungsauftrags sollte von den Kommunen kritisch hinterfragt werden. Aufgabe der Kommune ist es, mit Hilfe eines Mobilfunkkonzeptes, das auf der Basis der geltenden Gesetzeslage zur Immissionsreduzierung erstellt wird, auf die Netzplanung aktiv Einfluss zu nehmen.

Mobilfunk ist keine Universaldienstleistung

Die Betreiber haben den ursprünglichen Auftrag, eine angemessene Mobilfunkversorgung anzubieten, aus den Augen verloren. Die heutige Interpretation, dass das Ziel der Mobilfunknetzplanung auch eine maximale Versorgung mit Internetdiensten innerhalb von Gebäuden umfasst, ist übergriffig und technisch unnötig – also gerade nicht angemessen. Mobilfunk ist nach wie vor keine Universaldienstleistung, egal, welche untergesetzlichen Auflagen die Politik den Mobilfunkbetreibern mit der Frequenzversteigerung zur Aufgabe macht [19]*.

Baumasse dämpft Mobilfunksignale. Je nach verwendeter Frequenz ca. zwischen 6 und 40 dB (700 MHz bis 3,5 GHz), das heißt, Sendeanlagen müssen, im Vergleich zu einer Netzauslegung, die nur auf den Außenbereich als Planungsziel ausgelegt ist, zwischen 4- bis 10.000-fach stärker strahlen, um Endgeräte auch in den Gebäuden zu erreichen.

Indoorversorgung ist „sittenwidrig“

Mit Mobilfunk durchdringen die Betreiber, ohne überhaupt zu fragen, Tag und Nacht mit vielen „Datenautobahnen“, wie es in Funkzeitschriften genannt wird, jedes Haus. Das Bundes-forschungsministerium assoziierte 2004 [20] eine solche „Durchstrahlung von Wohnungswänden“ mit einem „sittenwidrigen Eingriff in die Privatsphäre des Menschen“ – oder anders ausgedrückt mit einer (auch rechtlichen) Zumutung, die mit dem in Europa geltenden Vorsorgeparadigma unvereinbar ist [21]. Der Amtsleiter der technischen Betriebe in St. Gallen bringt es auf den Punkt:

„Ein Makrozellennetz missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Bürger!“

Eine gute Verbindungsqualität moderner Mobilfunknetze ist noch bei sehr geringer Leistungsflussdichte gegeben, die 1.000-fach unterhalb der empfohlenen Vorsorgewerte für den Innenbereich (< 1 µW/m²) liegen. Die Beschränkung der Netzplanung auf die Außenversorgung eines Siedlungsgebietes, bedeutet somit nicht, dass Mobilfunk im Indoorbereich gar nicht mehr funktioniert. Grob gesagt: Leistungsflussdichten um 1 µW/m² vor einem normalen Wohngebäude sind ausreichend, damit Indoor noch eine ausreichend gute Verbindungsqualität (bei > 0,000.5 µW/m²) gegeben ist.

Wer am Rande eines Versorgungsgebiets in seiner Immobilie kommerzielle mobile Funkdienste nutzen will, kann dies individuell z. B. über den fast überall vorhandene kabelgebundenen Hausanschlusses sicherstellen. Am Markt vorhandene Technik über Router oder Repeater macht es möglich.

 

* Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN hat im Jan. 2020 einen Antrag eingereicht, die Mobilfunkversorgung in den Katalog der Universaldienstleistungen aufzunehmen. Ein Recht auf Versorgung bedeutet Zwang zur Bestrahlung! Erfreulicherweise, hat die Bundesregierung in der Drs. 19/2136 betont: „Das Universaldienstregime ist zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung nicht geeignet.“ S.2.

Strahlende AussichtenBild: diagnose:funk
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Ein Makrozellennetz missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Bürger!

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