Bundesnetzagentur verpflichtet Betreiber zum lückenlosen Netzausbau: Verantwortungslos gegenüber Menschen und Natur!

Verzicht auf Milliarden Euro Lizenzgebühren - warum?
Die Bundesnetzagentur (BNA) hat beschlossen, die Ende 2025 auslaufenden Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz um fünf Jahre bis 2030 zu verlängern. Die Verlängerung der Lizenzen beinhaltet Versorgungsverpflichtungen in ländlichen Gebieten und entlang von Verkehrswegen. Die BNA verzichtet auf Lizenzgebühren. Diese Milliarden sollen die Betreiber in den Ausbau investieren.
Artikel Stuttgarter Zeitung, 25.03.2025

Bundesnetzagentur erlässt schärfere Vorschriften, nicht für den Strahlenschutz!

Bild: diagnose;funk

Bis 2030 sollen 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein. Zudem müssen bis 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden eine Versorgung von mindestens 100 Mbit/s erhalten. Auch Bundesstraßen, Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes sind in die Ausbauverpflichtungen einbezogen. Die Bundesnetzagentur plant, die Frequenzen zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit weiteren, 2033 auslaufenden Nutzungsrechten in einem größeren Vergabeverfahren neu zu vergeben.[1]

Mit diesem Beschluss verzichtet die BNA nicht nur auf Milliarden Euros Einnahmen, sondern auch auf eine Regulierung. Der Vorsitzende des Beirates der BNA, Olaf Lies, kommentiert:

  • „Mobilfunkversorgung immer, überall und für alle rückt in greifbare Nähe … Wer Milliarden spart, muss diese auch in den Ausbau investieren. Das ist die neue Geschäftsgrundlage. Davon profitieren am Ende ganz besonders auch die ländlichen Regionen in Deutschland.“

„Immer und überall!“ – das ist eine Kampfansage an Menschen und Natur. Die Risiken der Mobilfunkstrahlung werden nicht thematisiert, Strahlenminimierung z.B. durch ein generelles Roaming[2] wird nicht einmal angesprochen:

diagnose:funk hatte 2024 mehrere persönliche Hintergrundgespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die auch im Beirat der BNA sind. Dabei legten wir u.a. den Schwerpunkt auf die Forderung nach nationalem Roaming und wiesen darauf hin, dass auch das Umweltbundesamt aus ökologischen und energetischen Gründen ein Netz für alle fordert. Ausschließlich alle Abgeordneten, mit denen wir sprachen, vertraten, der Ausbau sei für das Wirtschaftswachstum zwingend und äußerten sich nicht zu den Gesundheitsrisiken, auch nicht zum TAB, den ihre Fraktionen mit beschlossen haben. Dieser neue Beschluss der BNA ist ernüchternd.

Generalleutnant Jörg Vollmer referiert über die digitale Vernetzung der StreitkräfteBild: Mario Bähr - Bundeswehr

Mögliche Hintergründe des Verzichts auf Lizenzgebühren: "Die Frequenzen sind die Macht der Zukunft!" (Bundeswehrtagung 2019)

Warum verzichtet die Bundesregierung auf Milliarden Euros und will auch in unwirtschaftlichen Gebieten Sendeanlagen? „Gewinner dürften etwa Wanderer und Mountainbiker sein – auch mitten im Nirgendwo soll es bald relativ guten Mobilfunk geben“, schreibt die Stuttgarter Zeitung (25.03.2025). Wir vermuten einen anderen Grund. Im Zuge der Aufrüstung und Kriegsvorbereitungen hat die lückenlose Kommunikation, sowohl der Streitkräfte und Sicherheitsorgane untereinander als auch zur Vernetzung der Waffensysteme, eine zentrale Bedeutung. Das Militärportal esut.de schreibt:

  • „Privatleute sind nicht die wichtigste Zielgruppe von 5G, denn für die meisten ihrer Anwendungsfälle ist die Technologie schlicht nicht erforderlich.“[3]

Die Nato hat vor kurzem ihre eigene multinationale 5G-Initiative gegründet. Das SpaceX /Starlink-Programm will bis zu 42.000 Satelliten zur 5G-Übertragung in den Weltraum schießen, mit militärischem Auftrag.[4] Im Ukraine-Krieg wird diese Satelliten-Kommunikation genutzt.[5] Er ist auch ein Erprobungsfeld für neue, digital gesteuerte Waffen. Die USA haben auf Grund dieser Entwicklung ein eigenes EMF-Operations Center gegründet.[6] Die Bundeswehr nutzt zivile Mobilfunknetze für unkritische oder speziell gesicherte Kommunikation. Für operationskritische, taktische oder vertrauliche Kommunikation hat sie eigene, militärische Kommunikationssysteme. Für alle Blaulichtorganisationen und zur Bewältigung von Krisensituationen sind die zivilen Netze essentiell. Da politisch sowohl mit einem Krieg und weiteren Umweltkrisen gerechnet wird, wird offensichtlich dafür der lückenlose Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur geplant.

