Kritik an der Rechtsprechung

Höchste Zeit für Beweise anstatt Vermutungen

Aufsatz "Mobilfunkschäden Ansichtssache?"
Im gemeinsamen Artikel "Mobilfunkschäden Ansichtssache?" in der 'Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 7/2014' kritisieren der Richter a.D. B.I. Budzinski und der Mediziner Prof. H.P. Hutter (Med. Uni Wien) die gängige Rechtssprechung, die den Erkenntnisfortschritt über die Risiken des Mobilfunks ausklammert.

Sie kritisieren: Behörden und Gerichte verstecken sich hinter den Grenzwerten und dem Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm von 2008, verweigern unzulässig Beweiserhebungen: "Der Richter darf auch in Zivilverfahren von der Erhebung zulässiger und rechtzeitig angetragener Beweise nur dann absehen, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet ist, wobei bei der Zurückhaltung ... als ungeeignet größte Zurückhaltung geboten ist", zitieren die Autoren das Bundesverfassungsgericht. Sie führen offizielle Auswertungen an, die Risiken nachweisen, aber von Gerichten ignoriert werden. Auch kritisieren sie, dass die Regierung entgegen der Erwartung der Gerichte gegenüber dem Fortschritt der Erkenntnis untätig bleibt, bis hin zu Verharmlosungen wie der des Bayerische Staatsministeriums von 2014, es sei "keine Studie bekannt", die "gesundheitliche Beeinträchtigung ... belegen würde." Scharf wird der 2013 erschienene Studienüberblick des Bundesamtes für Strahlenschutz zu Spermienschädigungen methodisch und inhaltlich kritisiert, in dem die wirkliche Studienlage verfälscht wird. Die Autoren fordern: "Behörden und Gerichte haben künftig von einer generellen Umwelt - und Gesundheitsschädlichkeit dieser nachgewiesenen biologischen Wirkungen von Mobilfunkstrahlung auszugehen - oder Beweise für das Gegenteil zu verlangen oder zu erheben."

Mit freundlicher Genehmigung durch den Verlag C.H.BECK oHG:

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Artikel veröffentlicht:
05.05.2014
Autor:
Richter am VG a. D. Bernd Irmfrid Budzinski und Professor PD Dipl.-Ing. Dr. med. Hans-Peter Hutter
Quelle:
Verlag C.H.BECK oHG, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2014 - 418
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