Bundesamt für Strahlenschutz: Meinung statt Wissenschaft

Heckenschützen aus dem Hinterhalt
Im 11. Mobilfunkbericht der Bundesregierung (09.04.2025, Drucksache 21/13), verfasst vom Bundesamt für Strahlenschutz, signalisiert die Behörde der Regierung und dem Bundestag Entwarnung. Es gebe keine Nachweise negativer biologischer Auswirkungen des Mobilfunks infolge nicht-thermischer Wirkungen: „Im Bereich niedriger Intensitäten von HF-EMF konnten gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge nicht-thermischer Wirkungen in jahrzehntelanger Forschung bisher nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden“ (S. 3). Zu konträren Schlussfolgerungen kommen die Auswertungen im Fachmagazin ElektrosmogReport, unsere Datenbank EMF:Data, namhafte Portale wie microwavenews.org, Wissenschaftsgruppen wie die Kommission ICBE-EMF und die BioInitiative-Gruppe. Wie kommt es zu diesen Diskrepanzen? Diese Analyse setzt sich mit den Methoden der Studieninterpretationen des Bundesamtes für Strahlenschutz auseinander.
Prof. Manfred Spitzer, Bild Privat

Wissenschaft beruht auf Vertrauen und Abwesenheit von Arroganz

 

„Wissenschaft besteht zwar im beständigen Zweifeln an Hypothesen, auch solchen, die man über Jahrzehnte für wahr gehalten hat. Aber ebenso beruht Wissenschaft darauf, dass man anderen Wissenschaftlern vertraut, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit sagen und schreiben.“ (Prof. Manfred Spitzer) [1]

 

 

Wissenschaft ist ein fortschreitender Erkenntnisprozess – keine Ansammlung von unumstößlichen Wahrheiten, sondern ein System, das gerade durch Experiment, Auswertung, Fehlerabschätzung, Hypothesenprüfung, Kritik und Selbstkorrektur stark geworden und allgemein anerkannt ist. Studien klären Fragen, wobei offene und neue Fragen zur weiteren Forschung entstehen.

Wenn eine Studie erscheint, deren Aussagen einem Wissenschaftler fraglich oder sogar unglaubwürdig erscheinen, so korrespondiert er mit den Autoren. Hat er fundamentale Kritik an der Studie, so kann er einen „Letter to the Editor“ verfassen, der in der gleichen Fachzeitschrift veröffentlicht wird. Die kritisierten Autoren haben dann die Möglichkeit, darauf zu antworten, transparent für die Wissenschaftscommunity. Doch diesen transparenten, unter Wissenschaftlern allgemein akzeptierten Weg der Auseinandersetzung auf Augenhöhe, scheut das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). 

Das Bundesamt für Strahlenschutz bespricht auf seiner Homepage in der Serie Spotlight Studien zur Mobilfunkstrahlung und bewertet sie. Die Autorengruppe der Spotlight-Serie ist im Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder (KEMF) in Cottbus angesiedelt und ausschließlich damit beschäftigt, Studien, die biologische und potenziell gesundheitsschädliche Effekte zeigen, zu kritisieren und zu marginalisieren und Studien, die keine zeigen, kritiklos zu loben.[2] Dabei missachtet das BfS die Regeln wissenschaftlicher Kommunikation und Erkenntnisgewinnung, indem es sich der fachlichen Debatte entzieht. Dazu sechs exemplarische Fälle.

 

Studie von Thill, Cammaerts & Balmori (2023)

Insektensterben und EMF - kein Problem für das BfS

Fall 1: Im Jahr 2023 erschien die BEEFI-Studie von Thill et al., eine peer-reviewte Metastudie, die nachweist, dass Mobilfunkstrahlung zum Insektensterben beiträgt (Details besprochen im ElektrosmogReport 2/2024).[3] Das BfS zerpflückte die Studie und schrieb in seinem Fazit:

  • „Nach Ansicht des BfS weist die vorliegende Übersichtsarbeit zu viele schwerwiegende methodische Mängel auf, um einen substanziellen Beitrag zu den Erkenntnissen über potenziell schädliche Auswirkungen von EMF auf Insekten zu leisten.“[4]

Diese Methodenkritik des BfS ist meist Spiegelfechterei. Das BfS stellt unsachgemäße Anforderungen an die Studien, sucht nach Schwachstellen, die jede Studie hat, stellt nicht beantwortete offene Fragen, die Ergebnis des Erkenntnisprozesses jeder Studie sind, als Beweis für deren Unzulänglichkeit dar, diskutiert Nebenschauplätze, um vom Hauptergebnis abzulenken. Es ist so, als würde man dem Autotest eines Fiat 500 methodische Mängel vorwerfen, weil sein Fahrverhalten nicht bei einer Geschwindigkeit von 250 km/h und einer Außentemperatur von 100 Grad Celsius getestet wurde.*

Ein Autor der BEEFI-Studie forderte das BfS auf, seine Kritik als „Letter to the Editor“ bei der Fachzeitschrift einzureichen, so dass er auf der dafür vorgesehenen wissenschaftlichen Plattform veröffentlicht werden kann und der Autor antworten kann. Das BfS antwortete, dazu sehe es keinen Anlass.[5] Damit entzieht es den Autoren die Möglichkeit der Gegendarstellung, verhindert einen Diskussions- und Erkenntnisprozess und dokumentiert damit gleichzeitig, dass es diese Auseinandersetzung um eine Klärung oder Anerkennung der Erkenntnisse der BEEFI-Studie nicht will. Dahinter steht ein Kalkül: Fragen Politiker das BfS als zuständige Behörde, wie die BEEFI-Studie einzuordnen sei, ob ein Schutz der Insekten vor der Strahlung von Mobilfunkmasten notwendig sei, werden sie auf die BfS-Entwarnung verwiesen, ohne dass eine Gegendarstellung der Studienautoren dazu an dieser Stelle auffindbar ist. Mit dieser Praxis suggeriert das BfS seine (scheinbare) Deutungshoheit und manipuliert so die Politik in seinem Sinne. Damit verstößt das BfS gegen das grundlegende Prinzip, „dass man anderen Wissenschaftlern vertraut, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit sagen und schreiben“ (Spitzer) und man mit ihnen auf kollegialer Ebene debattiert und korrespondiert. An fünf weiteren Beispielen soll diese Methode des BfS aufgezeigt werden.

(* Diese Taktik verwirrender Debatten analysieren D. Michaels, C. Monforton (2005): Erzeugung von Ungewissheit: Umstrittene Wissenschaft und der Schutz von öffentlicher Gesundheit und Umwelt und die Europäische Umweltagentur in "Späte Lehren aus frühen Warnungen")

 

Prof. H-P. Hutter, Prof. M. Kundi, Prof. W. MosgöllerBilder: privat

Experten der Medizinischen Universität Wien. Ihre Studienergebnisse stehen auf der Negativliste des Bundesamtes für Strahlenschutz ganz oben!