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IMI Tübingen

Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) Tübingen publizierte schon 2020 eine >>> Broschüre zum digitalen 5G-Umbau der deutschen Bundeswehr. Die Anwendungsfelder der Funk-Frequenzen: Militärische Kommunikation - Funken, Feinde abhören, Ziele identifizieren und Koordinaten weiterleiten, Steuerung autonomer Systeme wie Drohnen, Raketen, Kampfroboter, Fahrzeuge u.v.a.m.

>>> Interview von Peter Hensinger mit dem Friedensaktivisten Paul Russmann (Ohne Rüstung leben) zur realen Kriegsgefahr: Droht Krieg im Stuttgarter Kessel?

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Grafik:diagnose:funk

Was tun?

Wir fordern weiter einen regulierten Ausbau, so wie wir es mit der Eingabe zum TKNabeg (Telekommunikationsausbaubeschleunigungsgesetz) vorgeschlagen haben: Mehr Daten mit weniger Strahlung. In unserem Forderungskatalog an die neue Bundesregierung fordern wir eine Wende in der Funkpolitik:

  1. Infrastruktur und Standards
    Der Bericht zur Technikfolgenabschätzung Mobilfunk des Deutschen Bundestages von 2023 empfiehlt die Entwicklung emissionsärmerer Technologien und technischer Standards, um die Strahlenbelastung durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks und anderer Quellen zu minimieren. Beispiele solcher Technologien und Standards sind:
  1. Nationales Roaming bzw. Net-Sharing – Ein Netz für alle: Bisher betreiben die Mobilfunkanbieter mehrere Netze parallel (3x GSM, 3x LTE, 4x 5G). Dies ist ineffizient, weil jede Nutzerin und jeder Nutzer immer nur ein Netz tatsächlich benötigt. Die jeweils anderen (parallel betriebenen) Netze strahlen also umsonst und führen so zu unnötiger Strahlenbelastung. Wenn Smartphones jedoch in jedem Mobilfunknetz funktionieren – unabhängig vom eigenen Anbieter – ist die Versorgung mit einem Schlag für alle verbessert: Es ist nur noch ein Netz nötig. Zur flächendeckenden Versorgung werden dann weniger Antennen benötigt, der Neubau entfällt in vielen Fällen, Finanz- und Ressourcenaufwand für die nötige Infrastruktur sinken. Fazit: Bessere Erreichbarkeit und weniger Strahlung. Von der Bundesnetzagentur und der Verbraucherschutzministerkonferenz wurde nationales Roaming bereits als Option thematisiert.
  2. Kleinzellennetze: Bisherige Mobilfunkantennen (Makrozellen) versorgen große Flächen und strahlen daher so stark, dass am Rand jeder Zelle (durch mehrere Gebäude hindurch) die Versorgung noch garantiert wird. Dies führt zu sehr hoher Strahlenbelastung, besonders in der Nähe der Antenne. Mit Kleinzellennetzen rücken die Sender sehr viel näher an die Nutzer, senden nur noch entlang der Straßen, aber nicht mehr durch Gebäude hindurch. Dadurch sinkt die Strahlenbelastung erheblich, der gesundheitlich akzeptable Wert von 100 µW/m² an der Außenfassade ist erreichbar. Die Versorgungssicherheit ist im Außenbereich weiterhin gegeben. In Gebäuden sind andere Netze verfügbar, siehe Interoperabilität (Punkt 3a).
  3. Lückenloser Glasfaserausbau: Schnelles Internet gehört zur Daseinsvorsorge aller Menschen, es ist die Grundlage der Kommunikation für Wirtschaft und Gesellschaft. Die Glasfaser bietet genau dies. Und sie ist gesundheitlich unbedenklich, weil ohne Funkstrahlung. Glasfasernetze sind also die Zukunft. Sie müssen in kommunaler Hand sein, Anbieter können sich dann diskriminierungsfrei einmieten.
  4. LiFi – Licht statt Funk für die drahtlose Datenübertragung: Viele wissenschaftliche Studien zeigen, dass WLAN-Strahlung gesundheitsschädlich ist.[7] Die gesundheitlich unbedenkliche Alternative heißt Light Fidelity (LiFi): Hierbei werden die Daten per Licht- oder Infrarot-LEDs übertragen. An Licht und Infrarot ist unser Organismus gewöhnt. Diese Technik ist also nicht nur gesundheitlich unbedenklich,[8] sondern auch schneller als WLAN, abhörsicher und inzwischen serienreif.[9] Die Verbreitung der LiFi-Technologie muss nun gefördert werden, z.B. für den Einsatz in Schulen. Der Bund kann dafür die Gelder aus dem Digitalpakt Schule zugänglich machen und speziell für LiFi aufstocken. Die Finanzierung von WLAN-Ausstattung an Schulen wird gleichzeitig aus Gesundheitserwägungen eingestellt. Weitere Einsatzorte von LiFi sind z.B. der öffentliche Verkehr, Krankenhäuser und sonstige öffentliche Einrichtungen, perspektivisch sogar jede Straßenlampe und damit auch die Außenversorgung. Hier müssen Bund, Länder und Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen. Die Hersteller werden ihre Endgeräte dann LiFi-fähig gestalten und die Gesellschaft wird diese Entwicklung mitgehen (wie bei anderen Techniktrends auch).
  5. Mobilfunkvorsorgekonzepte: Kommunen können die Errichtung der Mobilfunkinfrastruktur bereits jetzt maßgeblich mitbestimmen, indem sie nach §7a der 26. BImSchV das Dialogverfahren einleiten. Dieses sieht vor, den emissionsärmsten Standort für neue Mobilfunkmasten zu ermitteln. Dieses Recht muss für alle Gemeinden zur Pflicht für ein Mobilfunkvorsorgekonzept werden[10] (analog z.B. zum Lärmschutz), um den Gesundheitsschutz bundesweit zu stärken. Die Kommunen werden verpflichtet, auch den Immissionsschutz in anderen kommunal verantworteten Bereichen zu stärken (neben der Mobilfunkinfrastruktur z.B. WLAN oder DECT in Verwaltung, öffentlichen Gebäude, Krankenhäusern, Bildungseinrichtungen).

