Zusammenfassung der Kritiken von Ralf Lankau
Die Handlungsempfehlungen (HE) der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom 24.06.2026 charakterisiert Lankau als Gefälligkeitsgutachten für die Absicherung des Geschäftsfeldes Schule und Erziehung für die IT- und KI-Branche und den Festlegungen im Koalitionsvertrages eines PC-gesteuerten KI-gesteuerten, autonomen Lernens. Unter Verfälschung der entwicklungspsychologischen, medizinischen und pädagogischen Erkenntnisse wird die Einbeziehung digitaler Endgeräte und KI als Lehr- und Lernmittel bereits ab der KiTa- und Grundschule empfohlen (HE S.35).
Für die pathologischen Folgen, die die Kommission selbst beschreibt, sollen die Therapiemöglichkeiten sowohl im Sozial – als auch Medizinbereich ausgebaut werden. Verbote lehnt die Kommission ab, sondern setzt schwerpunktmäßig auf Erziehungsmaßnahmen der Eltern. Lankau begründet, warum Eltern damit überfordert sind und der Staat sich damit aus der Verantwortung für den Jugendschutz schleicht. Lankau schreibt:
- "Die Handlungsempfehlungen sind selbstwidersprüchlich: Einerseits fordert die Kommission die frühestmögliche Nutzung digitaler Medien, gleichzeitig schlägt sie den massiven Ausbau einer Therapieinfrastruktur vor für zu erwartbar geschädigte Kinder und Jugendliche auf Grund eben dieser zu frühen Nutzung. Die einen verdienen an digitalen Angeboten, die anderen verdienen an der Behandlung der Schäden. Statt Kinder und Jugendliche durch klare Regeln zu schützen und die Anbieter in die Pflicht zu nehmen (Stichwort: Anbieterhaftung), soll das Geschäftsfeld Jugendpsychiatrie und -therapie ausgebaut werden, was wohl angesichts leerer Kassen eher als Fata Morgana bezeichnet werden muss. Dies zeigt den ganzen Widersinn dieser Empfehlungen."
„Regelrecht irrsinnig“
… nennt Lankau die Hauptempfehlung 7, den Tatbestand der „digitalen Vernachlässigung“ in das BGB aufzunehmen (HE 7, S. 33), um einen Digitalzwang einführen, nach dem Eltern verpflichtet werden sollen, schon Kleinkinder mit digitalen Geräten zu erziehen. Lankau kommentiert:
- „Wer hier als Elternteil nicht spurt wird, sieht sich dem Vorwurf „digitale Vernachlässigung“ ausgesetzt. Eine derart übergriffige Forderung zum Digitalzwang stellen nicht einmal die Tech-Konzerne selbst.“
Um diese beabsichtigte Zwangsdigitalisierung herum, die dazuhin den Datenfluss für die im Koalitionsvertrag festgelegte Schüler- und Bürger-ID absichert, wird ein soziales Schutzkonzept gebaut, dessen therapiebedürftige, digitalsüchtige Kinder man selbst erzeugt. Mehr Widersinn geht nicht. Scheinwissenschaftlich begründet wird dies mit der Umdefinition von Kleinkindern und Kindern zu jungen Erwachsenen. Schon Kleinkinder und Kinder könnten eine „Selbstregulation“ entwickeln und damit gegen Risiken immunisiert werden (HE S.45). Der Schutzbegriff wird entkernt, Schutz dürfe nicht in „pauschalen Ausschluss münden“ (HE S.11). Mit dieser Definition werden altersgerechte Verbote ausgeschlossen und ein Jugendschutz ausgehebelt.
Die Grundfrage, was Kinder und Jugendliche für eine gesunde Gehirnentwicklung, um körperlich gesund aufzuwachsen und für das Lernen der Grundfertigkeiten brauchen, wird im Gutachten umgangen. Die Wissenschaft ist sich einig: dafür brauchen Kinder keine digitalen Medien, sie machen Kleinkinder und Kinder krank. Die Aufgabenstellung, Kinder vor den Risiken der digitalen Medien zu schützen, sie aber gleichzeitig auf die digitale Welt vorzubereiten, also zur Medienmündigkeit zu erziehen, wird zugunsten ihrer Auslieferung an die Absatzinteressen der IT-Branche gelöst. Statt einer antizyklischen, altersbedingten Medienerziehung, die den Dreiklang Schutz, Befähigung und Teilhabe verwirklicht, hebelt die Expertenkommission jeglichen Schutz aus. Damit fällt sie den hunderten Elterninitiativen wie „Smarter Start ab 14“ in den Rücken.
Lankau fordert die Bundesregierung auf, die Handlungsempfehlungen der Kommission zurückzuweisen, die Kommission zu rügen, aufzulösen und neue Handlungsempfehlungen ausarbeiten zu lassen.