Hessen: Smartphoneverbote an Schulen

Änderung des Hessischen Schulgesetzes
Hessen vorn! Als erstes Bundesland hat Hessen ein grundsätzliches gesetzliches Verbot von mobilen digitalen Endgeräten wie Smartphones, Smartwatches und Tablets beschlossen. Ausnahmen zum sinnvollen altersbedingten Einsatz im Unterricht können Lehrende selbst bestimmen.
Hessische Landesregierung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

                                                      Gesetz

                        zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes*)

                                             Vom 30. Juni 2025

Artikel 1

Änderung des Hessischen Schulgesetzes

Das Hessische Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2023 (GVBI. S. 234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. März 2025 (GVBI. 2025 Nr. 16), wird wie folgt geändert:

1. Dem § 2 wird als Abs. 5 angefügt:

„(5) Die Schulen sollen die Schülerinnen und Schüler durch die altersangemessene Vermittlung digitalisierungsbezogener Kompetenzen befähigen, ein selbstständiges und mündiges Leben in einer digitalen Welt führen zu können.“

2. § 69 wird wie folgt geändert:

a) Als neuer Abs. 7 wird eingefügt:

„(7) Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ist die Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig. Die Verwendung ist abweichend von Satz 1 zulässig

1. in allen Jahrgangsstufen im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen sowie in den gewählten Ganztagsangeboten zu unterrichtlichen oder anderen schulischen Zwecken, die von der Lehrkraft, der Aufsicht führenden Person oder durch Konferenzbeschluss bestimmt sind,

2. im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II, soweit dies die Schulordnung einer Schule für definierte Jahrgangsstufen, einzelne Zeiten oder räumliche Bereiche ausnahmsweise gestattet,

3. in begründeten Einzelfällen, in denen

a) die Schulleiterin oder der Schulleiter eine regelmäßige Verwendung insbesondere aus medizinischen Gründen oder zur Ermöglichung des barrierefreien Zugangs für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung gestattet oder

b) die Aufsicht führende Person eine einmalige Verwendung außerhalb unterrichtlicher und sonstiger schulischer Zwecke gestattet,

4. in Notfällen, in denen die Verwendung insbesondere dem Schutz von Leben und Gesundheit dient.

Satz 1 und 2 gilt nicht für die Schulen für Erwachsene. Die Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten ist in den Schulen für Erwachsene zulässig, soweit die Schulordnung die Verwendung außerhalb unterrichtlicher oder anderer schulischer Zwecke nicht untersagt.

Bei unzulässiger Verwendung kann das mobile digitale Endgerät vorübergehend einbehalten werden. Eine Rückgabe an die Schülerinnen und Schüler soll am Ende des Unterrichtstags erfolgen. Bestimmungen über Leistungsnachweise und die Durchführung von Abschlussprüfungen bleiben unberührt.“

b) Der bisherige Abs. 7 wird Abs. 8.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. August 2025 in Kraft.

Quelle: https://starweb.hessen.de/cache/GVBL/2025/00038.pdf

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Hessen vorn!

Kommentar von diagnose:funk: Mit diesem ersten Schritt hat Hessen ein Zeichen gesetzt. Nun müssen sich Rektoren und Lehrende nicht mehr individuell mit Helikoptereltern („Ich will mein Kind jederzeit erreichen!“) auseinandersetzen, sondern können sich auf ein Gesetz berufen. Wann digitale Medien als Hilfsmittel sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden, bestimmen nun die Lehrenden. Das entspricht auch den Forderungen, die auf dem 129. Deutschen Ärztetag verabschiedet wurden. Es ist aber nur ein erster Schritt. Der sinnvolle Einsatz von Tablets und Smartphones im Unterricht ist damit noch nicht geklärt. Italien z.B. setzt auf komplett bildschirmfreie Schulen, weil Studien nachweisen, dass Unterricht am Bildschirm für das Lernen keine positiven Effekte hat. Dazu kommt, dass sich unter arbeitsergonomischen Aspekten Tablets und Smartphones als Arbeitsgeräte verbieten. Wie eine Erziehung zur Medienmündigkeit und zu digitalen Fähigkeiten aussehen kann, dazu hat das Bündnis für humane Bildung im Appell der 75 Experten ein Konzept vorgelegt.

Späte Lehren aus frühen Warnungen!