5. Umwelt- und Naturschutz

  1. Naturschutzgebiete: Die im Labor nachgewiesene Schädlichkeit für Insekten und Pflanzen rechtfertigt bereits jetzt Vorsorgemaßnahmen, zumal die Insekten in der Natur zusätzlich diversen Umweltschadstoffen ausgesetzt sind: In Naturschutzgebieten dürfen keine Mobilfunkmasten mehr neu gebaut oder weiter betrieben werden. Dies gilt für Nationalparke, Naturschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete und Kernzonen von Biosphärenreservaten. Insekten brauchen keine Bestrahlung, sondern Erholung.
  2. Energieverbrauch: Durch die Einführung von nationalem Roaming (s.o.) sinkt neben der Strahlenbelastung auch der Energieverbrauch für den Mobilfunk. Durch die Einführung von interoperablen Geräten (s.o.) sind Mobilfunknetze in Gebäuden nicht mehr nötig, der Energieverbrauch für den Mobilfunk sinkt dramatisch.

Über dieses Gesamtkonzept werden wir nach der Konstituierung der neuen Regierung und Ausschüsse mit den verantwortlichen Abgeordneten sprechen. 

Titelblatt NVwZQuelle: beck-shop.de

Rechte der Kommunen nicht betroffen

Übrigens: Der Beschluss der Bundesnetzagentur hebt das Mitspracherecht der Kommunen nach § 7a der 26. Bundesimmissionschutzverordnung nicht auf, so wie es im Rechtsgutachten von Nitsch/Weiss/Frey in der NVwZ und im Schulze-Scheuer-Papier von 2020 an die Kommunen bestätigt wird:

"Der Ausbau von 4G und der Aufbau von 5G wird durch die Netzbetreiber in enger Abstimmung mit den Kommunen auf Grundlage der „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes“ erfolgen. Auf Grundlage dieser „Mobilfunkvereinbarung“ wird den Kommunen ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten im Stadt-/Gemeindegebiet eingeräumt. So haben sich die Betreiber verpflichtet,

  • die Kommunen über ihre Pläne zum Netzausbau detailliert zu unterrichten und alle in Frage kommenden Standorte zu benennen.
  • Die Kommunen haben wiederum das Recht, alternative Standorte vorzuschlagen und es steht ihnen bei neuen Funkanlagen überdies ein Stellungnahme- und Erörterungsrecht zu.
  • Die Ergebnisse dieser Beteiligung muss der Netzbetreiber berücksichtigen.
  • Es wird erwartet, dass Netzbetreiber auch die Bürgerinnen und Bürger informieren und den konstruktiven Dialog suchen ...
  • Die Kommunen werden von den Netzbetreibern bei der Auswahl eines neuen Standortes in jedem Fall um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse dieser Beteiligung müssen die Mobilfunkunternehmen berücksichtigen."

