Anfrage im Bundestag zur ICNIRP (2001)

Deutscher Bundestag Drucksache 14/7907
14. Wahlperiode 18.12.2001. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 13. Dezember 2001 übermittelt.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS

– Drucksache 14/7636 –

Bewertung von Mobilfunk-Strahlung durch die Bundesregierung
aufgrund von Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz
vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP)

V o r b e m e r k u n g    d e r    F r a g e s t e l l e r

Die Bundesregierung betrachtet die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) als „anerkanntes unabhängiges internationales Fachgremium“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS „Schutz vor Mobilfunk-Strahlung“, Fragen 7 bis 11, Bundestagsdrucksache 14/5874). Auf den Empfehlungen dieser Organisation beruhen auch die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Mobilfunk-Strahlung.

1. Warum folgt die Bundesregierung den Empfehlungen der ICNIRP?

Die Empfehlungen der ICNIRP erfahren weltweit eine hohe fachliche und politische Akzeptanz. Sie bilden die Grundlage für Rechtsregelungen sowohl mit rechtlich bindender Wirkung oder empfehlendem Charakter auf weltweiter, europäischer und nationaler Ebene. U. a. stützen sich die Empfehlung des EUMinisterrates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz) sowie Expertengremien in zahlreichen Staaten innerhalb und außerhalb Europas auf Leitlinien von ICNIRP.
Die Bundesregierung unterzieht die Empfehlungen der ICNIRP einer eigenen fachlichen Bewertung. Dabei stützt sie sich u. a. auf die Strahlenschutzkommission, wissenschaftliche Fachgespräche und eine öffentliche Diskussion im Rahmen des Risikomanagements bei der Grenzwertdiskussion.

2. Wann und von wem ist die ICNIRP gegründet worden und wie setzt sie sich heute zusammen?

Die ICNIRP ist aus einem Komitee der International Radiation Protection Association (IRPA) hervorgerufen. 1992 hat die IRPA per Satzung die ICNIRP als unabhängige internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung gegründet. Die ICNIRP besteht derzeit aus einer Hauptkommission und 4 ständigen Unterkomitees.

Mitglieder von ICNIRP sind zurzeit:
Prof. Dr. Anders Ahlbom; Dr. Russell Owen; Prof. Dr. Jürgen Bernhardt, stellv. Vors.; Dr. David Sliney; Dr. Ulf Bergqvist; Prof. Dr. Anthony Swerdlow; Dr. Jean-Pierre Césarini; Prof. Dr. Masao Taki; Dr. Frank De Gruijl; Dr. Thomas Tenforde; Dr. Maila Hietanen; Dr. Paolo Vecchia; Dr. Alistair McKinlay, Vors.; Dr. Bernard Veyret.

3. Unter welchen Voraussetzungen und auf welchem Wege können Wissenschaftler Mitglied der ICNIRP werden, wer entscheidet über eine Mitgliedschaft?

Die Mitglied der ICNIRP werden von der Kommission gewählt. Vorgeschlagen werden die Kandidaten von einem Mitglied von ICNIRP selbst, vom Vorstand der IRPA oder von den vertretungsberechtigten Organen der an IRPA angeschlossenen Einrichtungen. Die Zusammensetzung der ICNIRP muss deren ausgewogenen Sachverstand und die wissenschaftliche Unabhängigkeit gewährleisten; die geographische Repräsentanz durch internationale Mitgliedschaft soll berücksichtigt werden.

4. Welche deutsche Organisation delegiert die nationalen Vertreter in die ICNIRP?

Bei ICNRP gibt es keine offiziellen nationalen Vertreter. Siehe auch Antwort auf Frage 3.

5. Gibt es Mitglieder der ICNIRP, die in der Kommission offiziell als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland wirken? Wenn ja, welche?

Nein, siehe auch Antwort auf Frage 4.

6. Ist die ICNIRP eine Unterorganisation der UNO, der WHO oder einer anderen internationalen Organisation?

ICNIRP ist eine eigenständige international ausgerichtete Organisation. Sie ist
keine Unterorganisation einer anderen internationalen Organisation. ICNIRP
unterhält jedoch enge Kooperationen u. a. mit der WHO (World Health Organisation),
der UNEP (United Nations Environment Programme) und der ILO
(International Labour Office).

7. In welcher Rechtsform existiert die ICNIRP als juristische Körperschaft?

ICNIRP ist als gemeinnütziger Verein im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nr. VR 14570 eingetragen.

8. Wodurch ist die ICNIRP legitimiert, Empfehlungen für die Grenzwerte der Emission hochfrequenter elektromagnetischer Felder zu geben?

ICNIRP ist aus der ICRP hervorgegangen. Sie bezieht die Legitimation zur wissenschaftlichen Bewertung der gesundheitlichenWirkungen nichtionisierender
Strahlen zur Begrenzung der Exposition allein aus der Fachkompetenz der Mitglieder.

9. Wodurch wird die Unabhängigkeit der ICNIRP gewährleistet und von wem wird diese Unabhängigkeit überprüft?

Die Mitglieder der ICNIRP müssen Interessenkonflikte offen legen. Daran werden sie zu Beginn jeder Sitzung erinnert. Werden Interessenkonflikte bekannt,
wird ein Ausschlussverfahren eingeleitet. Im Übrigen ist die Mitgliedschaft bei ICNIRP öffentlich bekannt.

10. Wie finanziert sich die ICNIRP?

Die ICNIRP finanziert sich durch Zuwendungen nationaler und regionaler Regierungen und unabhängiger internationaler Organisationen wie z. B. der EU-Kommission,
der WHO, der ILO. Darüber hinaus haben u. a. die Regierungen von Japan, den Niederlanden, von Großbritannien, der Schweiz, von Korea, von Frankreich, von Österreich sowie von Deutschland Beiträge zu Projekten von ICNIRP geleistet. Zudem wird ICNIRP durch die Organisationen der Mitglieder indirekt unterstützt, z. B. durch die Übernahme der Reisekosten des Mitglieds oder die kostenlose Bereitstellung von Tagungsräumen und Infrastruktur für ICNIRP Veranstaltungen.

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