Prof. Ralf Lankau: Verkehrte Welt. Widersinnige Handlungsempfehlungen der Expertenkommission

Von widersinnig bis irrsinnig, ein Kniefall vor den Techkonzernen
Prof. Ralf Lankau, Medienpädagoge an der Hochschule Offenburg, legt eine detaillierte Analyse der Handlungsempfehlungen (HE) der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom 24. Juni 2026 vor. Er charakterisiert sie als ein Gefälligkeitsgutachten für die IT-Branche, das die Kinder und Jugendlichen deren Ideologie – und Geschäftsinteressen ausliefert.
Prof. Ralf Lankau, Bild Privat

Prof. Ralf Lankau schreibt in seiner Analyse einleitend: „Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre >>> Handlungsempfehlungen (HE) publiziert. Tenor: Was müssen Eltern, Schulen und Behörden tun, um Kinder und Jugendliche an die „digitale Welt“ anzupassen, anstatt die Anbieter in die Pflicht zu nehmen, um Kinder und Jugendliche nicht zu gefährden.

Wer von den Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ klare Vorgaben und Regeln zum Schutz Minderjähriger erwartet, wird enttäuscht. Wie bereits bei der Bestandsaufnahme vom 20. April 2026 ist die Problemanalyse der Gefahren und Risiken digitaler Medien für Minderjährige zwar korrekt, die Empfehlungen hingegen bedienen einmal mehr die Interessen der IT-Wirtschaft und EdTech-Unternehmen. Sie sind aus pädagogischer Perspektive kontraproduktiv.“

  • "Wer die weltweite Diskussion über private digitale Endgeräte in Schulen verfolgt, kann über die Empfehlungen der Expertenkommission nur enttäuscht den Kopf schütteln." (Lankau)

>>> Download: Ralf Lankau: Verkehrte Welt. Widersinnige Handlungsempfehlungen der Expertenkommission

Quelle: https://die-pädagogische-wende.de/verkehrte-welt/

Prof. Manfred Spitzer, privat

Zum Abschluss seiner Analyse zitiert Lankau die Stellungnahme von Prof. Manfred Spitzer zu den Handlungsempfehlungen: 

  • „Wie können wir unsere nächste Generation vor den Risiken und Gefahren der Nutzung digitaler Medien schützen? Wer glaubt, dass die Handlungsempfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom 24. Juni 2026 hierzu Antworten liefern, der irrt. Digitale Medien verursachen nachweislich eine Beeinträchtigung kindlichen Entwicklung, wobei je nach Entwicklungsphase soziale, grobmotorische, sprachliche, feinmotorische und kognitive Fähigkeiten betroffen sind. In Bildungseinrichtungen lenken digitale Medien ab, verhindern Lernprozesse und reduzieren langfristig ihre Bildung (mit der Langzeitfolge eines höheren Demenzrisikos).

Zur Vermeidung liefert der Bericht keinerlei Handlungsempfehlungen. Ebenso wenig werden massive gesundheitliche Schäden wie Kurzsichtigkeit (mit der Langzeitfolge Erblindung), körperliche Inaktivität (mit den Langzeitfolgen Übergewicht, Herzinfarkt, Schlaganfall) sowie Schäden durch die Entstehung von Sucht und Depressivität im Bericht diskutiert.“ (Manfred Spitzer, PM Bündnis für humane Bildung zu den HE, 24.6.2026)

Zusammenfassung der Kritiken von Ralf Lankau

Die Handlungsempfehlungen (HE) der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom 24.06.2026 charakterisiert Lankau als Gefälligkeitsgutachten für die Absicherung des Geschäftsfeldes Schule und Erziehung für die IT- und KI-Branche und den Festlegungen im Koalitionsvertrages eines PC-gesteuerten KI-gesteuerten, autonomen Lernens. Unter Verfälschung der entwicklungspsychologischen, medizinischen und pädagogischen Erkenntnisse wird die Einbeziehung digitaler Endgeräte und KI als Lehr- und Lernmittel bereits ab der KiTa- und Grundschule empfohlen (HE S.35).