Relativierung durch Anzweifeln

Fall 2: Die Arbeitsgruppe am Krebsforschungsinstitut der Medizinischen Universität Wien um die Professoren Hutter, Kundi und Mosgöller hat eine hohe Expertise und besitzt internationales Ansehen. Das schützt aber nicht vor BfS-Verrissen. Kundi et al. (2024) publizierten die Studie „Mobile phone specific radiation disturbs cytokinesis and causes cell death but not acute chromosomal damage in buccal cells: Results of a controlled human intervention study“ (Details besprochen im ElektrosmogReport 2/2024).[6] Sie weist beim Menschen nach, dass durch die Einwirkung von UMTS-Mobilfunkstrahlung auf Zellen der Mundschleimhaut akute Zellschäden entstehen, sichtbar vor allem an einer gestörten Zytokinese (Zellteilung) und karyorrhektischen Zellen (destruktive Fragmentierung des Zellkerns). Die Störung des Zellzyklus durch die Zytotoxizität von Mobilfunkstrahlung kann auf lange Sicht Gesundheitsbeeinträchtigungen beim Menschen zur Folge haben. Die Studie ergab auch, dass nach drei Wochen noch keine Chromosomenschäden auftreten und bestätigte damit das Ergebnis der ATHEM-3 Studie (s.u. Fall 3). Diese treten erst bei einer Langzeitbestrahlung auf. Allerdings traten bei dieser kürzeren Bestrahlungszeit schon andere Zellschäden auf. Da das BfS diese Studie nicht als unwissenschaftlich abtun kann, wird das Ergebnis relativiert, u.a. mit der geschickten Entwarnungsformulierung, es seien ja keine Chromosomenschäden aufgetreten. Dies wird als "Verbesserung", quasi als Hauptergebnis der Studie suggeriert, um die anderen Zellschäden herunterspielen:

  • „Die vorliegende Studie stellt eine erhebliche qualitative Verbesserung gegenüber früheren Studien dar ([1] Ergänzende Tabelle 1). Sie zeigt, dass drei Wochen nach der UMTS-Exposition keine Chromosomenschäden vorhanden sind. Die oben genannten Einschränkungen verringern die wissenschaftliche Aussagekraft der Studie. Die beobachteten zytotoxischen Wirkungen müssen von unabhängiger Seite repliziert und ihre biologische Relevanz, falls vorhanden, bestätigt werden“.[7]

Das BfS zweifelt völlig unbegründet die Relevanz der nachgewiesenen Zellschäden - "falls vorhanden" - an und fordert eine Bestätigung der Ergebnisse. Warum? Von wem? Dass die Ergebnisse in einer weiteren Studie bestätigt werden, daran zeigt das BfS kein Interesse, weder durch eine klärende Korrespondenz mit den Autoren noch durch eine eigene Studie. Außerdem sieht das BfS keinen Sinn in der Notwendigkeit und Bekanntmachung einer entsprechenden Vorsorgemaßnahme.

 

Mobilfunkmasten im Wohngebiet - Studienergebnisse über ihre Schädlichkeit werden vom BfS bestritten.Bild:diagnose:funk

Abwertung durch Verriss

Fall 3: Schärfer geht das BfS mit der Studie von Gulati et al. (2024), der ATHEM-3 Studie, ins Gericht. Studienleiter war Professor Wilhelm Mosgöller. Die Studie untersuchte die Langzeitauswirkungen von Mobilfunkmasten (Details besprochen im ElektrosmogReport 3/2024). [8] Das Studienergebnis: Chromosomenaberrationen waren bei den Bewohnern signifikant erhöht, die der Einwirkung von hochfrequenten Feldern von GSM und LTE über eine lange Zeit (mehrere Jahre) ausgesetzt waren. Die in der ATHEM-3-Studie gefundenen Chromosomenaberrationen können einen Beitrag zu einem plausiblen biologischen Mechanismus liefern für ein erhöhtes Krebsrisiko bei Personen, die dauerhaft höheren Feldern von Basisstationen ausgesetzt sind. Dieses brisante Ergebnis wertet das BfS mit einem Totalverriss ab:

  • „Aufgrund der genannten Einschränkungen liefert die vorliegende Studie keine Belege für einen Zusammenhang zwischen chromosomalen Schäden und der HF-EMF-Exposition der allgemeinen Bevölkerung durch Mobilfunkbasisstationen. Auch reichen die Erkenntnisse nicht aus, weitere Forschung dazu anzuregen.“[9]

Entlarvend der Schlusssatz: Nicht einmal eine Überprüfung sei notwendig. In behördlicher Arroganz werden Wissenschaftler mit hoher Expertise der Universitäten Wien und Bratislava zu dilettantischen Anfängern abgewertet. So soll verhindert werden, dass die Studie von der Politik zur Kenntnis genommen, wiederholt und das Ergebnis evtl. bestätigt wird. Eine verantwortungsvolle Behörde würde sich mit den Wissenschaftlern in Verbindung setzen, sich das Ergebnis erläutern lassen und ggf. eine Überprüfung einleiten.

 

Grafik:diagnose:funk

Schwere Schädigungen des Herzens: Uninteressant!

Fall 4: Bozok et al. (2023) untersuchten die Auswirkungen pränataler Hochfrequenzbefeldung von häufig genutzten Bandbreiten (900- 2100 MHz) auf das Herzmuskelgewebe von Ratten (besprochen im ElektrosmogReport 3/2023).[10] Die Wissenschaftler beobachteten morphologische Änderungen, die mit Schädigungen des Herzmuskels (Myokard) assoziiert sind. Die biochemischen Analysen zeigten ein ähnliches Bild, die Malondialdehyd-Werte (MDA) stiegen dosiswirkungsabhängig, während die Glutathion-Werte (GSH) dosiswirkungsabhängig sanken, das sind Marker für oxidativen Stress (ROS), der als Auslöser entzündlicher Prozesse gilt. Da die Schädigungen des myokardialen Gewebes sowohl mit steigender Frequenz als auch Befeldungsdauer zunahmen, äußern sich die Wissenschaftler besorgt im Hinblick auf die Auswirkungen von 5G-Technologie auf das Herzgewebe. Auch diese Studie verreißt das BfS, unterstellt Fehler, ohne vorher in Korrespondenz mit den Wissenschaftlern getreten zu sein, das BfS schreibt:

  • „Angesichts des potenziellen hohen Verzerrungsrisikos, der geringen Stichprobengröße, der begrenzten Aussagekraft der MDA-Spiegel und der für in-vivo-Studien ungeeigneten GSH-Messung können keine Schlussfolgerungen bezüglich möglicher Expositionseffekte auf Herzmuskelgewebe gezogen werden. Aus diesem Grund liefert die Studie keinen verlässlichen Beitrag zum aktuellen Kenntnisstand hinsichtlich HF-EMF und Effekten auf das Herz.“[11]

Die fachliche Antwort auf diese Kritik bleibt den Autoren der Studie vorbehalten. Das BfS bemängelt, dass in der Studie wichtige Informationen fehlen, „um die Qualität der Studie angemessen zu beurteilen“. Dennoch beurteilt das BfS die Studie, ein Widerspruch in sich. Es ist erstaunlich, wie das BfS Standardmarker (MDA, GSH) in Frage stellt und einfach den Verdacht in den Raum stellt, dass ein Verzerrungsrisiko, also mögliche Wirkungen anderer Noxen, nicht beachtet wurde. Dazuhin wird die Forschergruppe unter den Generalverdacht gestellt, Zusammenhänge zwischen Strahlung und Schädigung konstruiert zu haben. Dieses Anzweifeln basiert auf der Grundposition des BfS, dass nicht-ionisierende Strahlung unterhalb der Wärmeschwelle grundsätzlich unschädlich sei und deshalb solche Schädigungsnachweise Ergebnis fehlerhafter Versuche sein müssen. Doch bei den brisanten Fragen, die diese Studie aufwirft, wäre es Pflicht einer mit einem Schutzauftrag versehenen Behörde, durch Korrespondenz oder einem Letter to the Editor zu ihrer Klärung beizutragen.

