Angebliche Datenmanipulation bei UMTS-Studie

Eine Chronologie von Prof. Dr. Hugo W. Rüdiger
Vor etwa einem Jahr erhielt der Rektor der Medizinischen Universität Wien ein Schreiben eines Prof. Alexander Lerchl aus Bremen, in welchem der Vorwurf einer Datenmanipulation erhoben wurde ...

Angebliche Datenmanipulation an der Medizinischen Universität Wien
Von Prof. Dr. Hugo W. Rüdiger

Überarbeitete Chronologie Datenmanipulation - UMTS - Studie

Die neue Sachlage, daß nämlich die *Verblindung der hochfrequenten Kammer während aller publizierten Experimente immer gegeben war. Und daß die bisher geäußerten Zweifel auf einer gezielten Falschinformation beruhen, erledigt meiner Ansicht nach für die publizierten Daten jetzt die ganze „Fälschungs Diskussion“. Ich habe daraufhin die bisherige Dokumentation der Ereignisse überarbeitet und ergänzt.

Eine Chronologie

Vor etwa einem Jahr erhielt der Rektor der Medizinischen Universität Wien ein Schreiben eines Prof. Alexander Lerchl aus Bremen, in welchem der Vorwurf einer Datenmanipulation erhoben wurde. Dieser Vorwurf bezieht sich auf eine Publikation aus der ehemaligen Klinischen Abteilung für Arbeitsmedizin „Non-thermal DNA breakage by mobilephone radiation (1800 MHz) in human fibroblasts and trans¬formed DFSH-R17 rat granulosa cells in vitro“ (Diem E. Schwarz C., Adlkofer F., Jahn O., Ruediger H.W.; Mutation Research 583: 178 – 183; 2005). Diese Vorwürfe wurden aber von der Medizinischen Universität zunächst nicht zum Anlaß genommen die Kommission für Wissenschaftsethik damit zu befassen. Dies änderte sich, als im Frühjahr 2008 durch den Rektor der Medizinischen Universität diese Kommission neu zusammengesetzt wurde. Diese neu zusammengesetzte Kommission hat nunmehr die Vorwürfe aufgenommen und zunächst das Gutachten eines Statistikers eingeholt.. Dieser kam zu der Auffassung, dass aus der statistischen Analyse der produzierten Daten nicht zwingend geschlossen werden kann, dass die Daten nicht korrekt erhoben wurden. Prof. Lerchl hat ähnliche Vorwürfe auch gegenüber den Herausgebern der Zeitschrift Mutation Research und Int Arch Occup Environ Health geäußert, um eine Rücknahme der Veröffentlichung Diem et al. zu erreichen. Die Herausgeber beider Journale haben daraufhin ebenfalls die publizierten Daten jeweils durch Statistiker überprüfen lassen, die auch zu dem Ergebnis kamen, dass aus der Statistik ein Fehlverhalten nicht zwingend ableitbar sei.

Dies war die Situation, als überraschend dem Rektorat gemeldet wurde, dass eine Laborantin der Arbeitsmedizin Daten gefälscht hat, die sie im April 2008 untersuchen hätte sollen. Die angeschuldigte Mitarbeiterin, welche seit 10 Jahren im Labor der Arbeitsmedizin beschäftigt war, als hoch qualifiziert gilt, und mehrere Einladungen in den vergangenen Jahren in Labors im Ausland erhalten hat, hat dieses Fehlverhalten sofort zugegeben, wollte dafür aber kein Motiv nennen. Sie betont aber ausdrücklich, dass sich dieses Eingeständnis nur auf Vorgänge im April 2008 bezieht, und dass alle in der früheren Zeit unter ihrer Mitwirkung erhobenen Daten ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Überraschend ist auch, dass die Fälschungen im April sehr plump vorgenommen und auch im Laborbuch der Laborantin schriftlich dokumentiert wurden, so als habe sie es direkt darauf angelegt, dass jemand darauf aufmerksam wird.

