Mobiltelefone darf man nicht anfassen?

Urteil gegen Hersteller von HF-Messgerät
Das Presseportal News Aktuell meldete unter diesem Titel, dass das Amtsgericht Villingen-Schwenningen gegen den Hersteller eines Experimentiergerätes zum Nachweis von Skalarwellen einen Strafbefehl (8 Cs AK 97/05) verhängt hätte.

Das Gerät, welches u.a. dem Nachweis von Elektrosmog (Experimentiergerät für Skalarwellen, Anm. d. Red.) dient, ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft als "invasives Medizingerät" einzustufen. Nach Ansicht des Beklagten sei mit diesem scheinbar unbedeutenden Strafbefehl der Konstanzer Staatsanwalt möglicherweise mit einer Welle von Strafanzeigen gegen die Hersteller von Mobiltelefonen zu rechnen, schreibt die INDEL GmbH in der Presseaussendung.

Wörtliches Zitat: "Juristisch gesehen dürften daher Mobiltelefone weder ans Ohr gehalten noch angefasst werden, um nicht als "invasives Medizingerät" die CE-Zulassung zu verlieren. Mit dem Strafbefehl (mehr dazu unter http://www.etzs.de/) würde weltweit erstmalig die schädliche Wirkung von Elektrosmog durch die deutsche Justiz eingeräumt und der von offizieller Seite vertretenen Auffassung widersprochen, nach der eine derartige Strahlung weder existiert noch biologisch oder medizinisch wirksam sei."

http://www.presseportal.de/    Tatsache ist, dass Handys keine Medizingeräte sind und im Gegensatz zu dem im Strafbefehl beschriebenen Gerät CE-zertifiziert sind, und dass die Justiz nicht die Schädlichkeit von "Elektrosmog" oder Handys einräumt, sondern das Inverkehrbringen eines möglicherweise nicht betriebssicheren, da nicht CE-gekennzeichneten Gerätes mit einem Strafbefehl versieht.

Der Ober-Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Konstanz stellte auf Anfrage von Vodaphone in einem Schreiben vom 20.4.05 klar, dass die Staatsanwaltschaft keine Aussagen zu "Gefahren der Mobilfunkstrahlung" o.ä. getroffen habe.

Artikel veröffentlicht:
20.04.2005
Quelle:
teltarif.de, 20.04.2005

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