Fall 5: Dass eine Klärung nicht die Absicht des BfS ist, zeigt auch die Spotlight-Besprechung der Studie von Singh et al. (2023). Sie befeldeten 5 Wochen lang 26 männliche Wistar-Ratten mit puls-modulierter 2115-MHz-Hochfrequenz (Details besprochen im ElektrosmogReport 3/2023).[12] Zusammenfassend zeigt diese Studie, dass eine akute Hochfrequenzbefeldung mit einer realitätsnahen Intensität oxidativen Stress in den Hirnen „jugendlicher“ Ratten hervorruft. Dies ging einher mit einem deutlichen Anstieg von freien Radikalen (ROS) und Lipidperoxidation (schädliche Veränderungen an den Fettbestandteilen der Zellen). Ebenso wurden DNA-Schäden in Form von Einzelstrangbrüchen in Großhirnrinde und Hippocampus dokumentiert. Im Hippocampus wurden außerdem eine beeinträchtigte Neurogenese sowie erhöhte neuronale Degeneration belegt. Ein ganzes Spektrum an Schädigungen wurde also nachgewiesen. Wieder ein Verriss durch das BfS:

  • „Insgesamt bietet die vorliegende Studie aufgrund methodischer und konzeptioneller Schwächen keinen Erkenntnisgewinn hinsichtlich einer möglichen, altersabhängigen Empfindlichkeit gegenüber HF-EMF.“[13]

Auch der Umgang des BfS mit den Ergebnissen dieser Studie bestätigt, dass die Kritiken des BfS nicht dazu dienen, die in den Studien aufgeworfenen Fragen zu klären, sondern einen weiteren Erkenntnisprozess zu verhindern. Die EUA (Europäische Umweltagentur) nennt das „Paralyse durch Analyse“.[14] Das BfS ist feige: Es veröffentlicht seine Kritiken nicht als „Letter to the Editor“ in der Befürchtung, dass dann durch die Antwort der Autoren zutage kommen würde, dass seine Kritiken meist substanzlos sind. Die Abwertung von Studienergebnissen besteht aus Strategien der Verwässerung, des Zweifel Säens und der Verwirrung von Debatten.[15] Statt transparenter Auseinandersetzung wird aus dem Hinterhalt „geschossen“. Die ins Visier genommenen Wissenschaftler haben so keine Möglichkeit, sich zu verteidigen.

 

Studie Mevissen et al. (2025)

Leugnung des Krebsrisikos: BfS steht alleine da

Fall 6. Besonders entwarnungsaktiv wird das BfS immer dann, wenn eine Studie ein Krebspotential der Strahlung nachweist. Eine neue große Überblicksstudie im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt das BfS vor eine große Herausforderung. Die Studie von Mevissen et al. (2025) wurde von anerkannten Experten publiziert und zeigt, dass es „Belege dafür gibt,“ dass Mobilfunkstrahlung „das Auftreten von Krebs bei Versuchstieren erhöht.“[16] Der „Zusammenhang“ sei „am stärksten für bösartige Herzschwannome und Gliome“ (= Hirntumore, Anm. diagnose:funk; Zitate S. 42, Final conclusions). Die AutorInnen fanden Nachweise auf ein erhöhtes Risiko (S. 2, Results) für

  • Hirntumore (insbesondere Gliome) mit hoher Evidenz (höchster Beweisgrad)
  • Herzschwannome (bösartige Tumore der Nervenhüllen im Herzen) mit hoher Evidenz (höchster Beweisgrad)
  • Lymphome (Tumore des Lymphgewebes) mit moderater Evidenz (zweithöchster Beweisgrad)
  • Nebennieren-Tumore (Phäochromozytome) und Lebertumore (Hepatoblastome) mit moderater Evidenz (zweithöchster Beweisgrad)
  • Lungentumore mit moderater Evidenz (zweithöchster Beweisgrad)[17]

Mevissen et al. argumentierten zentral mit den Ergebnissen der US-amerikanischen NTP-Studie und deren Bestätigung durch Falcioni et al.  am Ramazzini-Institut (Italien).[18] Im Technikfolgenbericht Mobilfunk des Deutschen Bundestages (2023) werden diese beiden Studien als die bisher am besten durchgeführten nach dem Goldstandard gewürdigt:

  • „Sodann zeigte sich in zwei aktuellen Studien, die mit einer sehr großen Anzahl an Versuchstieren (Ratten und Mäuse) sowie mit hohem wissenschaftlichem Standard durchgeführt wurden, dass Exposition mit HF-EMF Signalen, wie sie von Mobiltelefonen genutzt werden (GSM und UMTS), zu größeren Inzidenzen bestimmter Tumoren bzw. deren Vorstufen führten. Insgesamt gesehen gehören diese Befunde zu den wichtigsten der letzten Jahre. Da es sich um replizierte Hinweise auf Effekte handelt, sollte ihnen intensiv mit weiterer hochqualitativer Forschung nachgegangen werden. Immerhin stellen sie einen nicht unwesentlichen Aspekt in der Risikobeurteilung für den Menschen dar.“ (S. 117)[19]

Die Beratungsgruppe der Schweizer Regierung BERENIS fordert in einem Sondernewsletter (Nov. 2018) auf Grund dieser Ergebnisse Konsequenzen für eine Vorsorgepolitik. Selbst die industrienahe ICNIRP (International Commission on Non-ionizing Radiation Protection)(s.u.) betont in ihrer Stellungnahme die hohe Qualität beider Studien:

  • „Die Studien [...] weisen bemerkenswerte Stärken auf. [...] Dies macht es besonders wichtig, sie im Detail zu betrachten, da die in diesen Studien erzielten Schlussfolgerungen den aktuellen wissenschaftlichen Konsens in Frage stellen."[20].

Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kritisierte damals wie zu erwarten postwendend, beide Studien seien schlecht gemacht (> Dokumentation der Krebsdebatte). Ron Melnick vom NTP-Team wies in einem Fachartikel und einem Video-Statement Punkt für Punkt diese Rosinenpickerei und Taktik des Anzweifelns zurück.[21] Auf Grund der Studienlage fordert der weltweit renommierte Experte und ehemaliges ICNIRP-Mitglied Prof. James C. Lin, stellvertretend für das aus 14 Wissenschaftlern bestehende Peer-Review-Panel der NTP-Studie, in dem Artikel „Clear evidence of cell-phone RF radiation cancer risk“ eine Revision der Grenzwerte und die Höherstufung der Strahlung in „wahrscheinlich Krebs erregend“.[22] Andere Wissenschaftler gehen noch weiter, sie fordern die Eingruppierung in die höchste Stufe „Krebs erregend“.[23]

Doubt ist their product!

Da Mevissen et al. für die WHO dieses Krebspotential bestätigen, wird in der Spotlight-Besprechung (Juli 2025) sofort die Anzweifel-Strategie gefahren:

  • „Die angewandte Vorgehensweise von Mevissen et al. wirft allerdings einige Fragen auf … Als Ergebnis werden die Schlussfolgerungen für alle Krebstypen bzw. Organsysteme hauptsächlich von den Befunden dreier weniger Studien mit Effekten bestimmt: den beiden NTP-Studien an Mäusen und Ratten sowie der Studie von Falcioni et al. Diese Studien wurden von den Autor*innen mit einem definitiv oder wahrscheinlich niedrigem Verzerrungsrisiko in den meisten für diese Bewertung relevanten Bereichen bewertet. Auch die Studiensensitivität wurde gut bewertet. Diese Bewertung ist jedoch angreifbar, da sowohl die NTP-Studien als auch die Falcioni-Studie Einschränkungen im Studiendesign aufweisen.“

Wieder wird die schon längst von Ron Melnick, James C. Lin und dem Peer-Review-Panel widerlegte Kritik aufgewärmt, das Studiendesign sei unzulänglich gewesen. Wie bei den oben genannten Studien wird auch den US- und italienischen Experten mangelnde Fachlichkeit unterstellt. Wortreich werden in der Spotlight-Besprechung Nebenkriegsschauplätze aufgemacht, um von den Ergebnissen abzulenken und die Interpretation von Mevissen et al. in Frage zu stellen:

  • „Unter Berücksichtigung aller eingeschlossenen Studien, unabhängig davon, ob sie schädliche Effekte zeigen oder nicht, und unter Einbeziehung der genannten zusätzlichen Bedenken sind die Schlussfolgerungen von Mevissen et al. hinsichtlich des Vertrauens in die Evidenz nicht vollständig schlüssig. Aus Sicht des BfS liefert die Studienlage keine ausreichende Grundlage, um eine hohe Evidenz für ein erhöhtes Risiko von Herzschwannomen und Gliomen, oder eine mäßige Evidenz für ein erhöhtes Risiko der anderen analysierten Krebsarten bei Tieren durch Exposition gegenüber HF-EMF zu rechtfertigen. Es gibt jedoch vereinzelt Hinweise auf potenziell schädliche Effekte in Ratten, die sehr hohen Ganzkörperexpositionen ausgesetzt sind. Diese Hinweise basieren hauptsächlich auf den Ergebnissen der NTP-Studie. Diese Ergebnisse müssen noch durch eine derzeit in Japan und Korea durchgeführte Replikationsstudie bestätigt oder widerlegt werden.“

Mit dieser Abwertung stellt sich das BfS gegen den TA-Bericht des Bundestages, die Schweizer BERENIS- und die NTP- und Ramazzini-Experten. Das BfS steht alleine und hält für die Mobilfunkindustrie die Stellung. Deren Lobby initiierte nun eine Widerlegungsstudie in Japan und Korea, auf deren Ergebnisse man gespannt sein darf.

Wir wissen nicht, wie Mevissen et al. zur Kritik des BfS stehen. Aber sie werden wohl die Position anderer von uns befragter Wissenschaftler einnehmen: Diese Spotlight-Kritik wird außerhalb der festlegten Wissenschaftskommunikation geführt, ist eine Behördenmeinung und zählt für uns und viele Wissenschaftler nicht. Die Wissenschaftler unterschätzen allerdings, welche politische Bedeutung solche Verrisse haben. Die Bundesregierung und die meisten Politiker orientieren sich unhinterfragt daran. Parteiübergreifend werden vom BfS gelieferte Textbausteine kommuniziert.

 

Bild:diagnose:funk

Scheinwissenschaftliche Legitimation

Das Vorgehen des BfS ist ein mehrfach erklärbares Phänomen. Das BfS hat den Schein einer neutralen Behörde. Doch deutsche Behörden legitimieren in der Regel Industrieinteressen, das war bei der Atomkraft so, beim Rauchen, bei Asbest, heute z.B. bei Neonikotinoiden, Diesel, PFSA und Glyphosat.

Im Jahr 2001 erhielt der deutsche Staat 50 Milliarden Euro UMTS-Lizenzgebühren von der Mobilfunkindustrie und verpflichtete sich zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunktechnologie. Seither erklärt das BfS alle Studien, die Effekte von Mobilfunkstrahlung zeigen, für unwissenschaftlich. Das BfS macht Meinung, nicht Wissenschaft, mit einer Legitimationsstrategie. Das BfS nutzt das aus dem US-Militär der 50er-Jahre stammende, längst widerlegte "thermische Dogma", mit dem die Strahlenbelastung von Soldaten gerechtfertigt wurde, für die Behauptung, dass nicht-ionisierende Strahlung unterhalb der Wärmeschwelle grundsätzlich unschädlich sei, weil sie nicht die Energie habe, Zellschädigungen zu verursachen.[24] Deshalb könnten Ergebnisse, die unterhalb dieser Schwelle Schädigungen nachweisen, nur das Ergebnis fehlerhafter Forschung sein. Diese verkaufsfördernde und weit verbreitete Meinung des BfS wird scheinwissenschaftlich verbrämt. Das BfS legt seinen Spotlight-Recherchen dafür folgende – mittlerweile widerlegten – Hypothesen zugrunde:

1. Die nicht-ionisierende Strahlung habe nicht die Energie, Zellen zu schädigen. Sie sei deshalb prinzipiell unschädlich.

2. Alle Studien, die unterhalb der Grenzwerte Effekte nachgewiesen haben, seien Einzelfälle, konnten nicht reproduziert werden, erfüllten keine wissenschaftlichen Kriterien und müssten deshalb nicht in die Risikobewertung einbezogen werden.

3. Es gebe somit keine Erkenntnisse, dass unterhalb der Wärmeschwelle gesundheitsschädliche (nicht-thermische) Auswirkungen durch Mobilfunkstrahlung auftreten (thermisches Dogma).