Für die pathologischen Folgen, die die Kommission selbst beschreibt, sollen die Therapiemöglichkeiten sowohl im Sozial – als auch Medizinbereich ausgebaut werden. Verbote lehnt die Kommission ab, sondern setzt schwerpunktmäßig auf Erziehungsmaßnahmen der Eltern. Lankau begründet, warum Eltern damit überfordert sind und der Staat sich damit aus der Verantwortung für den Jugendschutz schleicht. Lankau schreibt:

  • "Die Handlungsempfehlungen sind selbstwidersprüchlich: Einerseits fordert die Kommission die frühestmögliche Nutzung digitaler Medien, gleichzeitig schlägt sie den massiven Ausbau einer Therapieinfrastruktur vor für zu erwartbar geschädigte Kinder und Jugendliche auf Grund eben dieser zu frühen Nutzung. Die einen verdienen an digitalen Angeboten, die anderen verdienen an der Behandlung der Schäden. Statt Kinder und Jugendliche durch klare Regeln zu schützen und die Anbieter in die Pflicht zu nehmen (Stichwort: Anbieterhaftung), soll das Geschäftsfeld Jugendpsychiatrie und -therapie ausgebaut werden, was wohl angesichts leerer Kassen eher als Fata Morgana bezeichnet werden muss. Dies zeigt den ganzen Widersinn dieser Empfehlungen." 

 

„Regelrecht irrsinnig“

… nennt Lankau die Hauptempfehlung 7, den Tatbestand der „digitalen Vernachlässigung“ in das BGB aufzunehmen (HE 7, S. 33), um einen Digitalzwang einführen, nach dem Eltern verpflichtet werden sollen, schon Kleinkinder mit digitalen Geräten zu erziehen. Lankau kommentiert:

  • „Wer hier als Elternteil nicht spurt wird, sieht sich dem Vorwurf „digitale Vernachlässigung“ ausgesetzt. Eine derart übergriffige Forderung zum Digitalzwang stellen nicht einmal die Tech-Konzerne selbst.“

Um diese beabsichtigte Zwangsdigitalisierung herum, die dazuhin den Datenfluss für die im Koalitionsvertrag festgelegte Schüler- und Bürger-ID absichert, wird ein soziales Schutzkonzept gebaut, dessen therapiebedürftige, digitalsüchtige Kinder man selbst erzeugt. Mehr Widersinn geht nicht. Scheinwissenschaftlich begründet wird dies mit der Umdefinition von Kleinkindern und Kindern zu jungen Erwachsenen. Schon Kleinkinder und Kinder könnten eine „Selbstregulation“ entwickeln und damit gegen Risiken immunisiert werden (HE S.45). Der Schutzbegriff wird entkernt, Schutz dürfe nicht in „pauschalen Ausschluss münden“ (HE S.11). Mit dieser Definition werden altersgerechte Verbote ausgeschlossen und ein Jugendschutz ausgehebelt.

Die Grundfrage, was Kinder und Jugendliche für eine gesunde Gehirnentwicklung, um körperlich gesund aufzuwachsen und für das Lernen der Grundfertigkeiten brauchen, wird im Gutachten umgangen. Die Wissenschaft ist sich einig: dafür brauchen Kinder keine digitalen Medien, sie machen Kleinkinder und Kinder krank. Die Aufgabenstellung, Kinder vor den Risiken der digitalen Medien zu schützen, sie aber gleichzeitig auf die digitale Welt vorzubereiten, also zur Medienmündigkeit zu erziehen, wird zugunsten ihrer Auslieferung an die Absatzinteressen der IT-Branche gelöst. Statt einer antizyklischen, altersbedingten Medienerziehung, die den Dreiklang Schutz, Befähigung und Teilhabe verwirklicht, hebelt die Expertenkommission jeglichen Schutz aus. Damit fällt sie den hunderten Elterninitiativen wie „Smarter Start ab 14“ in den Rücken.

Lankau fordert die Bundesregierung auf, die Handlungsempfehlungen der Kommission zurückzuweisen, die Kommission zu rügen, aufzulösen und neue Handlungsempfehlungen ausarbeiten zu lassen.

 

 

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