Der interimistische Leiter der Arbeitsmedizin und Dienstvorgesetzte der beschuldigten Technischen Assistentin schrieb an die Kommission, daß die seit 2006 habe erkennen können, welche der beiden Kammern der Hochfrequenzexpositionsanlage im Labor jeweils das elektromagnetische Feld getragen habe und welche als unbelastete Kontrolle fungierte (Zur Erklärung: Die Expositionseinrichtung besteht aus 2 Kammern, für welche die elektronische Kontrolleinheit mit Hilfe eines Zufallsgenerators bestimmt, welche Kammer jeweils exponiert ist. Dies ist normalerweise durch den Untersuchenden nicht zu erkennen und wird in einer codierten Datei abgelegt. Diese Datei wird nach Auswertung der Versuche auf elektronischem Wege in das Herstellerlabor der Kammer in Zürich übermittelt, und von dort kommt dann im Gegenzug die Information, welche Kammer des aktuellen Experiments befeldert war.) Zusätzlich zu dieser Verblindung gab es noch eine Codierung vor der Auswertung der Präparate im Labor, so dass gewissermaßen eine doppelte Verblindung gegeben war. Es ist aber klar, dass im Falle einer nicht mehr gegebenen Verblindung der Expositionskammern auch ein wesentliches Qualitätsmerkmal für die produzierten Ergebnisse wegfiele, trotz der zusätzlich vorhandenen laborinternen Codierung. Dieser Umstand beträfe jedoch nicht alle jene Arbeiten, die vor dem Jahr 2006 entstanden sind, sondern könnte sich nur auf eine einzige Publikation aus dem Februar 2008 beziehen: „Radiofrequency electromagnetic fields (UMTS 1950 MHz) induce gentoxic effects in vitro in human fibroblasts, but not in lymphocytes“; Schwarz C., Kratochvil E., Pilger A., Kuster N., Adlkofer F., Ruedi¬ger H.W.; International Archives of Occupational and Environmental Health 81:755 – 767; 2008.

Dennoch kommt - ohne Prüfung der Daten oder Anhörung von Prof. Rüdiger - die vom Rektor neu zusammengesetzte Kommission für Wissenschaftsethik zu dem Schluss, dass sämtliche zurückliegende Publikationen, an denen die Laborantin beteiligt war, zurückzuziehen sind. Dabei handelt es sich um 8 Publikationen, bei denen die beschuldigte Mitarbeiterin als Co-Autorin fungiert. Merkwürdigerweise empfiehlt die Kommission aber nur das Zurückziehen der Arbeiten betreffend Mobilfunkfelder, die anderen Arbeiten werden nicht einmal erwähnt.

Entsprechend diesem Votum der Kommission verlangt dann der Rektor von Prof. Rüdiger die Unterschrift unter zwei Letters of Retraction für beide Publikationen über erbgutschädigender Wirkungen von GSM (2005) und UMTS (2008). Dessen Einwände, dass an der Richtigkeit der publizierten Daten kaum ein Zweifel bestehen könne, nachdem diese von unabhängigen Arbeitsgruppen bestätigt wurden, und dass der Vorwurf einer nicht eingehaltene Verblindung für die Publikation aus dem Jahr 2005 sowieso nicht zutreffe, ließ der Rektor nicht gelten, sondern berief sich in seiner Entscheidung auf das „Votum einer unabhängigen Kommission“. Herr Rüdiger müsse sich dem Votum einer unabhängigen Kommission beugen, auch wenn er selber von der Richtigkeit der Daten überzeugt sei.

In dieser Situation gab es zwei Tage später eine weitere überraschende Neuigkeit: Der Vorsitzende der vom Rektor berufenen dreiköpfigen Kommission für Wissenschaftsethik an der Medizinischen Universität Wien ist als Jurist bei einem Unternehmen der Mobilfunkindustrie beschäftigt. Da somit die Unabhängigkeit der Untersuchungskommission nicht gegeben ist, zieht Prof. Rüdiger seine Unterschrift unter die Rücknahme der beiden genannten Publikationen zurück und ersucht den Rektor zu veranlassen, dass die Kommission unter einem anderen Vorsitz erneut zusammentritt und dieser Gelegenheit auch ihn anhört und auch die konkreten Daten prüft, was beides bisher ja nicht geschehen ist. Der Rektor geht auf diesen Vorschlag jedoch nicht ein und gibt stattdessen als Presseerklärung heraus, dass er einen begründeten Verdacht habe, dass die Arbeiten über erbgutverändernde Wirkung von Mobilfunkfeldern gefälscht seien. Diesen Verdacht begründet er merkwürdigerweise so, dass die beteiligte Mitarbeiterin diese Fälschungen gestanden habe (was nicht zutrifft), und dass die statistische Begutachtung den Verdacht nahelege, dass die Daten nicht experimentell gemessen, sondern vielmehr fabriziert wurden (was ebenfalls nicht zutrifft).
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Die beteiligten Autoren Prof. Franz Adlkofer, München, und Prof. H.W. Rüdiger, Wien, widersprechen dieser Presseaussendung in der nachfolgend wiedergegebenen Gegendarstellung:

„Wir halten es nicht für gerechtfertigt, die genannten beiden Studien zur erbgutschädigenden Wirkung von Mobilfunkfeldern aufgrund der Anweisung des Rektors der Medizinischen Universität Wien zurückzuziehen, weil wir überzeugt sind, dass die wissenschaftlichen Aussagen in diesen Publikationen korrekt sind.