4. Die Grenzwerte, die ausschließlich auf Studien zu Wärmewirkungen beruhen, schützten vor Gesundheitsschäden.

Mit diesem thermischen Dogma wird ein scheinwissenschaftlicher Schutzwall zur Vermarktung der Produkte der Mobilfunkindustrie aufgebaut und ihr Ausbau legitimiert. Hunderte Studien werden so aus der Risikobeurteilung ausgeklammert. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Zur politischen Rolle der BfS- und ICNIRP-Hypothesen legte der irische Wissenschaftler Prof. Tom Butler eine historische Analyse vor.[25] Eine Grundsatzkritik an diesen Positionen hat die ICBE-EMF (International Commission on the Biological Effects of Electromagnetic Fields) im Jahr 2023 verfasst.[26]

Unheilige Allianzen

Das BfS hat die Praxis wissenschaftlicher Kommunikation verlassen, einerseits, weil man anderen Wissenschaftlern nicht vertraut, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit sagen und schreiben, und andererseits, weil man die Regeln einer transparenten Diskussion, der Voraussetzung für Erkenntnisfortschritt, ablehnt. Man scheut die Debatte wie Heckenschützen die offene Konfrontation. Wissenschaftler, deren Studien Effekte zeigen, werden pauschal als Kollegen abgestempelt, die angeblich wissenschaftliche Methoden nicht beherrschen. Ihre Studienergebnisse werden angezweifelt, Hinweisen nicht nachgegangen, vom Ergebnis mit Kritik an Nebenschauplätzen abgelenkt. Bestenfalls wird das Forschungsergebnis relativiert und alibihaft eine Überprüfung gefordert, an der das BfS aber in der Regel kein eigenes Interesse hat. Hunderte Wissenschaftler werden zu Unfähigen erklärt, ggf. auch abgeschossen. In der Auseinandersetzung um die REFLEX-Studie flankierte das BfS sogar die Rufmord-Kampagnen gegen die Wissenschaftler.[27]

Der Soziologe Ulrich Beck definiert in seinem Buch „Weltrisikogesellschaft“ (2007) den modernen Staat als „Legitimationsorgan“ von Industrieinteressen, in dem die Gefahren für Gesundheit und Umwelt „im Legitimationszirkel von Verwaltung, Politik, Recht und Management normalisiert werden und ins unkontrollierbar Globale wachsen (S. 172).“ Er bringt diese Politik mit dem Begriff „organisierte Unverantwortlichkeit“ (S. 345) auf den Punkt und schreibt: „Die Formen von Allianzen, die der neoliberale Staat eingegangen ist, instrumentalisieren den Staat, … um die Interessen des Kapitals weltweit zu optimieren und zu legitimieren“ (S. 128). Mit einer solchen Allianz zwischen Staat und Industrie werden die Interessen der Mobilfunkindustrie abgesichert. Beim 31. Runden Tisch Elektromagnetische Felder (RTEMF) 2024, einer Kungelrunde zwischen BfS und der Industrie, bedankte sich stellvertretend für die IT-Branche Kristofer Steinijans (Telekom) für die Aktivitäten des Bundesamtes zum Schutz der Geschäfte der Industrie: „Die Begleitung durch die Initiative „Deutschland spricht über 5G“ (Dsü5G) wurde als sehr hilfreich empfunden, insbesondere die Moderation bei kleinen Kommunen.“[28]

Bundesamt für Strahlenschutz: Eigentlich überflüssig

In den 70er Jahren bis Anfang der 2000er Jahre und vor dem neoliberalen Roll-Back gab es noch ein kritisches Potential von Wissenschaftlern in den Behörden  –  was z. B. in den 2005 formulierten „Leitlinien Strahlenschutz“ des Bundesamtes für Strahlenschutz aufkeimte, die das Risikopotential der Strahlung formulierten und staatliche Regulierung einforderten. Auf Druck des Unternehmerverbandes Bitkom wurden die „Leitlinien Strahlenschutz“ schnell zurückgezogen.[29] Im Jahr 2017, bei einem Termin im Bundesamt für Strahlenschutz, übergab diagnose:funk diese Leitlinien der damals neuen Präsidentin Dr. Inge Paulini mit der Bitte, das Amt anhand dieser Leitlinien wieder auf eine Schutzpolitik auszurichten. Bis heute gibt es keine neuen Leitlinien. Stattdessen wurden die Entwarnungskapazitäten ausgebaut, sowohl personell durch das „Kompetenzzentrum elektromagnetische Felder“ (KEMF) in Cottbus als auch durch viele Untersuchungen und Projekte zum Kommunikations- und Akzeptanzmanagement.[30] Das BfS leistet sich heute 13 MitarbeiterInnen, die quasi papageienhaft die erwarteten Entwarnungen liefern, vorhersehbar alle Studien, die potenziell pathologische biologische Effekte nachweisen, verreißen und die Mutation zum Bundesamt für Sorglosigkeit vollziehen.

Das BfS macht sich überflüssig, denn es ist vorhersehbar, dass jede Studie, die auf Schädigungen durch Mobilfunkstrahlung hinweist, von ihm als unwissenschaftlich abqualifiziert und nicht in die Risikobewertung einbezogen wird. Wäre es nicht angebracht, dass das BfS einmal eine Grundsatzerklärung herausgibt, dass heute und in alle Ewigkeit alle Mobilfunkstudien, die Effekte zeigen, fehlerhaft sind und deshalb nicht beachtet werden müssen, und sich das BfS dann auflöst? Dem Steuerzahler würden Millionen Euros erspart.

 

Bilder: Aygül Cizmecioglu, Bundestag by Stepro

Prof. Armin Grunwald, Leiter des TAB und der TAB-Bericht des Bundestages fordern Bürgerbeteiligung

TA-Bericht des Bundestages fordert neue Schutzpolitik

Zurück zur Realpolitik. Eine Reform des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ist überfällig. Am 14.02.2023 wurde vom Deutschen Bundestag die Bundestagsdrucksache 20/5646: „Technikfolgenabschätzung (TA) – Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“ (312 Seiten) veröffentlicht.[31] Der TA-Bericht liefert nicht nur eine andere, tendenziell kritische Abschätzung der Risiken der Mobilfunktechnologie, sondern beanstandet auch zu Recht die einseitige, allein an dem privaten Verein ICNIRP (International Commission on Non-ionizing Radiation Protection) orientierte Entscheidung darüber, welche EMF-Expositionen noch tolerierbar sind (S. 11, S. 83 und S. 156) und welche Studien in die Risikobeurteilung einbezogen werden. Die ICNIRP hat weltweit das thermische Dogma durchgesetzt. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert in seiner Stellungnahme im Amtsblatt der EU (2022) die Ersetzung der ICNIRP durch eine unabhängige europäische Strahlenschutzkommission, die Studien, die nicht-thermische Wirkungen nachweisen, in die Risikobewertung einbezieht. Auf der diagnose:funk Datenbank EMF:Data sind hunderte solcher Studien dokumentiert, ebenso seit 30 Jahren in der Fachzeitschrift ElektrosmogReport und aktuell im diagnose:funk Überblick Nr. 3 „Zeigt Mobilfunk auch nicht-thermische Wirkungen?“ [32]

Die ICNIRP hat ihren Sitz im BfS in Oberschleißheim. Das BfS stellt sogar das ICNIRP-Sekretariat. Ein selbstreferentielles System. Andere Expertenmeinungen werden bisher von der ICNIRP und dem BfS, das in vollem Umfang der ICNIRP folgt (also quasi sich selbst!), ausgeschlossen. Dem entsprechend  kritisiert der TA-Bericht die bisherige Praxis der staatlichen bzw. behördlichen Risikoverwaltung und damit insbesondere die des BfS:

  • „So werden die Festlegung der Rahmenbedingungen für die Risikobewertung, die Risikobewertung selbst und die Entscheidung darüber, welche EMF-Expositionen noch tolerierbar sind, faktisch ausschließlich einem wissenschaftlichen Expertengremium, der ICNIRP, überlassen.“ (S. 83 und S. 156) „Von Kritikern wird allerdings bezweifelt, ob die ICNIRP für die ihr zugedachte Rolle ausreichend demokratisch legitimiert ist (BUND 2012, S. 15; Huss 2011, S. 9). Darüber hinaus werden Bedenken hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte von Mitgliedern der ICNIRP geäußert (Bioinitiative Working Group 2012, S. 8; Hardell 2017) sowie Verflechtungen zwischen der ICNIRP und anderen parteiischen Beratungsorganen.“ (S. 83) [33]

Dagegen fordert der TA-Bericht ein Vorgehen nach dem von der OECD empfohlenen Grundprinzip, das die Bedeutung der Partizipation aller relevanten Stakeholder sowohl bei der Risikobewertung als auch beim Risikomanagement anerkennt und ihnen entsprechend Partizipationsmöglichkeiten einräumt. Denn:

  • „Eine offene und breite Partizipation von Stakeholdern ermöglicht die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der Problemlage und eine effizientere Lösungsfindung, die von einer Vielfalt an Information und Sichtweisen insbesondere bezüglich des Umgangs mit Unsicherheiten und Nebenwirkungen der möglichen Maßnahmen bzw. Grenzwerte profitiert. … Wichtig ist, der interessierten bzw. organisierten Öffentlichkeit eine Möglichkeit der Mitsprache vor der politischen Entscheidungsfindung einzuräumen. Öffentliche Debatten über Risiken sind für das Vertrauen in und die Akzeptanz von Entscheidungen essenziell.“ (S. 17, S. 156)

Auch der Leiter des TAB Prof. Armin Grunwald fordert „die Abwehr einer technokratischen Herrschaft der Experten und das Beharren auf einem demokratischen Gestaltungsanspruch im Umgang mit dem wissenschaftlich technischen Fortschritt und in der Nutzung seiner Produkte.“ Denn diese Experten seien verantwortlich für ein „Zurückdrängen des Denkens in Alternativen zugunsten technischer Optimierung“, gerade bei der Digitalisierung.[34] Diese technik- und wachstumsgläubige Expertenarroganz ist mit verantwortlich für den katastrophalen Zustand unserer Umwelt. Eine Beteiligung kritischer Bürger und NGOs ist überfällig.

Offenbar ist das BfS an einer Entwicklung in diesem Sinne nicht interessiert, sondern beharrt auf seinen Deutungen der Studienergebnisse, die stets Risiken herunterspielen, und seinen wissenschaftlich überholten Hypothesen zum Mobilfunkrisiko.

Faktenfrei behauptet Telefonica Chef Markus Haas: „Uns beunruhigt diese Diskussion sehr, weil sie faktenfrei ist. Es gibt keinerlei wissenschaftlich fundierte Studien, die auch nur irgendeine Gesundheitsgefährdung sehen."[35] Mit seinen Spotlight-Besprechungen und dem 11. Mobilfunkbericht an den Bundestag bedient das BfS diese Industriemeinung, getarnt als wissenschaftliche Argumentation.

Politiker, Medien und große Teile der Bevölkerung vertrauen noch darauf, dass das BfS ehrlich und sachangemessen die wissenschaftliche Studienlage beschreibt und verbreitet. Dieses Vertrauen wird von ihm derzeit regelmäßig enttäuscht und missbraucht: Das BfS dient so nicht mehr dem Allgemeinwohl, sondern nur noch als „Legitimationsorgan“ (Beck) und Begleitschutz für die Geschäftsinteressen der Mobilfunkkonzerne.

Quellen

[1] Manfred Spitzer (2023): Künstliche Intelligenz, S. 36

[2] Die Spotlight Besprechungen stehen auf der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/berichte/berichte-spotlight/berichte-spotlight_node.html

[3] Thill A, Cammaerts M-C, Balmori A (2023): Biological Effects of Electromagnetic Fields on Insects: a Systematic Review and Metaanalysis, Reviews on Environmental Health, www.doi.org/10.1515/reveh-2023-0072 , www.emf-portal.org/de/article/52384, https://www.emfdata.org/de/studien/detail?id=834

[4] https://doris.bfs.de/jspui/handle/urn:nbn:de:0221-2024051343843, und: https://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2024051343843/5/SL_Thill_2023_%20BiologicalEffectsOf_Eng.pdf

[5] Der Schriftwechsel liegt diagnose:funk vor.

[6] Kundi M, Nersesyan A, Schmid G, Hutter HP, Eibensteiner F, Misik M, Knasmülller S (2024): Mobile phone specific radiation disturbs cytokinesis and causes cell death but not acute chromosomal damage in buccal cells: Results of a controlled human intervention study. Environmental Research 251, 118634; https://doi.org/10.1016/j.envres.2024.118634 ; https://www.emfdata.org/de/studien/detail?id=836

[7] https://doris.bfs.de/jspui/handle/urn:nbn:de:0221-2024092646649

[8] Gulati S et al. (2024): Evaluation of oxidative stress and genetic instability among residents near mobile phone base stations in Germany ; https://www.emfdata.org/de/studien/detail?id=847

[9] https://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2024091946461/3/SL_Gulati_2024_EvaluationOfOxidative_Eng.pdf

[10] Bozok, S., Karaagac, E., Sener, D., Akakin, D., & Tumkaya, L. (2023). The effects of long-term prenatal exposure to 900, 1800, and 2100 MHz electromagnetic field radiation on myocardial tissue of rats. Toxicology and Industrial Health, 39(1), 1–9. DOI: 10.1177/07482337221139586; https://www.emfdata.org/de/studien/detail?id=798

[11] https://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2023060938290/5/SL_Bozok_2022_EffectsOfLongterm_Eng.pdf

[12] Singh, K. V., Prakash, C., Nirala, J. P., Nanda, R. K., & Rajamani, P. (2023). Acute radiofrequency electromagnetic radiation exposure impairs neurogenesis and causes neuronal DNA damage in the young rat brain. NeuroToxicology, 94, 46–58. DOI: 10.1016/j.neuro.2022.11.001; https://www.emfdata.org/de/studien/detail?id=800

[13] https://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2023072638659/5/SL_Singh_2022_AcuteRadiofrequencyElectromagnetic_Eng.pdf

[14] Europäische Umweltagentur (2001): Späte Lehren aus frühen Warnungen, Band I+II, https://www.diagnose-funk.org/1039

[15] David Michaels (2022): Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse mächtige Interessen bedrohen. Über die Taktiken der Industrie: Zweifeln säen, um Schutzvorschriften zu verhindern, https://www.diagnose-funk.org/1882

