Erdkabel als Alternative zur Freileitung

Entwurf für Gesetzesänderung im Land Salzburg
In einer Pressemitteilung bekennt sich das Land Salzburg zum raschen Bau der 380-kV-Leitung. Konflikte sollen so gering wie möglich gehalten, der Anrainerschutz gestärkt werden.

Am Montag, 20. Oktober stellten Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer, Landesrat Sepp Eisl und Landesrat Walter Blachfellner einen gemeinsamen Entwurf für eine Änderung des Landeselektrizitätsgesetzes vor. Damit soll erreicht werden, dass zur Vermeidung von Nutzungskonflikten bei Höchstspannungsleitungen Projekte mit Teilverkabelungen eingereicht werden."Wir stehen zur Versorgungssicherheit des Landes. Dies darf aber nicht auf Kosten der Anrainer der geplanten 380-kV-Leitung gehen. Die neue gesetzliche Regelung erhöht den Druck, dass in Salzburg zumindest teilweise verkabelt wird", sagte Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller. Eines muss jedem klar sein: Die Leitung durch das Land muss so gestaltet werden, dass bei der Umsetzung dieses für die Wirtschaft wichtigen Projekts auf die Anrainer Rücksicht genommen wird.

Die Legistik im Ressort der Landeshauptfrau und das Energieressort von Landesrat Sepp Eisl haben in den vergangenen Wochen intensiv an einer Regelung gearbeitet. Der Entwurf liegt seit heute vor. Die Novelle zum Landeselektrizitätsgesetz (LEG) sieht im Grundsatz vor, dass bei Höchstspannungsleitungen über 110 Kilovolt in einem beiderseitigen Abstand von 400 Metern zu Siedlungen beziehungsweise in einem beiderseitigen Abstand von 200 Metern zu Einzelobjekten eine Teilverkabelung als Alternative geprüft werden muss. Diese Bereiche gelten als "sensible Gebiete".

"Der Bau der 380-kV-Leitung durch Salzburg ist unser erklärtes politisches Ziel. Diese Leitung wird und muss kommen. Wir wollen aber, dass dieses Projekt so anrainerfreundlich wie möglich umgesetzt wird, ohne dabei die wirtschaftlichen und energiepolitischen Notwendigkeiten aus den Augen zu verlieren. Daher haben wir heute einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der im Wesentlichen darauf abzielt, dass Nutzungskonflikte so gering wie möglich gehalten werden", betonte Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer nach der heutigen Sitzung der Salzburger Landesregierung.

Energiereferent Landesrat Sepp Eisl: "Mit der neuen Regelung bieten wir den Salzburgerinnen und Salzburgern vergleichbare Standards, wie sie derzeit im deutschen Bundesland Niedersachsen bereits gelten und auf deutscher Bundesebene geplant sind", sagte Eisl. Genauso wie in Deutschland muss der Einsatz eines Kabels aber in jedem Fall technisch und wirtschaftlich effizient sein. Bei der Prüfung, ob eine Teilverkabelung technisch und wirtschaftlich effizient ist, geht es primär um Fragen der Elektrotechnik, geologische Verhältnisse sowie betriebs- und gesamtwirtschaftliche Gesichtspunkte.

Landesrat Walter Blachfellner stellte fest, dass die neue Regelung bei den zukünftigen Genehmigungsverfahren eine wichtige Rolle spielen werde. Die Behörde habe dann die Aufgabe, die Vermeidung von Nutzungskonflikten stärker zu berücksichtigen. Er gehe davon aus, dass die Projekteinreicher dies bereits im Vorfeld berücksichtigen werden.

Neu an diesem Gesetz ist, dass jetzt nicht nur die ökonomischen Auswirkungen von Alternativvarianten aus Sicht des Betreibers, sondern auch die gesamtwirtschaftliche Sichtweise von der Behörde geprüft werden muss. So werden etwa beim Vergleich zwischen Freileitung und Teilverkabelung mögliche Bodenwertverluste durch Abstandsbestimmungen, Auswirkungen auf den regionalen Tourismus, aber auch die Auswirkungen auf den Strompreis zu berücksichtigen sein. "Reagiert wird auch auf die Spruchpraxis des Bundesumweltsenates, der mit seiner Interpretation des ‘Standes der Technik‘ bisher einen eher fortschrittsfeindlichen Standpunkt eingenommen hat. Das neue Gesetz definiert daher klar, dass Teilverkabelungen aus Sicht des Landesgesetzgebers dann dem Stand der Technik entsprechen, wenn sie technisch und wirtschaftlich realisierbar sind", stellte Landesrat Eisl fest.

"Insgesamt beschreiten wir mit diesem Entwurf einen Weg, der klar macht, dass wir diese Leitung wollen und dass diese Leitung auch kommen wird. Wir streben aber die anrainerfreundlichste Variante an und wollen Teilverkabelungen dort, wo sie technisch und wirtschaftlich sinnvoll und machbar sind. Auch die Betreiber bekommen damit die Möglichkeit, neue Technologien im Verfahren anzuwenden, um rascher als bisher zu den erforderlichen Genehmigungen zu kommen", so Burgstaller, Haslauer, Eisl und Blachfellner abschließend.

Artikel veröffentlicht:
08.11.2008
Autor:
diagnose:funk
Quelle:
Salzburger Landeskorrespondenz, 20.10.2008 (LK)

Schlagwörter dieses Artikels

Ja, ich möchte etwas spenden!