EU-Parlament (I): Social Media Zugang erst ab 16 Jahren

Überwältigende Mehrheit der Abgeordneten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen
Brüssel, 20.11.2025. Soziale Medien wie Tiktok, YouTube, Instagram sollten nach Ansicht des EU-Parlaments erst ab 16 Jahren erlaubt sein. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten für die Forderung nach einem entsprechenden EU-weiten Mindestalter. 13- bis 16-Jährigen solle der Zugang nur mit Zustimmung der Eltern möglich sein, heißt es in einer Mitteilung des Parlaments. Dieser Beschluss ist ein positiver Schritt und stärkt den Beschäftigten im Erziehungswesen und Eltern den Rücken, die sich bisher für Smartphoneregelungen eingesetzt haben und oft aggressiv als Ewiggestrige angegangen wurden. Wegen seiner Bedeutung drucken wir die ganze Pressemitteilung des EU Parlaments im Folgenden im Wortlaut.
Das Europaparlament hat einen ersten Schritt gemacht!Bild: Wikipedia, Diliff

Kinder sollten mindestens 16 Jahre alt sein, um Zugang zu sozialen Medien zu erhalten, beschließen Abgeordnete des Europäischen Parlaments

>>> Pressemitteilung des EU Parlaments, Originaltext

  • Große Besorgnis über Risiken für die körperliche und geistige Gesundheit von Minderjährigen im Internet, da 25 % von ihnen eine „problematische“ Smartphone-Nutzung aufweisen
  • Strengere Durchsetzung der EU-Digitalvorschriften mit Geldstrafen und möglichen Verboten für nicht konforme Plattformen
  • Verbot von gezielten Empfehlungsalgorithmen und Lootboxen in Spielen
  • Verpflichtung, gegen generative KI-Tools wie Deepfakes und Nacktheits-Apps, vorzugehen

Die Abgeordneten fordern ehrgeizige Maßnahmen der EU zum Schutz Minderjähriger im Internet, darunter ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahren und Verbote der schädlichsten Suchtpraktiken.

Am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einen nichtlegislativen Bericht mit 483 Ja-Stimmen, 92 Nein-Stimmen und 86 Enthaltungen. Darin bringen sie ihre tiefe Besorgnis über die physischen und psychischen Gesundheitsrisiken zum Ausdruck, denen Minderjährige online ausgesetzt sind, und fordern einen stärkeren Schutz vor manipulativen Strategien, die die Suchtgefahr erhöhen und die Fähigkeit von Kindern beeinträchtigen, sich zu konzentrieren und sich gesund mit Online-Inhalten auseinanderzusetzen.

Mindestalter für Social-Media-Plattformen

Um Eltern dabei zu helfen, die digitale Präsenz ihrer Kinder zu verwalten und eine altersgerechte Online-Nutzung sicherzustellen, schlägt das Parlament ein harmonisiertes EU-Mindestalter von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien, Videoplattformen und KI-Begleitern vor, wobei 13- bis 16-Jährige mit elterlicher Zustimmung Zugang erhalten sollen.

Die Abgeordneten unterstützen die Arbeit der Kommission zur Entwicklung einer EU-App zur Altersüberprüfung und einer europäischen digitalen Identitätsbörse (eID) und bestehen darauf, dass Altersüberprüfungssysteme genau sein und die Privatsphäre von Minderjährigen schützen müssen. Solche Systeme entbinden die Plattformen nicht von ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass ihre Produkte von ihrer Konzeption her sicher und altersgerecht sind, fügen sie hinzu.

Um Anreize für eine bessere Einhaltung des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA) und anderer einschlägiger Gesetze zu schaffen, schlagen die Abgeordneten vor, dass Führungskräfte bei schwerwiegenden und anhaltenden Verstößen persönlich haftbar gemacht werden könnten, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Minderjährigen und die Altersüberprüfung.

