Der Bezirk Hawai’i erlässt Gesetz zum Abstand von Mobilfunkmasten zu Wohnhäusern und Schulen

Bezirk anerkennt damit die Risiken und den Schutz- und Regelungsbedarf!
5. Juli 2025. Der Bezirk Hawai’i, auch bekannt als „Big Island“, hat eine Verordnung verabschiedet, die den Abstand von Mobilfunkmasten zu Wohnhäusern und Schulen begrenzt. Es ist die erste solche Regelung im Bundesstaat Hawaii. Debra Greene, Gründerin von „Safe Tech Hawaii“, sagte, dies sei ein wichtiger Schritt. Andere Gemeinden auf Hawaii könnten diesem Beispiel folgen und ähnliche Verordnungen einführen.
Flagge Hawaii© Anastasiia Guseva - dreamstime.com

Das juristische Team des „Environmental Health Trust“ (EHT) hat zusammen mit Anwohnern und „Safe Tech Hawaii“ monatelang an dieser Regelung gearbeitet. „Die Verabschiedung von Gesetz 24 ist ein bedeutender Erfolg“, sagte Zoe Berg, Juristin bei EHT. „Meines Wissens ist Hawai’i County die größte Gemeinde in den USA mit einer Vorschrift über 600 Fuß (etwa 183 Meter) Mindestabstand.“

Am 19. Juni 2025 wurde das Gesetz einstimmig beschlossen. Viele Einwohner hatten sich dafür eingesetzt, dass neue Funkmasten nicht zu nah an Wohngebieten und Schulen gebaut werden. Sie sind der Meinung, dass es auf der Insel bereits ausreichend Netzabdeckung gibt. Bereits 2020 hatte der Bezirk eine Resolution verabschiedet, in der ein Stopp für 5G gefordert wurde, bis unabhängige Tests die Sicherheit der Strahlung belegen. Anfang dieses Jahres stellte „Hawaiian Telcom“ zudem einen Plan vor, Hawaii bis 2026 vollständig mit Glasfaser zu versorgen. So könnten alle Haushalte über Kabel statt über Funk mit dem Internet verbunden werden.

Zoe Berg erklärte: „Mit Gesetz 24 erkennt Hawai’i County an, dass Sicherheitsabstände zwischen Funkmasten und sensiblen Bereichen wie Wohnungen und Schulen wichtig für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit sind. Wir danken Debra Greene und allen Bürgern des Bezirks für ihren Einsatz. Auch dem Bezirksrat danken wir für die Unterstützung eines verantwortungsvolleren Umgangs mit der Platzierung von Mobilfunkanlagen.“

Die Mobilfunkanbieter Verizon und AT&T hatten Bedenken geäußert und Ausnahmen beantragt. Diese wurden jedoch nicht bewilligt. Das endgültige Gesetz stellt dennoch einen Kompromiss dar: Der Genehmigungsprozess für Funkmasten wurde vereinfacht. Die Masten müssen jedoch Windgeschwindigkeiten von mindestens 100 Meilen pro Stunde standhalten. Zudem müssen sie in vielen Zonen des Bezirks mehr als 600 Fuß von Wohnhäusern und Schulen entfernt stehen – mit Ausnahmen für Notfall-Kommunikation. Außerdem müssen sie mindestens 120 % ihrer Höhe von jeder Grundstücksgrenze entfernt stehen. Dies ist deutlich sicherer als auf Oahu, wo Masten nur ein Fünftel ihrer Höhe von Gebäuden entfernt stehen müssen – was ein Risiko für umliegende Grundstücke darstellt.

Mit dem neuen Gesetz reiht sich Hawai’i County in eine wachsende Zahl von Gemeinden in den USA ein, die Regeln zur Größe und Platzierung von Mobilfunkmasten im Interesse der öffentlichen Sicherheit eingeführt haben. Auch Städte und Bezirke in New Hampshire, New York, Oklahoma, Idaho, Kalifornien und Massachusetts haben ähnliche Maßnahmen ergriffen. Weltweit haben zahlreiche Länder – auch in der EU – Maßnahmen eingeführt, um die Strahlenbelastung für Kinder zu reduzieren.

Wer sich in seiner eigenen Gemeinde für einen sicheren Abstand von Mobilfunkmasten einsetzen möchte, findet auf der Website der „Environmental Health Trust“ konkrete Handlungsschritte. Dort gibt es wissenschaftliche Studien, rechtliche Grundlagen und Organisationshilfen für lokale Initiativen.

