Bezugsgrößen für die Messwerte

Da die Grenzwerte keine medizinisch-biologische Komponente und auch keine Vorsorgekomponente haben, ist der Hinweis, dass die Grenzwerte nicht nur immer eingehalten, sondern auch noch stark unterschritten werden, eine Beruhigungspille. diagnose:funk ist sich mit BUND, Europaparlament und Europarat einig, dass die geltenden thermischen Grenzwerte keine Sicherheit bieten, weil sie nichtthermische Effekte nicht berücksichtigen. Wir gehen vom Ziel der Unverletzlichkeit der Wohnung aus und schlagen als Referenzwerte die vom BUND 2008 abgeleiteten Werte vor (diese Forderungen sind technisch umsetzbar):

  • Max. 100 µW/m² als einklagbarer Gefahrenabwehrstandard.
  • 1 µW/m² als Vorsorgewert für die Orte sensibler Nutzung.

Eine ausreichend gute Mobilfunkkommunikation (Daten und Sprache) ist auch noch bei Werten von 0,0005 Mikrowatt/m² möglich. Bei Berücksichtigung üblicher Dämpfungseigenschaften von Gebäuden ist eine ausreichend gute Indoorversorgung in städtebaulicher Struktur mit Ein- und Mehrfamilienhäusern auch dann noch gegeben, wenn außen Strahlungswerte von nur 10 bis 1 Mikrowatt/m² vorhanden sind.

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