Tag der Elektrohypersensibilität (EHS) am 16. Juni: Bundesregierung kann Betroffenen helfen

Pressemitteilung von diagnose:funk, 13.6.2025
EHS als Umwelterkrankung anerkennen – Schutzzonen für Betroffene schaffen

Stuttgart, 13.6.2025: Zum Internationalen Tag der Elektrohypersensibilität (EHS) am Montag, 16. Juni 2025 ruft die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation diagnose:funk die Bundesregierung dazu auf, den EHS-Betroffenen zu helfen, statt sie als eingebildete Kranke abzustempeln. Laut einer Studie des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms von 2004 bezeichnen sich 10% der Bevölkerung als EHS-betroffen, ausgelöst durch Mobilfunk-, WLAN- oder Bluetooth-Strahlung. (Neuere Daten sind leider nicht verfügbar.)

Zwei Forderungen – zum Wohle der Betroffenen

Wenn EHS von der Bundesregierung als umweltbedingte Erkrankung anerkannt würde – ähnlich wie die Multiple Chemikalien-Sensitivität (MCS) und das Chronische Fatigue-Syndrom (ME/CFS) – könnten Betroffene durch die gesetzliche medizinische Regelversorgung behandelt werden. Bislang jedoch verschließen die Behörden die Augen vor einem Zusammenhang zwischen EHS-Symptomen und Mobilfunkstrahlung. Betroffene werden i.d.R. als psychisch krank bezeichnet, nicht über die mögliche Ursache Strahlung aufgeklärt – eine Besserung der Symptome tritt dann nicht ein. Viele Betroffene berichten, dass sie rein zufällig auf den Zusammenhang zwischen Strahlung und Symptomen kamen, weil z.B. der WLAN-Router ausgefallen sei oder weil Bekannte sie auf die Strahlungsquellen hingewiesen hätten. Aufklärung der Ärzt:innen und Aufnahme der Krankheit in die gesetzliche Regelversorgung wären erste Schrittw, um bundesweit und einheitlich den Betroffenen Hilfe anbieten zu können.

Da Betroffene neben medizinischer Behandlung auch Schutz vor Mobilfunkstrahlung brauchen, erinnert diagnose:funk am EHS-Tag die Bundesregierung an die Forderung aus ihrem eigenen Technikfolgenbericht vom Februar 2023. Dieser Bericht, einstimmig im Bundestagsausschuss für Technikfolgenabschätzung verabschiedet, schlägt auf S. 17 die Einrichtung von Schutzzonen vor, „in denen die Verwendung von Mobiltelefonen oder die Errichtung von Sendeanlagen verboten oder stark eingeschränkt wird.“ Daher sollte die Bundesregierung zum Schutz für Elektrohypersensible – analog dem Nichtraucherschutz – mobilfunkarme und WLAN-freie Zonen initiieren, u.a. in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hier sind auch die Länder und Kommunen gefordert.

„Kranken Menschen muss adäquat geholfen werden“, fordert Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk. „Das gilt auch für Menschen, die unter Mobilfunkstrahlung leiden. Ihnen geht es oft richtig dreckig – und zwar fast überall in Deutschland, weil die Strahlenbelastung durch Handys und Wearables, durch öffentliche und nachbarschaftliche WLAN-Router und durch Mobilfunkmasten fast überall vorhanden und hoch ist. Mit dem Ausbau der Mobilfunknetze und der Digitalisierung wird die Belastung sogar noch weiter ansteigen. Nun hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit dem EHS-Tag einen guten Anlass, das Thema aufzugreifen, das Krankheitsbild anzuerkennen und die Einrichtung von Schutzzonen anzugehen.“

Wie’s die anderen sehen …

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union (EWSA) schreibt in seiner Stellungnahme im Amtsblatt der EU vom 04.03.2022: „Das Europäische Parlament, der EWSA und der Europarat haben anerkannt, dass Elektrohypersensibilität bzw. Elektrohypersensitivität eine Krankheit ist.“

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert in ihrer Stellungnahme zum Mobilfunk von 2021 (aktualisiert 2024): „Schaffen von mobilfunkfreien Zonen u.a. in öffentlichen Einrichtungen (Bus, Bahn, Schule, Hochschule, Verwaltung, Kliniken), aber auch im privaten Bereich (Schlafzimmer).“

Das OVG Schleswig erkannte in einem Urteil Elektrohypersensibilität als Krankheit an: „Im anschließenden Klageverfahren verpflichtete das OVG die Bekl., die elektromagnetische Hypersensibilität des Klägers als Dienstunfall wegen Berufskrankheit anzuerkennen.“

Die Internationale Kommission zu biologischen Effekten elektromagnetischer Strahlung (ICBE-EMF), ein Zusammenschluss hochrangiger und äußerst erfahrener internationaler Forscher, beschreibt EHS in einem Statement als eine Krise der Menschheit, die dringend Maßnahmen erfordert.

Dokumentation des Kenntnisstandes und der Auswirkungen

Wissenschaftliche Studien zu den Wirkmechanismen von EHS zeigen zahlreiche biologische Abläufe auf, die die einzelnen Symptome des Krankheitsbildes gut erklären. Auf unserer Webseite diagnose:EHS sind diese Erkenntnisse zu den Wirkmechanismen und zugrundeliegende Studien dargestellt.

Unser Überblick „Gibt es Elektrohypersensibilität?“ dokumentiert auf über 20 Seiten die medizinischen Erkenntnisse und die Debatte, ob alles nur Einbildung sei.

Der Dokumentarfilm „In die Einsamkeit gezwungen“ entstand im Rahmen der Maturaarbeit (= Abitur) der Aargauer Gymnasiastin Xenja Abegg. Sie traf etwa 20 Menschen aus der Schweiz, die unter Elektrosmog leiden. Abegg dokumentierte ihre Erfahrungen und Aussagen in diesem Film (auf schweizerdeutsch).

Im Buch „Die unerlaubte Krankheit“ berichten 50 Betroffene, wie sie auf Funk reagieren und welche Konsequenzen das hat für ihre Familien, ihr Wohnumfeld, den Beruf und ihr ganzes Leben.

diagnose:funk listet in einem Dossier in 7 Politikfeldern 21 Vorschläge auf, wie die neue Bundesregierung verbraucher-, gesundheits- und umweltorientierte Mobilfunkpolitik umsetzen kann. Anerkennung des Krankheitsbildes und Schutzzonen sind zwei dieser Vorschläge.

EHS-Tag: Wer hat’s erfunden?

Der Internationale EHS-Tag wurde 2018 das erste Mal von der französischen Betroffenen-Organisation „Cœurs d’EHS“ ausgerufen. Seitdem beteiligen sich jährlich EHS-Betroffene z.B. an öffentlichen Aktionen.

Artikel veröffentlicht:
13.06.2025
Autor:
Matthias von Herrmann
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