Sind Mobilfunkanlagen im Kurgebiet zulässig?

Betreiber klagt gegen Bad Camberg
Bad Camberg. „Ich halte dies für unbefriedigend“, hatte Bürgermeister Wolfgang Erk (SPD) in der letzten Stadtverordnetenversammlung die Situation bezüglich der Mobilfunkanlagen im Kurgebiet auf Anfrage der Abgeordneten von Bündnis90/Die Grünen geantwortet.

Nach wie vor befinden sich mehrere Antennen der Firmen T-Mobile und O2 auf dem Dach der Hohenfeldklinik. Etwas deutlicher formuliert es der Vorsitzende der Grünen, Dieter Oelke: „Es ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar, dass das Kreisbauamt immer noch keine Entscheidung wegen der baulichen Zulässigkeit der Mobilfunkanlagen im Kurgebiet gefällt hat“.

Und das, obwohl laut Bürgermeister Erk „die Stadt Bad Camberg, beginnend im Mai 2004, mehrmals den Sachstand erfragt und auf eine abschließende Bearbeitung gedrängt hat.“ Darunter sind auch zwei offizielle Schreiben des Magistrates vom Mai und Dezember 2005, in denen die Behörde aufgefordert wird, den „rechtlichen Sachverhalt zu prüfen“ und „schnellstmöglichst tätig zu werden und ein Nutzungsverbot für die bestehenden Anlagen zu verfügen“. Das Kreisbauamt in Limburg war offiziell spätestens seit Februar 2004 über die bereits seit Jahren im Kurgebiet vorhandenen GSM Funkanlagen (D-Netz, E-Netz) informiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte die für Bad Camberg zuständige Bauaufsichtsbehörde über einen Neuantrag für weitere Mobilfunkanlagen
(UMTS) auf der Klinik zu entscheiden und wurde sogar seitens des Stadtbauamtes darüber in Kenntnis gesetzt, dass es für die bereits vorhandenen „Altanlagen“ weder eine Bauanzeige noch einen Bauantrag gegeben habe.

Nachdem der Magistrat der Stadt Bad Camberg, basierend auf Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung, zunächst sein Einvernehmen zum Bau weiterer (UMTS) Antennen versagt hatte, lehnte auch das Kreisbauamt den Antrag des Mobilfunkbetreibers auf Errichtung von weiteren Antennen ab.
Begründung des Amtes: Die Mobilfunkanlagen sind in dem als „Reines Wohngebiet“ definierten Kurviertel bauplanungsrechtlich nicht zulässig.

Inzwischen hat auch das Regierungspräsidium in Gießen die Entscheidung des Kreisbauamtes bekräftigt und den Widerspruch des Betreibers abgewiesen. Dieser hat daraufhin bei Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage eingereicht.

Was geschieht jedoch nun mit den bereits vorhandenen Anlagen? „Die sind ebenso baurechtlich unzulässig“, ist die Ansicht des mobilfunkversierten Rechtsanwaltes Dietmar Freund aus Bruchköbel, den Mitglieder des „Förderverein Lokale Agenda 21 Bad Camberg“ um eine Beurteilung des Falls gebeten haben.

Zwar ist nach der Hessischen Landesbauordnung die Errichtung einer Mobilfunkanlage genehmigungsfrei, soweit sie eine gewisse Höhe (ab
Antennenfuß) nicht überschreitet. Baugenehmigungsfreiheit bedeutet jedoch nicht Baufreiheit. „Auch wenn eine bauliche Anlage nach Landesrecht genehmigungsfrei ist, kann sie wegen eines Verstoßes gegen das bundesweit gültige Bauplanungsrecht „materiell illegal“ und daher zu beseitigen sein“ so Dietmar Freund. Die strittigen Mobilfunkanlagen befinden sich im Sonderbaugebiet Kur, das laut den Festsetzungen des Bebauungsplans von 1973 neben Anlagen und Einrichtungen für Kurzwecke nur Gebäude wie in „Reinen Wohngebieten“ zulässt.

Gewerbliche Vorhaben (hier Telekommunikationsanlagen) können nach Paragraf 31 Absatz 2 des Baugesetzbuches allenfalls aufgrund einer „Befreiung“ zulässig sein, diese wurde jedoch niemals beantragt. Laut Aussagen des Rechtsexperten ist zudem ein nachträglicher Befreiungsantrag für die vorhandenen GSM Anlagen ebenso abzulehnen wie bei den später beantragten UMTS Anlagen. „Die Bauaufsichtsbehörde hätte schon nach bekannt werden des Sachverhaltes einschreiten müssen“ meint Rechtsanwalt Freund. Bei der Behörde lässt man sich jedoch Zeit.
Immerhin gab es nach neuerlichem Nachhaken des Stadtbauamtes im März
2006 einen Ortstermin von Mitarbeitern des Kreisbauamtes mit der Leitung der Hohenfeldklinik.

Auf die Frage der NNP, warum es denn über zwei Jahre dauert, eine baurechtliche Beurteilung der „Altanlagen“ abzugeben, lässt das Kreisbauamt verlauten, dass „eine bauaufsichtliche Anordnung bis zur Entscheidung des in Wiesbaden anhängigen Verwaltungsstreites (bezüglich der neu beantragten UMTS Anlagen) vorerst nicht erfolgen soll“. Es wird beim Amt davon ausgegangen, dass in diesem Verfahren die bauplanungsrechtliche Legalität von Mobilfunkanlagen in diesem Gebiet geklärt wird. Wann allerdings ein Ergebnis aus Wiesbaden zu erwarten ist, ist noch nicht bekannt.

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg möchte jedoch, wie in seinem Brief vom Mai 2005 dargelegt, die beiden Verfahren voneinander getrennt und die Angelegenheit der „Altanlagen“ nicht weiter verzögert wissen. Die Frage ist also, inwiefern sich die Bauaufsichtsbehörde weiterhin auf ihre abwartende Position zurückziehen kann. Rechtsanwalt Freund meint
dazu: “ Es gibt gesetzliche Fristen, innerhalb derer die Behörde Anträge zu bescheiden hat. Falls dies nicht geschieht, läuft sie Gefahr, nach Paragraf 75 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Untätigkeit verklagt zu werden.“

Artikel veröffentlicht:
11.07.2006
Autor:
Karen Heinen | Nassauische Neue Presse 8.7.2006
Quelle:
Lokale Agenda 21 Bad Camberg

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