Quelle: https://ehtrust.org/hawaii-county-passes-law-keeping-cell-towers-away-from-homes-and-schools/

Kommentar diagnose:funk: Der Bezirk Hawai`i anerkennt damit, dass Risiken von der Mobilfunkstrahlung ausgehen und ein Regelungsbedarf besteht. Der Mindestabstand von 180 Metern ist ein Kompromiss, Studien empfehlen 300-500 Meter. Wie groß ist das Risiko? Die neueste Studie ist die ATHEM-3 Studie. Ihr Ergebnis: Chromosomenaberrationen waren bei den Bewohnern signifikant erhöht, die der Einwirkung von hochfrequenten Feldern von GSM und LTE über eine lange Zeit (mehrere Jahre) ausgesetzt waren. Lesen Sie dazu unsere Artikelserie zur ATHEM-3 Studie. Auch in Deutschland haben die Kommunen das Recht, über Standorte mitzuentscheiden. Darüber gibt unser neues Faktenblatt Mobilfunksendeanlagen Auskunft.

 

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diagnose:funk
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Die Situation: Anwohner erfahren, dass eine Mobilfunksendeanlage in ihrem Wohngebiet errichtet werden soll. Nur 100 Meter von Häusern entfernt! Besorgt rufen sie beim Bürgermeister oder der Baubehörde an. Die Auskunft der Kommune: „Wir können nichts machen, denn die Mobilfunkbetreiber haben das Baurecht, außerdem soll der Mast auf einem Privatgelände erbaut werden, wogegen die Gemeinde nicht vorgehen kann.“ Doch das sind komplett falsche Auskünfte! Die Kommune ist für ihre Bürgerinnen und Bürger verantwortlich, sie kann den Bau von Mobilfunkanlagen regeln und so Vorsorgepolitik betreiben. Warum und wie das geht, zeigt diagnose:funk in diesem Faktenblatt.
4. vollständig überarbeitete Auflage, 2021Format: A5Seitenanzahl: 96 Veröffentlicht am: 26.05.2021 Bestellnr.: 104Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk | Titelfoto: stock.adobe.com

Ratgeber 4: Kommunale Handlungsfelder

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Diese Broschüre gibt Auskunft, welche Möglichkeiten Gemeinden haben, in die Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen steuernd einzugreifen. Es wird aufgezeigt, was Kommunen neben dem sog. Dialogverfahren mit den Betreibern noch alles tun können, um ihre Bürger:innen mit einem Vorsorge- und Minimierungskonzept vor der weiterhin unkontrolliert zunehmenden Verstrahlung unserer Lebenswelt zu schützen. Darüber hinaus wird auf Argumente eingegangen, die in der Mobilfunkdiskussion eine wichtige Rolle spielen: die Grenzwerte, der fehlende Versicherungsschutz der Betreiber, der Mobilfunkpakt der kommunalen Spitzenverbände, die Strahlungsausbreitung um Sendeanlagen, die Messung und Bewertung der Strahlungsstärke, der Diskurs um Sendeanlagen versus Endgeräte, Kleinzellennetze, alternative Technologien u.a.m. Die Kommune ist immer noch die einzige Ebene, auf der zur Zeit ein wichtiger Teil einer neuen, effektiven Art der Mobilfunkvorsorgepolitik zum Schutz der Menschen und der Umwelt eingeleitet und umgesetzt werden kann.
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Der Überblick Nr. 1 stellt die Gesamtstudienlage dar. Quellenbasiert wird dargestellt, dass es zu vielen medizinischen Endpunkten wie Fertilität und Krebs zu nahezu allen im Mobilfunk verwendeten Frequenzen peer-reviewte Studien gibt, die gesundheitliche Schädigungen nachweisen. Dies gilt sowohl für die körpernahe Nutzung von Handys, Smartwatches, Tablets und Notebooks als auch für WLAN-Router und Mobilfunkbasisstationen. Inzwischen bestätigen Dokumente der Europäischen Union und des Deutschen Bundestages diese wissenschaftlichen Erkenntnisse. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Studienlage, der in den weiteren Publikationen dieser Reihe vertieft wird.
Artikel veröffentlicht:
15.07.2025
Autor:
Environmental Health Trust (EHT)
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