[16] Mevissen, M, Ducray, A, Ward, JM, Kopp-Schneider, A, McNamee, JP, Wood, AW, Rivero, TM, Straif, K. (2025): Effects of radiofrequency electromagnetic field exposure on cancer in laboratory animal studies: A systematic review. Environment International. 2025; 199:109482. DOI: https://doi.org/10.1016/j.envint.2025.109482, https://www.emf-portal.org/de/article/59609

Artikel zu dieser Studie bei diagnose:funk: https://www.diagnose-funk.org/2220 , https://www.diagnose-funk.org/2229, https://www.diagnose-funk.org/2235

[17] Beweisgrad-Einteilung siehe https://en.wikipedia.org/wiki/Hierarchy_of_evidence#GRADE

[18] diagnose:funk (2016): NTP-Studie bestätigt Krebsrisiko durch Mobilfunk, https://www.diagnose-funk.org/1082

diagnose:funk (2019): Im SPIEGEL vom 20.07.2019: Bundesamt für Strahlenschutz im Entwarnungsmodus. Wie das BfS versucht, wichtige Studien zu disqualifizieren, https://www.diagnose-funk.org/1431

[19] diagnose:funk (2023): TAB II: Technikfolgenbericht bewertet Studien zu Krebs und Mobilfunk. Analyse der Interpretation der Studienlage, https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=1947

[20] BERENIS-Newsletter: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/newsletter.html

ICNIRP Note (2020): Critical evaluation of two radiofrequency electromagnetic fields animal carcinogenicity studies published in 2018, HEALTH PHYS. 118(5):525–532; 2020 https://www.icnirp.org/cms/upload/publications/ICNIRPnote20192020.pdf

[21] diagnose-funk (2029): Video mit Dr. Ron Melnick zur NTP-Studie, Adverse Health Effects. NTP findings and Cancer, https://www.diagnose-funk.org/1358;

Ron Melnick (2019): Commentary on the utility of the National Toxicology Program study on cell phone radiofrequency radiation data for assessing human health risks despite unfounded criticisms aimed at minimizing the findings of adverse health effects, Environmental Research, Volume 168, January 2019, Pages 1-6

[22] Lin JC (2018): Clear Evidence of Cell-Phone RF Radiation Cancer Risk, IEEE Microwave Magazine, September/October 2018, DOI 10.1109/MMM.2018.2844058, https://www.diagnose-funk.org/1508

[23] Carlberg M, Hardell L (2017): Evaluation of Mobile Phone and Cordless Phone Use and Glioma Risk Using the Bradford Hill Viewpoints from 1965 on Association or Causation, Review Article BioMed Research International, Volume 2017, Article ID 9218486, doi.org/10.1155/2017/9218486. In deutscher Übersetzung als diagnose:funk-Brennpunkt erschienen.

[24] Klaus Scheler (2019): Behauptungen & Scheinargumente Teil I: "Mobilfunkstrahlung hat zu wenig Energie, um Zellen zu schädigen. Oxidativer Stress ist unplausibel.", https://www.diagnose-funk.org/1441

[25] Butler, Tom (2020): Wireless Technologies and the Risk of Adverse Health Effects in Society: A Retrospective Ethical Risk Analysis of Health and Safety Guidelines, Online Working Paper, auf Deutsch als diagnose:funk Brennpunkt erschienen,  https://www.diagnose-funk.org/1683

[26] ICBE-EMF (2022): Scientific evidence invalidates health assumptions underlying the FCC and ICNIRP exposure limit determinations for radiofrequency radiation: implications for 5G, Environmental Health (2022) 21:92, https://doi.org/10.1186/s12940-022-00900-9 , erschienen als diagnose:funk Brennpunkt, https://diagnose-funk.org/1937

[27] diagnose:funk (2022): Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie. In der Schlammschlacht gegen die REFLEX-Studie übernahm das Bundesamt für Strahlenschutz die Argumente der Industrie: https://www.diagnose-funk.org/1662

[28] https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/runder-tisch/runder-tisch.html

[29] diagnose:funk (2020): 15 Jahre Leitlinien Strahlenschutz: Vom Anspruch zur Anpassung. Über ein verschwundenes Papier des BfS, https://www.diagnose-funk.org/1507

[30] Bundestagsdrucksache 21/13 (2025): „Elfter Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen.“
https://dserver.bundestag.de/btd/21/000/2100013.pdf
In diesem Bericht sind die geplanten Studien zum Akzeptanzmanagement aufgeführt.

Siehe dazu auch die Kritiken:
Jörn Gutbier / Peter Hensinger (2021): Dialogbüro 5G der Bundesregierung: Störfall Bürgerengagement. Der Absturz vom Dialog- zum Monologbüro; https://www.diagnose-funk.org/1772

Jörn Gutbier / Peter Hensinger (2020): Mit Akzeptanz-Managern gegen 5G-Proteste. Im Argumentationsnotstand: Regierungen rekrutieren Risikokommunikatoren; https://www.diagnose-funk.org/1602

[31] https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005646.pdf. Auf diese Dokumentation beziehen sich auch alle Seitenzahlen im Text.

[32] Diagnose:funk (2022): EWSA fordert Umsteuern in Mobilfunkpolitik, https://diagnose-funk.org/1828

[33] Artikelserie zum TA-Bericht: https://diagnose-funk.org/1954 , https://www.kumu.io/Investigate-Europe/das-experten-netzwerk

Selbstreferentielles System: "In der politischen Wissenschaft und Verfassungslehre nennt man selbstreferenziell ein politisches System, das die Bedingungen seiner Fortexistenz ständig aus sich selbst reproduziert. Eine offene Gesellschaft ist nicht möglich, wenn Machteliten nur noch ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten gehorchen." (Wikipedia)  

[34] Grunwald A (2022): Technikfolgenabschätzung, 3. Auflage, S. 56/57

[35] https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/uns-beunruhigt-die-faktenfreie-diskussion-uber-5g-7343332.html

Publikation zum Thema

diagnose:funk
Format: A4Seitenanzahl: 16 Veröffentlicht am: 12.01.2023 Bestellnr.: 250Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Die Auseinandersetzung um die Deutungshoheit zu Risiken der Mobilfunkstrahlung

Über Kampagnen eines Kartells von Industrie, Bundesamt für Strahlenschutz und ICNIRP
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Ob Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädlich ist oder nicht, darüber wird nicht nur eine Wissenschaftsdebatte über Ergebnisse der Forschung geführt. Bei dieser Debatte geht es auch und vor allem um Produktvermarktung, in diesem Fall um das Milliardengeschäft einer Schlüsselindustrie. Dieser brennpunkt dokumentiert die Auseinandersetzung. Im Jahr 2022 gab es vier Entwarnungskampagnen, basierend auf vier Studien mit der Botschaft: Mobilfunkstrahlung ist unbedenklich für die Gesundheit, ein Krebsrisiko besteht nicht. Das beweise die MOBI-Kids-Studie, die bisher weltweit größte Studie zu Hirntumoren und Kinder. Mit der UK-Million Women Studie liege auch der Beweis für Erwachsene vor. In einem von ICNIRP-Mitglied Prof. M. Röösli verfassten Artikel zu 5G in der Zeitschrift Aktuelle Kardiologie bekamen gezielt Mediziner diese Botschaft übermittelt. Abgeordneten des deutschen Bundestages wird vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Umweltministerium mitgeteilt, die STOA-Studie, die Schädigungen zu Krebs und Fertilität auswertet, sei unwissenschaftlich. Diagnose:funk nahm zu allen diesen Meldungen Stellung.
Format: A4Seitenanzahl: 46 Veröffentlicht am: 26.03.2021 Bestellnr.: 243Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Die Butler-Recherchen enthüllen den Einfluss der Mobilfunkindustrie auf die weltweite Strahlenschutzpolitik

