Rauchwarnmelder

Vorsicht bei über Funk vernetzten Geräten
Rauchwarnmelder können Leben retten. Lautstarke akustische Warnsignale weisen bei Rauchentwicklung auf einen möglicherweise lebensgefährlichen Brandherd hin. In den meisten Bundesländern in Deutschland und Österreich sind oder werden in nächster Zeit Rauchwarnmelder auch in Privatwohnungen zur Pflicht.

Vorgeschrieben ist dabei zumeist die Installation von mindestens einem Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen.

Neben den Stand-Alone-Geräten und den über Leitungen vernetzten Rauchmeldern gibt es auch über Funknetze organisierte Rauchmelder. Hier tönt dann nicht nur der Rauchmelder am Brandherd, sondern alle Melder werden angefunkt und lassen Warnsignale ertönen.

vernetzter Rauchmelder Bild: diagnose:funk

Zur Funktionsüberwachung kommunizieren diese vernetzten Geräte untereinander mit Funksignalen. Wenn dies nur einmal in 24 Stunden passiert, ist kaum etwas dagegen einzuwenden. Jedoch wurde festgestellt, dass auch renommierte Hersteller von funkvernetzten Rauchmeldern nicht hielten, was sie versprechen. Getestete Geräte funkten stündlich anstelle wie angegeben nur einmal am Tag. Vgl. hierzu den Artikel in Wohnung & Gesundheit (W&G) Nr. 146/2013.

Rauchmelder ohne Funk Bild: diagnose:funk

Wo eine Kabelvernetzung nicht möglich ist, sollten einzelne Rauchwarnmelder ohne Funkfunktionen zum Einsatz kommen, bis baubiologisch geprüfte Geräte empfohlen werden können.

Es gibt auch schicke, unaufällige Geräte am Markt, wo auch deren Blicklicht fast gar nicht auffällt.

Funkrauchmelder von techem Bild: Dr. Moldan - drmoldan.de

Funk-Rauchwarnmelder von TECHEM funken alle 136 Sekunden. Spektralanalytische Messungen von Dr. Moldan zeigen im Abstand von einem Meter eine Strahlenbelastung mit Funkimpulsen bis zu 500 µW/m².

In Mehrfamilienwohnhäusern führen solche unsinnigen Geräteeinstellungen zu ständigen Impulsbelästigungen/-belastungen im Sekundentakt mit Leistungen von 0,005 bis 500 µW/m².

Der Messbericht von Dr. Moldan ist hier abrufbar: >>>

BRUNATA macht es wohl etwas besser!

Der oben untersuchte Rauchmelder von TECHEM ist baugleich mit dem Funk-Rauchwarnmelder "TELMETRIC star" der von der Firma BRUNATA vertrieben wird (RM 680110). Der Hersteller beider Geräte ist das Unternehmen ALTRAL-SECAL GmbH in Weinheim.

BRUNATA verwendet (im untersuchten Gerät) eine anders eingestellte Software. Gemäß Herstellerangabe werde nur einmal im Monat für wenige Stunden Datenimpulse ausgesandt.

Das zeigt, dass die andauernde Aussendung von Funkimpulsen in kurzen Abständen, komplett überflüssig ist. Einstellungen, wie von uns bereits für die Funkausleseeinheiten an Heizkörpern vorgeschlagen, müssten der Mindeststandard sein, zu dem Funkanwender durch staatliche Verordnungen, im Sinne der Vorsorge, angehalten werden sollten und könnten. 

Darf der Eigentümer die Service-Kosten für Funk-Rauchwarnmelder als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, obwohl diese Geräte nicht verpflichtend vorgeschrieben sind?

Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt.

Interessante Ergänzung zu dieser Frage, finden Sie auf folgender Seite: 
https://rauchmelderpflicht.net/2020/05/nebenkosten-koennen-rauchmelder-kosten-umgelegt-werden/ 

Landgericht Heidelberg

Rechtskräftiges Urteil zur Duldung von Funkrauchmeldern durch Mieter
               (Urteil 5 S 40/17 vom 28.06.2018):

  • "Mit Urteil vom 28.06.2018 hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg als Berufungskammer die beiden Mieter (Beklagte) einer 3-Zimmer Wohnung in Heidelberg dazu verpflichtet, den Einbau von Funkrauchwarnmeldern durch ihre Vermieterin (Klägerin, mit 8.600 Wohnungen) zu dulden >>>."
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