Alibiveranstaltung Verbände-Anhörung

Diagnose-Funk schließt sich BUND-Position an
Am 21.11.2012 fand im Bundesministerium für Umwelt in Bonn die Anhörung zur Novellierung der Elektrosmog-Verordnung (26. BImSchV), in der die Grenzwerte festgelegt werden, statt. Diagnose-Funk e.V. war dort vertreten und hatte eine ausführliche Stellungnahme verfasst, in der eine schrittweise Senkung der Grenzwerte gefordert wird.

Sie geht aus vom Vorsorgeprinzip, dem Stand der Wissenschaft über nicht-thermische Wirkungen der Mobilfunk-Strahlung und dem Prinzip des Schutzes der Wohnung. Sie schließt sich den Forderungen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) an: Ziel muss ein Grenzwert von 0,02 V/m sein, also eine Absenkung des bestehenden Grenzwertes um den Faktor 3000 (Feldstärkebezug). Diagnose–Funk schreibt:

„Die im Verordnungsentwurf des BMU vom 24.10.2012 im Anhang 1 (zu §§ 2, 3, 3a und 10) genannten Grenzwerte bieten keinen adäquaten Schutz der im § 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes genannten Schutzgüter, insbesondere der Menschen, Tiere und Pflanzen.

Die dem Schutzstandards zugrunde gelegten Annahmen wie die Reizwirkung im Bereich der niederfrequenten Felder und der thermischen Wirkung im Bereich der hochfrequenten Felder als alleiniger Schädigungsnachweis sind wissenschaftlich seit langem nicht mehr haltbar.
Die in der 26.BImSchV. formulierten und mit der Novellierung faktisch unverändert bleibenden deutschen Anlagen-Grenzwerte, abgeleitet aus den Empfehlungen des Interessenvereins ICNIRP vom Dezember 2010 sowie den hierauf aufbauenden Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission, stehen in einem unvereinbaren Widerspruch zur wissenschaftlichen Erkenntnislage des Jahres 2012.“

07.12.2012 Aktualisierung

Diagnose-Funk Vorstand kritisiert Verbände-Anhörung zu Mobilfunk-Grenzwerten als Alibi-Veranstaltung

Stellungnahme von Diagnose-Funk e.V. zum Ablauf der Verbändeanhörung in Bonn am 21. Nov. 2012 zur Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, in der die Grenzwerte für die nichtionisierende Strahlung neu geregelt werden sollen

Diagnose-Funk e.V. hat zur Verbändeanhörung eine Stellungnahme eingereicht, in der die Forderungen nach einer Anpassung der Grenzwerte an den Stand der Forschung begründet werden. Weitere kritische Stellungnahmen verfassten die Kompetenzinitiative e.V., der BUND, der Verein für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte München e.V., der Verband Baubiologie (VB) und die Bürgerinitiative „380-kV-Werra-Meißner“ e.V. Nach Aussagen des BMU lagen zum 21. November insgesamt 20 schriftliche Stellungnahmen der Verbände vor.

Jörn Gutbier, Vorstand von Diagnose-Funk e.V. und Frank Hahn vom Landesverband Rheinland-Pfalz, nahmen an der mündlichen Anhörung in Bonn teil.

15.11.2012

Verbändeanhörung zur Novellierung der 26.BISchV in Bonn

Diagnose-Funk e.V. fordert massive Senkung der Grenzwerte

Am 21.11.2012 findet im Bundesministerium für Umwelt in Bonn die Anhörung zur Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (26.BImSchV), in der die Grenzwerte festgelegt werden, statt.

Diagnose-Funk e.V. ist dort vertreten und hat eine ausführliche Stellungnahme verfasst, in der eine schrittweise Senkung der Grenzwerte gefordert wird. Sie geht aus vom Vorsorgeprinzip, dem Stand der Wissenschaft über nicht-thermische Wirkungen der Mobilfunk-Strahlung und dem Prinzip des Schutzes der Wohnung. Sie schließt sich den Forderungen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) an: Ziel muss ein Grenzwert von 0,02 V/m sein, also eine Absenkung des bestehenden Grenzwertes um den Faktor 3000 (Feldstärkebezug). Diagnose–Funk schreibt:

„Die im Verordnungsentwurf des BMU vom 24.10.2012 im Anhang 1 (zu §§ 2, 3, 3a und 10) genannten Grenzwerte bieten keinen adäquaten Schutz der im § 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes genannten Schutzgüter, insbesondere der Menschen, Tiere und Pflanzen.

Die dem Schutzstandards zugrunde gelegten Annahmen wie die Reizwirkung im Bereich der niederfrequenten Felder und der thermischen Wirkung im Bereich der hochfrequenten Felder als alleiniger Schädigungsnachweis sind wissenschaftlich seit langem nicht mehr haltbar.
Die in der 26.BImSchV. formulierten und mit der Novellierung faktisch unverändert bleibenden deutschen Anlagen-Grenzwerte, abgeleitet aus den Empfehlungen des Interessenvereins ICNIRP vom Dezember 2010 sowie den hierauf aufbauenden Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission, stehen in einem unvereinbaren Widerspruch zur wissenschaftlichen Erkenntnislage des Jahres 2012.“

Artikel veröffentlicht:
15.11.2012
Autor:
diagnose:funk

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