Rückblick: Die Smartphoneverbote an Erziehungseinrichtungen, die weltweit beschlossen werden, beruhen auf inzwischen nachgewiesenen negativen psycho-sozialen und suchtauslösenden Auswirkungen der Nutzung. Jahrelang wurden sie bestritten, im Gegenteil, Handys würden angeblich den Kindern das Wissen über die Welt bringen und zu einem Intelligenzschub führen. Als vor ca. 15 Jahren Prof. Manfred Spitzer in seinem Buch „Digitale Demenz“ das Schädigungspotential voraussagte, wurde er mit Shitstorms überzogen. Dazu hat Prof. Spitzer einen lesenswerten Rückblick verfasst. Noch vor einem Jahr beteuerte uns gegenüber ein Lehrerverband bei einem Termin, Smartphoneverbote seien zwar richtig, könnten aber nicht gefordert werden, weil man sich damit politisch isoliere (1). Der Wind hat sich gedreht! Ein Paradigmenwechsel (2) findet statt, v.a. auch dadurch, dass Pädagogen und Mediziner das Schädigungspotenzial nachwiesen und es immer sichtbarer wurde. Es stellt sich heraus: Die Nutzung digitaler Geräte ist ein wesentlicher Faktor des Leistungsabfalls an den Schulen, politischer Indoktrination, Einsamkeit, Empathieverlust, Konzentrationsschwächen, Kurzsichtigkeit, Adipositas, Sucht u.v.a.m. Die Leitlinie zu Bildschirmmedien 11 deutscher Fachverbände hat 2023 das Schädigungspotential zusammengefasst und die Diskussion beschleunigt. Viel Leid hätte man vermeiden können, hätte man rechtzeitig auf die Wissenschaft gehört. Es kommt nun darauf an, dass die Lehrenden in Nutzen und Risiken digitaler Medien gut fortgebildet werden, aber v.a. darin, was Kinder brauchen, um gesund aufzuwachsen. 

(1) Die pädagogische und bildungspolitische Diskussion haben wir in unserer >>> Artikelserie zur Digitalen Bildung kontinuierlich dokumentiert.  

(2) Peter Hensinger (2023): Paradigmenwechsel ante Portas: 'Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend' erschienen - Eine Einordnung

Publikation zum Thema

Format: DIN B5Seitenanzahl: 156 Veröffentlicht am: 20.05.2025 Bestellnr.: 111, Preis 16,90ISBN-10: 978-3-9820585-5-9Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:media

Gesund aufwachsen in der digitalen Medienwelt

Orientierungshilfe für Eltern und alle, die Kinder und Jugendliche begleiten.
Autor:
Hrsg. Michaela Glöckler
Inhalt:
Viele Beobachtungen und Studien von Experten zeigen, dass der zu frühe Kontakt von Kindern und Jugendlichen mit den neuen Medien mit erheblichen Risiken für ihre Entwicklung und ihre Gesundheit verbunden ist. Wir wissen heute: Erst wenn das Kind seine biologisch notwendigen Entwicklungsschritte in den verschiedenen Lebensabschnitten gut bewältigt hat, kann es die Fähigkeit zu einem kompetenten und selbstbestimmten Medienumgang entwickeln. Das Buch nimmt die übergeordnete Fragestellung auf, was Kinder bzw. Jugendliche für ihre gesunde Entwicklung in verschiedenen Entwicklungsphasen brauchen. Der pädagogische Standpunkt der Autoren versucht eine Balance aufzuzeigen zwischen den Wünschen der Kinder und Jugendlichen und den Einschränkungen, die als Vorsorgemaßnahmen zur Abwendung von Gefahren erforderlich sind.
diagnose:funk
Stand: 08.10.2024Format: DIN A4Seitenanzahl: 37 Veröffentlicht am: 29.08.2024 Sprache: deutschHerausgeber: diagnose:funk

Überblick Nr. 7: Kinder und digitale Medien – Eine pädagogische Herausforderung!


Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Überblick Nr. 7 dokumentiert, warum eine zu frühe und unregulierte Nutzung des Smartphones und anderer digitaler Medien zu negativen Auswirkungen führen kann. Schwerpunktmäßig werden Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie und Neurobiologie behandelt. Es werden Lösungsmöglichkeiten für Eltern, Erziehende und die Politik aufgezeigt, um Kinder und Jugendliche vor einer Smartphonesucht zu bewahren.
Artikel veröffentlicht:
08.07.2025
Autor:
diagnose:funk
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