Für diese unsere Auffassung spricht, dass Ergebnisse beider Studien inzwischen von anderen unabhängigen Arbeitsgruppen bestätigt sind. Damit kann an der grundsätzlichen Richtigkeit der publizierten Daten kaum ein Zweifel bestehen.
Das angesprochene „Fabrizieren von Daten“ durch eine technische Assistentin hat nicht an der ehemaligen Klinischen Abteilung für Arbeitsmedizin stattgefunden sondern betrifft die jetzige Organisationsstruktur in einem engen Zeitraum nämlich April 2008. Dieses Fehlverhalten – und nur dieses eine – wurde von der Laborantin auch gestanden. Dass nun auch alles falsch sein muss, was unter Mitwirkung dieser Laborantin in früheren Jahren erarbeitet wurde, ist eine einseitige Vermutung, die wir auf Grund der vorliegenden Fakten nicht nachvollziehen können.

Dass die Statistik in unseren Arbeiten angezweifelt wurde, ist zutreffend. Dies ist jedoch darauf zurückzuführen, dass die Kritiker mit den angewandten Testverfahren nicht vertraut sind. Die statistische Auswertung der Daten in unseren Arbeiten entspricht der in mehreren eigenen Publikationen und in solchen anderer Autoren.

Erbgutschädigende Wirkung von Mobilfunkfeldern ist bedeutsam für die Risikobewertung dieser neuen Technologie. Die Publikationen zu diesem Thema, von deren Richtigkeit wir überzeugt sind, ohne triftigen Grund zurückzuziehen, entspricht nicht unserer Auffassung von der Verantwortung des Wissenschaftlers gegenüber der Öffentlichkeit. Das könnte als falsches Signal verstanden werden, dass nämlich damit auch alle gesundheitlichen Bedenken ausgeräumt wären.“

Wir bedauern, daß der Rektor den Weg einer Presse-Aussendung gewählt hat. Wir halten dies im vorliegenden Falle nicht für den geeigneten Weg.
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Bei einer Befragung der beschuldigten Laborantin am 29.5.2008 durch die Professoren Rüdiger und Mosgöller (der Projektleiter des ATHEM Projektes, innerhalb dessen die UMTS Daten erarbeitet wurden) erklärt diese – abweichend von der Darstellung ihres Dienstvorgesetzten, daß sie alle publizierten Ergebnisse unter den Bedingungen einer doppelten Verblindung erhalten habe, und daß die Behauptung, sie habe die Codierung der Expositionskammer gekannt, erfunden ist. Sie habe auch niemals etwas anderes gesagt und den Dienstvorgesetzten um Richtigstellung seines Briefes gebeten, was ihr bereits am 22.Mai auch zugesagt worden sei. Daß die Verblindung tatsächlich wie vorgesehen eingehalten worden ist, kann auch aus den schriftlichen Protokollen der Laborbesprechungen abgeleitet werden, die für die zurückliegenden 8 Jahre gesammelt vorliegen.

Auf Grund dieser Sachlage, sind Datenmanipulationen auch bei den UMTS Ergebnissen schwer vorstellbar, wenn nicht unmöglich. Deshalb zieht jetzt auch Prof Adlkofer, München sein Einverständnis zur Retraktion dieser Publikation gegenüber dem Rektor und dem Herausgeber des Int Arch Occup Environ Health schriftlich zurück.

Inzwischen wurde seitens der MUW eine erneute Sitzung der(selben?) Kommission für den 19.6. 2008 angekündigt.
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Prof.Dr. Hugo W. Rüdiger
Berggasse4/33
A1090 Wien

Artikel veröffentlicht:
01.06.2008
Autor:
Prof. Dr. Hugo W. Rüdiger
Quelle:
Veröffentlicht auf diagnose:funk mit freundlicher Genehmigung des Autors.
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