Stärkere Maßnahmen der Kommission

Das Parlament fordert außerdem:

  • ein Verbot der schädlichsten süchtig machenden Praktiken und die standardmäßige Deaktivierung anderer süchtig machender Funktionen für Minderjährige (einschließlich unendliches Scrollen, automatische Wiedergabe, Pull-to-Refresh, Belohnungsschleifen, schädliche Gamifizierung);
  • ein Verbot von Websites, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen;
  • Maßnahmen zur Bekämpfung  von Technologien wie gezielte Werbung, Influencer-Marketing, süchtig machendes Design und Dark Patterns im Rahmen des bevorstehenden Gesetzes über digitale Fairness;
  • ein Verbot von gezielten Empfehlungssystemen für Minderjährige;
  • die Anwendung der DSA-Vorschriften auf Online-Videoplattformen und das Verbot von Lootboxen und anderen zufälligen Spielfunktionen (In-App-Währungen, Glücksräder, Pay-to-Progress);
  • den Schutz Minderjähriger vor kommerzieller Ausbeutung, unter anderem durch das Verbot für Plattformen, finanzielle Anreize für Kidfluencing (Kinder, die als Influencer auftreten) anzubieten;
  • dringende Maßnahmen zur Bewältigung der ethischen und rechtlichen Herausforderungen, die sich durch generative KI-Tools wie Deepfakes, Begleit-Chatbots, KI-Agenten und KI-gestützte Nacktheits-Apps (die ohne Einwilligung manipulierte Bilder erstellen) ergeben.

Zitat

Die Berichterstatterin Christel Schaldemose (S&D, Dänemark) sagte während der Debatte: „Ich bin stolz auf dieses Parlament, dass wir gemeinsam für den Schutz Minderjähriger im Internet eintreten können. Zusammen mit einer konsequenten Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste werden diese Maßnahmen das Schutzniveau für Kinder drastisch erhöhen. Wir ziehen endlich eine Grenze. Wir sagen den Plattformen klar und deutlich: Eure Dienste sind nicht für Kinder gedacht. Und das Experiment endet hier.“

Hintergrund

Der Bericht verweist auf Untersuchungen, wonach 97 % der jungen Menschen täglich online sind und 78 % der 13- bis 17-Jährigen mindestens einmal pro Stunde ihre Geräte überprüfen. Gleichzeitig zeigt jeder vierte Minderjährige eine „problematische“ oder „dysfunktionale“ Smartphone-Nutzung, d. h. Verhaltensmuster, die einer Sucht ähneln.

Laut dem Eurobarometer 2025 halten über 90 % der Europäer Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet für dringend erforderlich, nicht zuletzt im Hinblick auf die negativen Auswirkungen sozialer Medien auf die psychische Gesundheit (93 %), Cybermobbing (92 %) und die Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs zu altersunangemessenen Inhalten (92 %). Die Mitgliedstaaten beginnen, Maßnahmen zu ergreifen und reagieren mit Maßnahmen wie Altersbeschränkungen und Verifizierungssystemen.

 

Publikation zum Thema

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1. Auflage 2025Format: A5Seitenanzahl: 32, Preis 2,50 Euro (Mitglieder 1,50 Euro) Veröffentlicht am: 30.09.2025 Bestellnr.: 105Sprache: deutschHerausgeber: diagnose:funk

Ratgeber 5: Kinder und Jugendliche in digitalen Zeiten - stark und selbstbestimmt

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Überblick Nr. 7: Kinder und digitale Medien – Eine pädagogische Herausforderung!


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Wie kam es zur „Digitalen Bildung“ und im Schlepptau zur WLANisierung der Schulen? Diese Reform hat eine über 50-jährige Geschichte. Sie kumulierte im Jahr 2017 im Beschluss der Bundesregierung zum Digitalpakt Schule. Mit der „Digitalen Bildung“ sollen die Ziele der neoliberalen Vorstellungen des Homo Oekonomicus, des konditionier- und verwertbaren Menschen, erstmals verwirklicht werden. Das Datensammeln durch die digitalen Medien ist dazu die Voraussetzung. Dieser Hintergrund spielt in der Diskussion fast keine Rolle, obwohl Soziologen und Pädagogen wir Prof. Jochen Krautz und Prof. Richard Münch ihn schon frühzeitig analysierten. Selbst Lehrerverbände verfielen dem inszenierten Hype der digitalen Medien, beschäftigten sich nicht mit dem pädagogischen und ökonomischen Hintergrund. Man kann die Bildungskatastrophe und die Digitale Bildung nur verstehen, wenn man ihre Historie, die pädagogischen Theorien und die ökonomischen Interessen, die sie hervorbrachten, kennt. Von Pädagogen, die diese Hintergründe kennen, gibt es heute eine heftige Kritik und die Forderung nach einer pädagogischen Wende. Dieser Überblick stellt die Geschichte und aktuelle Debatte dar.
Artikel veröffentlicht:
27.11.2025
Autor:
EU Parlament, Pressemitteilung
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