Weltbienentag am 20. Mai: Bienen leiden unter Mobilfunkstrahlung

Pressemitteilung von diagnose:funk, 18.05.2026
Bundesregierung muss zum Schutz der Bienen Mobilfunkstrahlung in Naturschutzgebieten minimieren
Bild: neelam279@Pixabay, PhotoMIX Company@pexels, Montage: diagnose:funk

Stuttgart, 18.5.2026: Anlässlich des Weltbienentags am 20. Mai weist die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation diagnose:funk auf aktuelle wissenschaftliche Studien hin, die zeigen, dass Bienen (und andere Insekten) durch Mobilfunkstrahlung in Stress versetzt werden. Dies hat negative Auswirkungen auf Verhalten, Nahrungssuche und Fortpflanzung der Tiere. Damit ist neben Pestiziden und Lebensraumverlust die Mobilfunkstrahlung ein weiterer Stressfaktor für Insekten.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger und Bundesumweltminister Carsten Schneider sollten diese wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der aktuell laufenden Ressortabstimmung zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beachten. diagnose:funk fordert in einer aktuellen Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz, das „überragende öffentliche Interesse“ für den Ausbau der Mobilfunknetze in Nationalparken, Naturschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten und Kernzonen von Biosphärenreservaten nicht anzuwenden – zum Schutz der dort lebenden Insekten.

„Bienen brauchen keine Bestrahlung, sondern Erholung“, sagt Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk. „Das sollte die Bundesregierung ganz aktuell bei der Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes bedenken: In Naturschutzgebieten hat der Insektenschutz Vorrang – und nicht der Mobilfunk, der die Tiere stresst, wie zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen. In Italien hat bereits das höchste Verwaltungsgericht den Bau einer Mobilfunkantenne in einem Naturpark aus Schutzgründen untersagt. Daher brauchen wir auch in deutschen Naturschutzgebieten eine Ausnahme vom ‚überragenden öffentlichen Interesse‘ für den Mobilfunkausbau. Denn: In Naturschutzgebieten muss die Natur geschützt werden!“

Ein aktueller Studienüberblick (Review und Meta-Analyse) von Thill et al. unter dem Titel „Biologische Wirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Insekten“ (BEEFI-Studie) aus dem Jahr 2023 hat alle bis dahin veröffentlichten Studien zusammengetragen und ausgewertet. Die zentrale Erkenntnis lautet: „Nicht-thermische biologische Wirkungen von EMF [= elektromagnetische Felder, also u.a. Mobilfunkstrahlung, Anm. diagnose:funk] auf Insekten sind im Labor eindeutig nachgewiesen“ (aus der Zusammenfassung; Thill-Studie im Original: https://doi.org/10.1515/reveh-2023-0072, auf Deutsch: https://insekten-schuetzen.info/beefi-studie/#studie).

Zum selben Schluss kommt der Review für das Schweizer Bundesamt für Umwelt von Mulot et al. (2022): „NIS [= nicht-ionisierende Strahlung, Anm. diagnose:funk] wirken eindeutig subletal [= fast tödlich, Anm. diagnose:funk] auf Arthropoden [= Gliederfüßer, Anm. diagnose:funk], sowohl auf der Ebene der Zellen als auch des Organismus,“ (S. 43). Es gebe „eine hohe Verlässlichkeit für negative Wirkungen von NIS auf die Fortpflanzung und in Form von DNA-Schädigungen.“ (S. 36) (weitere Zitate und download-Link zur Mulot-Studie: https://www.diagnose-funk.org/1938).

Eine Feldstudie, die von der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim publiziert wurde und höchste wissenschaftliche Kriterien erfüllt, wies im Feldversuch ein gestörtes Heimfindeverhalten von Bienen nach, wenn diese ihr 7-wöchiges Leben lang WLAN-Strahlung ausgesetzt waren (Treder et al. 2023). In einer zweiten Studie wurde von der gleichen Forschergruppe der Uni Hohenheim nachgewiesen, dass Pflanzen unter WLAN-Bestrahlung seltener von Hummeln besucht werden (Treder et al. 2025). Die WLAN-Frequenz wurde genutzt, da es sich dabei um eine lizenzfreie Mobilfunkanwendung handelt. Die biologische Wirksamkeit von WLAN und Mobilfunk (GSM, LTE oder 5G) ist vergleichbar.

Auf einem Faktenblatt (siehe Anhang unten) sowie auf den Webseiten https://insekten-schuetzen.info und https://www.diagnose-funk.org/insekten hat diagnose:funk die wichtigsten Ergebnisse der BEEFI-Studie zusammengefasst. Dort sind auch die neuesten Labor- und Feldstudien aufgelistet, die die Ergebnisse der oben genannten Reviews bestätigen.

In Italien hat im Januar 2026 das höchste Verwaltungsgericht (Consiglio di Stato) geurteilt, dass der Naturpark in Bergamo („Parco dei Colli di Bergamo“) aus Natur- und Landschaftsschutzgründen den Bau einer 5G-Antenne untersagen darf. (Links und Übersetzungen siehe https://diagnose-funk.org/2350)

diagnose:funk fordert von der Bundesregierung zum Schutz von Bienen:

  1. Um Bienen zu schützen, muss die Bundesregierung die Mobilfunkversorgung auf maximal 100 µWatt/m² (= 0,2 V/m) beschränken. Empfang ist dabei weiterhin mit voller Bandbreite möglich.
  2. In Naturschutzgebieten dürfen keine neuen Mobilfunksendemasten gebaut oder weiter betrieben werden. Dazu zählen Nationalparks, Naturschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete, Kernzonen von Biosphärenreservaten.
  3. Die Wechselwirkungen zwischen elektromagnetischen Feldern und anderen Umweltschadstoffen müssen bei Insekten wissenschaftlich untersucht werden.
  4. Weitere Feldstudien müssen finanziert und durchgeführt werden, um zu klären, wie Insektenpopulationen bereits durch die derzeitige Bestrahlung negativ beeinflusst werden.

Der von den Vereinten Nationen ausgerufene Weltbienentag fand erstmals am 20. Mai 2018 statt. Das Datum geht auf den Geburtstag von Anton Janša zurück, einem Pionier der modernen Imkerei. Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Weltbienentag und https://www.worldbeeday.org/en

Publikation zum Thema

diagnose:funk
aktuelle Version: 08.03.2024Format: A4Seitenanzahl: 1 Veröffentlicht am: 25.01.2024 Bestellnr.: 407Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Faktenblatt zur BEEFI-Studie

Ist Mobilfunkstrahlung eine zusätzliche Gefahr für Insekten?
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Die BEEFI-Studie ist eine Metaanalyse zur Wirkung elektromagnetischer Felder auf Insektenund kann in mehreren Sprachen auf www.insekten-schuetzen.info heruntergeladen werden. Im Faktenblatt sind auf einer Seite die Hauptinhalte zusammengefasst. Es eignet sich v.a. zur Erstinformation für Entscheidungsträger.
Artikel veröffentlicht:
18.05.2026
Autor:
Matthias von Herrmann
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