Bundesnetzagentur erlässt schärfere Vorschriften, nicht für den Strahlenschutz!
Bild: diagnose;funkBundesnetzagentur erlässt schärfere Vorschriften, nicht für den Strahlenschutz!
Bild: diagnose;funkBis 2030 sollen 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein. Zudem müssen bis 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden eine Versorgung von mindestens 100 Mbit/s erhalten. Auch Bundesstraßen, Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes sind in die Ausbauverpflichtungen einbezogen. Die Bundesnetzagentur plant, die Frequenzen zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit weiteren, 2033 auslaufenden Nutzungsrechten in einem größeren Vergabeverfahren neu zu vergeben.[1]
Mit diesem Beschluss verzichtet die BNA nicht nur auf Milliarden Euros Einnahmen, sondern auch auf eine Regulierung. Der Vorsitzende des Beirates der BNA, Olaf Lies, kommentiert:
„Immer und überall!“ – das ist eine Kampfansage an Menschen und Natur. Die Risiken der Mobilfunkstrahlung werden nicht thematisiert, Strahlenminimierung z.B. durch ein generelles Roaming[2] wird nicht einmal angesprochen:
diagnose:funk hatte 2024 mehrere persönliche Hintergrundgespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die auch im Beirat der BNA sind. Dabei legten wir u.a. den Schwerpunkt auf die Forderung nach nationalem Roaming und wiesen darauf hin, dass auch das Umweltbundesamt aus ökologischen und energetischen Gründen ein Netz für alle fordert. Ausschließlich alle Abgeordneten, mit denen wir sprachen, vertraten, der Ausbau sei für das Wirtschaftswachstum zwingend und äußerten sich nicht zu den Gesundheitsrisiken, auch nicht zum TAB, den ihre Fraktionen mit beschlossen haben. Dieser neue Beschluss der BNA ist ernüchternd.
Generalleutnant Jörg Vollmer referiert über die digitale Vernetzung der StreitkräfteBild: Mario Bähr - BundeswehrMögliche Hintergründe des Verzichts auf Lizenzgebühren: "Die Frequenzen sind die Macht der Zukunft!" (Bundeswehrtagung 2019)
Warum verzichtet die Bundesregierung auf Milliarden Euros und will auch in unwirtschaftlichen Gebieten Sendeanlagen? „Gewinner dürften etwa Wanderer und Mountainbiker sein – auch mitten im Nirgendwo soll es bald relativ guten Mobilfunk geben“, schreibt die Stuttgarter Zeitung (25.03.2025). Wir vermuten einen anderen Grund. Im Zuge der Aufrüstung und Kriegsvorbereitungen hat die lückenlose Kommunikation, sowohl der Streitkräfte und Sicherheitsorgane untereinander als auch zur Vernetzung der Waffensysteme, eine zentrale Bedeutung. Das Militärportal esut.de schreibt:
Die Nato hat vor kurzem ihre eigene multinationale 5G-Initiative gegründet. Das SpaceX /Starlink-Programm will bis zu 42.000 Satelliten zur 5G-Übertragung in den Weltraum schießen, mit militärischem Auftrag.[4] Im Ukraine-Krieg wird diese Satelliten-Kommunikation genutzt.[5] Er ist auch ein Erprobungsfeld für neue, digital gesteuerte Waffen. Die USA haben auf Grund dieser Entwicklung ein eigenes EMF-Operations Center gegründet.[6] Die Bundeswehr nutzt zivile Mobilfunknetze für unkritische oder speziell gesicherte Kommunikation. Für operationskritische, taktische oder vertrauliche Kommunikation hat sie eigene, militärische Kommunikationssysteme. Für alle Blaulichtorganisationen und zur Bewältigung von Krisensituationen sind die zivilen Netze essentiell. Da politisch sowohl mit einem Krieg und weiteren Umweltkrisen gerechnet wird, wird offensichtlich dafür der lückenlose Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur geplant.
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Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) Tübingen publizierte schon 2020 eine >>> Broschüre zum digitalen 5G-Umbau der deutschen Bundeswehr. Die Anwendungsfelder der Funk-Frequenzen: Militärische Kommunikation - Funken, Feinde abhören, Ziele identifizieren und Koordinaten weiterleiten, Steuerung autonomer Systeme wie Drohnen, Raketen, Kampfroboter, Fahrzeuge u.v.a.m.