Bürgerinitiativen und Gemeinderäte, lasst Euch unterrichten, arbeitet zusammen mit den Gemeinderäten Mobilfunkvorsorgekonzepte mit der Priorität Gesundheit aus, und lasst die Zusicherung des Schulze-Scheuer-Papiers, also der Bundesregierung, Realität werden:

  • "Die Ergebnisse dieser Beteiligung müssen die Mobilfunkunternehmen berücksichtigen."

Quellen

[1] Pressemitteilungen der BNA: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/MobilesBreitband/start.html

[2] Nur 1&1 wird das Recht auf Einmietung bei Vodafone zugestanden: „Gewährung von National Roaming zugunsten der 1&1 Mobilfunk GmbH durch eine entsprechende Auflage (wird) abgesichert“ (Pressemitteilung 23.03.2025)

[3] https://esut.de/2019/08/fachbeitraege/industrie-fachbeitraege/14824/5g-neuer-mobilfunkstandard-verspricht-der-bundeswehr-grossen-nutzen-it-news-trends-september-2019/

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Starlink

https://www.defensenews.com/battlefield-tech/it-networks/5g/2022/03/22/nato-wants-a-say-in-5g-standardization-talks/

https://www.heise.de/-6647797

[5] https://www.deutschlandfunk.de/starlink-satelliten-ukraine-musk-100.html

[6] https://www.diagnose-funk.org/1996

[7] Nazıroğlu, M., Akman, H. (2014). Effects of Cellular Phone- and Wi-Fi-Induced Electromagnetic Radiation on Oxidative Stress and Molecular Pathways in Brain. In: Laher, I. (eds) Systems Biology of Free Radicals and Antioxidants. Springer, Berlin, Heidelberg; https://doi.org/10.1007/978-3-642-30018-9_210

Wilke I (2018): Biologische und pathologische Wirkungen der Strahlung von 2,45 GHz auf Zellen, Fruchtbarkeit, Gehirn und Verhalten. Review: umwelt · medizin · gesellschaft 2018 Feb 31(1); https://www.emfdata.org/de/studien/detail?id=439

Überblick Nr. 6: Ist WLAN schädlich? https://www.diagnose-funk.org/ueberblick

[8] Brennpunkt: LED-Licht zur Datenübertragung – ein gesundheitlich unbedenkliches WLAN? https://www.diagnose-funk.org/1576

[9] Faktenblatt: kabellose Datenübertragung per LiFi / Licht; https://www.diagnose-funk.org/fakten

[10] Dissertationsschrift: Kommunen haben die Pflicht zu Mobilfunkkonzepten, um ihre Bürger zu schützen; https://www.diagnose-funk.org/2109

Publikation zum Thema

4. vollständig überarbeitete Auflage, 2021Format: A5Seitenanzahl: 96 Veröffentlicht am: 26.05.2021 Bestellnr.: 104Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk | Titelfoto: stock.adobe.com

Ratgeber 4: Kommunale Handlungsfelder

Mobilfunk: Rechte der Kommunen - Gefahrenminimierung und Vorsorge auf kommunaler Ebene
Autor:
diagnose:funk | Dipl.-Ing. Jörn Gutbier
Inhalt:
Diese Broschüre gibt Auskunft, welche Möglichkeiten Gemeinden haben, in die Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen steuernd einzugreifen. Es wird aufgezeigt, was Kommunen neben dem sog. Dialogverfahren mit den Betreibern noch alles tun können, um ihre Bürger:innen mit einem Vorsorge- und Minimierungskonzept vor der weiterhin unkontrolliert zunehmenden Verstrahlung unserer Lebenswelt zu schützen. Darüber hinaus wird auf Argumente eingegangen, die in der Mobilfunkdiskussion eine wichtige Rolle spielen: die Grenzwerte, der fehlende Versicherungsschutz der Betreiber, der Mobilfunkpakt der kommunalen Spitzenverbände, die Strahlungsausbreitung um Sendeanlagen, die Messung und Bewertung der Strahlungsstärke, der Diskurs um Sendeanlagen versus Endgeräte, Kleinzellennetze, alternative Technologien u.a.m. Die Kommune ist immer noch die einzige Ebene, auf der zur Zeit ein wichtiger Teil einer neuen, effektiven Art der Mobilfunkvorsorgepolitik zum Schutz der Menschen und der Umwelt eingeleitet und umgesetzt werden kann.
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