An repräsentativen Orten messen!

Bei der offiziellen Messreihe der elektromagnetischen Felder der BNetzA wird mit der Standortwahl „Erdboden“ gegen die Messvorschriften verstoßen. In den Messvorschriften der BNetzA (Reg TP MV 09/EMF/03e) von Februar 2003 hieß es:

„Der einzelne Messpunkt soll so gewählt werden, dass er repräsentativ für die größtmögliche Feldstärke und damit für den Messort ist.“

Die 22. BImSchV (Luftschadstoffe) z. B. umreißt die Vorgabe für die gezielte Suche nach dem repräsentativen Messpunkt noch deutlicher. So heißt es in Anlage 2, I. a):

„Die Probenahmestellen, an denen Messungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgenommen werden, sollten so gelegt werden, dass i) Daten (…) innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen gewonnen werden, in denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, (…) iii) Daten zu Konzentrationen (…) gewonnen werden, die für die Exposition der Bevölkerung im Allgemeinen repräsentativ sind.“

Realitätsnahe EMF-Messreihen beauftragen:

Umweltministerien der Länder und die Kommunen sind Auftraggeber von 50 % der jährlich durch die BNetzA durchgeführten Messungen. Entsprechend können sie zusätzlich auch diese „repräsentativen“ und „höchste Emissionen“ erfassenden Messpunkte beauftragen.

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Tausendfach höhere Belastungen in Dachgeschossen gegenüber dem Straßenniveau.

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