>>> Interview von Peter Hensinger mit dem Friedensaktivisten Paul Russmann (Ohne Rüstung leben) zur realen Kriegsgefahr: Droht Krieg im Stuttgarter Kessel?
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Was tun?
Wir fordern weiter einen regulierten Ausbau, so wie wir es mit der Eingabe zum TKNabeg (Telekommunikationsausbaubeschleunigungsgesetz) vorgeschlagen haben: Mehr Daten mit weniger Strahlung. In unserem Forderungskatalog an die neue Bundesregierung fordern wir eine Wende in der Funkpolitik:
5. Umwelt- und Naturschutz
Über dieses Gesamtkonzept werden wir nach der Konstituierung der neuen Regierung und Ausschüsse mit den verantwortlichen Abgeordneten sprechen.
Rechte der Kommunen nicht betroffen
Übrigens: Der Beschluss der Bundesnetzagentur hebt das Mitspracherecht der Kommunen nach § 7a der 26. Bundesimmissionschutzverordnung nicht auf, so wie es im Rechtsgutachten von Nitsch/Weiss/Frey in der NVwZ und im Schulze-Scheuer-Papier von 2020 an die Kommunen bestätigt wird:
"Der Ausbau von 4G und der Aufbau von 5G wird durch die Netzbetreiber in enger Abstimmung mit den Kommunen auf Grundlage der „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes“ erfolgen. Auf Grundlage dieser „Mobilfunkvereinbarung“ wird den Kommunen ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten im Stadt-/Gemeindegebiet eingeräumt. So haben sich die Betreiber verpflichtet,
Bürgerinitiativen und Gemeinderäte, lasst Euch unterrichten, arbeitet zusammen mit den Gemeinderäten Mobilfunkvorsorgekonzepte mit der Priorität Gesundheit aus, und lasst die Zusicherung des Schulze-Scheuer-Papiers, also der Bundesregierung, Realität werden:
Quellen
[1] Pressemitteilungen der BNA: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/MobilesBreitband/start.html
[2] Nur 1&1 wird das Recht auf Einmietung bei Vodafone zugestanden: „Gewährung von National Roaming zugunsten der 1&1 Mobilfunk GmbH durch eine entsprechende Auflage (wird) abgesichert“ (Pressemitteilung 23.03.2025)
[3] https://esut.de/2019/08/fachbeitraege/industrie-fachbeitraege/14824/5g-neuer-mobilfunkstandard-verspricht-der-bundeswehr-grossen-nutzen-it-news-trends-september-2019/
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Starlink
[5] https://www.deutschlandfunk.de/starlink-satelliten-ukraine-musk-100.html
[6] https://www.diagnose-funk.org/1996
[7] Nazıroğlu, M., Akman, H. (2014). Effects of Cellular Phone- and Wi-Fi-Induced Electromagnetic Radiation on Oxidative Stress and Molecular Pathways in Brain. In: Laher, I. (eds) Systems Biology of Free Radicals and Antioxidants. Springer, Berlin, Heidelberg; https://doi.org/10.1007/978-3-642-30018-9_210
Wilke I (2018): Biologische und pathologische Wirkungen der Strahlung von 2,45 GHz auf Zellen, Fruchtbarkeit, Gehirn und Verhalten. Review: umwelt · medizin · gesellschaft 2018 Feb 31(1); https://www.emfdata.org/de/studien/detail?id=439
Überblick Nr. 6: Ist WLAN schädlich? https://www.diagnose-funk.org/ueberblick
[8] Brennpunkt: LED-Licht zur Datenübertragung – ein gesundheitlich unbedenkliches WLAN? https://www.diagnose-funk.org/1576
[9] Faktenblatt: kabellose Datenübertragung per LiFi / Licht; https://www.diagnose-funk.org/fakten
[10] Dissertationsschrift: Kommunen haben die Pflicht zu Mobilfunkkonzepten, um ihre Bürger zu schützen; https://www.diagnose-funk.org/2109