Lobbysystem ICNIRP und Bundesamt für Strahlenschutz - Teil I
Autor:
Tom Butler
Inhalt:
Die Strahlenschutzpolitik national und international wird dominiert von den Richtlinien und Forschungsinterpretationen der ICNIRP (International Commission on Non​-Ionizing Radiation Protection), die ihren Sitz im Bundesamt für Strahlenschutz hat. Prof. Tom Butler (Irland) analysiert ihre Geburt und Geschichte als verlängerter Arm der Industrie.
April 2020Format: 10 Seiten / A4Veröffentlicht am: 03.04.2020 Bestellnr.: 240Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Der Kausalitäts-Betrug

Was die Mobilfunkdiskussion mit Alkohol, einem Affen und Kater zu tun hat- eine Auseinandersetzung mit Positionen des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Autor:
Jörn Gutbier/Peter Hensinger
Inhalt:
Warum vertritt das Bundesamt für Strahlenschutz trotz der Studienlage, dass es keine Beweise für die Gesundheitsschädlichkeit der Mobilfunkstrahlung gibt? Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Kernargument des Bundesamtes für Strahlenschutz, der Kausalität als Kriterium für eine Schutzpolitik. Ausnahmslos alle vorliegenden Studien, so begründet es das Bundesamt für Strahlenschutz, hätten bisher keinen kausalen Zusammenhang zwischen Strahlungseinwirkung und Zellschädigungen nachweisen können. Deshalb brauche es auch keine Schutzpolitik. Korrelationen oder Indizien reichten dafür nicht aus. Warum diese Kausalitätstheorie, die wissenschaftlich logisch erscheint, unwissenschaftlich ist, dem Vorsorgeprinzip widerspricht und in der Konsequenz Geschäftsmodelle der Industrie rechtfertigt, damit setzt sich der Brennpunkt auseinander.
diagnose:funk
Format: A4Seitenanzahl: 36 Veröffentlicht am: 01.02.2023 Bestellnr.: 249Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

ICBE-EMF: Die Zeit ist reif für neue Grenzwerte

Die neu gegründete Grenzwertkommission weist die Unwissenschaftlichkeit der geltenden ICNIRP-Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung nach
Autor:
ICBE-EMF / diagnose:funk
Inhalt:
Dieser Brennpunkt publiziert die Übersetzung der Studie der internationalen Grenzwertkommission ICBE-EMF (International Commission on the Biological Effects of EMF) „Wissenschaftliche Erkenntnisse entkräften gesundheitliche Annahmen, die den FCC (Federal Communication Commission, USA) und ICNIRP-Grenzwertbestimmungen für Hochfrequenzstrahlung zugrunde liegen: Folgen für 5G“ (2022). Darin fordert die ICBE-EMF die Rücknahme und Neufestlegung der Grenzwerte für die Exposition gegenüber hochfrequenter Funkstrahlung (HF). Die Rücknahme der Grenzwerte ist notwendig, denn ihre Festlegung beruht auf falschen Annahmen. Das Ziel neuer Grenzwerte wäre die Festlegung von Standards zum Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer, die Öffentlichkeit und die Natur.
diagnose:funk
Stand: 08.10.2024Format: DIN A4Seitenanzahl: 18 Veröffentlicht am: 14.06.2024 Sprache: deutschHerausgeber: diagnose:funk

Überblick Nr. 1: Wie wirkt Mobilfunk auf Menschen, Tiere und Pflanzen?


Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Der Überblick Nr. 1 stellt die Gesamtstudienlage dar. Quellenbasiert wird dargestellt, dass es zu vielen medizinischen Endpunkten wie Fertilität und Krebs zu nahezu allen im Mobilfunk verwendeten Frequenzen peer-reviewte Studien gibt, die gesundheitliche Schädigungen nachweisen. Dies gilt sowohl für die körpernahe Nutzung von Handys, Smartwatches, Tablets und Notebooks als auch für WLAN-Router und Mobilfunkbasisstationen. Inzwischen bestätigen Dokumente der Europäischen Union und des Deutschen Bundestages diese wissenschaftlichen Erkenntnisse. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Studienlage, der in den weiteren Publikationen dieser Reihe vertieft wird.
diagnose:funk
Stand: 04.12.2024Format: A4Seitenanzahl: 14 Veröffentlicht am: 14.06.2024 Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Überblick Nr. 2: Ist Mobilfunk krebserregend?


Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
In Überblick Nr. 2 dokumentiert diagnose:funk die Studienlage zum Risiko einer Krebser-krankung durch Mobilfunkstrahlung. Dazu gibt es seit ca. 25 Jahren eine heftige Debatte zwischen Wissenschaft, Behörden, Mobilfunkbetreibern und Bürgerinitiativen. In den Jahren 2016 bis 2020 wurden groß angelegte, qualitativ hochwertige Studien durchgeführt, die bestätigen, dass die 2011 von der WHO beschlossene Eingruppierung der nicht-ionisierenden Strahlung in ‚möglicherweise krebserregend (2B)‘ nicht nur gerechtfertigt war, sondern diese neuen Erkenntnisse eine Eingruppierung in ‚wahrscheinlich krebserregend (2A)‘ oder gar ‚krebserregend (1)‘ erfordern. Auch die Debatte um die Krebsstatistik wird analysiert.
diagnose:funk
Stand: 08.10.2024Format: A4Seitenanzahl: 22 Veröffentlicht am: 14.06.2024 Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Überblick Nr. 3: Zeigt Mobilfunk auch nicht-thermische Wirkungen?


Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Überblick Nr. 3 setzt sich mit einer Hauptbegründung für die Ungefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung auseinander: Die gesetzlichen Grenzwerte würden vor Gesundheitsrisiken schützen. Es würde keine Beweise für nicht-thermische Wirkungen geben. Jedoch: Der Ausschluss von Studien mit nicht-thermischen Wirkungen für die Risikobewertung wird inzwischen von europäischen Gremien kritisiert, ebenso in juristischen Gutachten. Dieser Überblick stellt die Diskussion um das thermische Dogma seit den 1950er Jahren bis heute dar. diagnose:funk dokumentiert darin exemplarisch 70 Studien, die nicht-thermische Wirkungen zeigen. Damit wird die Schutzfunktion der geltenden Grenzwerte wissenschaftlich in Frage gestellt.
Artikel veröffentlicht:
14.07.2025
Artikel aktualisiert:
23.07.2025
Autor:
diagnose:funk

Downloads

Ja, ich möchte etwas spenden!