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Die Mobilfunkstrahlung wurde von der WHO 2011 als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft.[1] Aus neuen, besorgniserregenden Forschungsergebnissen schlussfolgern führende Wissenschaftler, dass die WHO die strengere Einstufung in „krebserregend“ prüfen sollte.[2] Auf weitere Risiken wie Fruchtbarkeits- und Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Auswirkungen auf Lernen und Verhalten weisen zahlreiche Studien ebenfalls hin.[3] Die wissenschaftliche Studienlage zu dieser Frage benennt also ein ernstzunehmendes Schädigungspotenzial. Auch die Berichte zur Technikfolgenabschätzung im Auftrag des EU Parlaments (STOA-Studie)[4] im Jahr 2021, des Deutschen Bundestags (TA-Bericht)[5] im Jahr 2023 und die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialauschusses (EWSA, 2023)[6] bestätigen, dass zu vielen medizinischen Endpunkten Forschungsergebnisse vorliegen, die gesundheitliche Risiken durch Mobilfunkstrahlung nachweisen.
Vorsorgepolitik und bestmögliche Strahlenminimierung sind also dringend notwendig nach dem Prinzip: Mehr Daten mit weniger Strahlung. Mit fortschrittlicher Technik kann dies bereits heute bei hervorragender Nutzungsqualität verwirklicht werden. Gestützt auf den TA-Bericht des Bundestags sind zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Politikfeldern denkbar:
1. Gesundheitsschutz
- Leitlinien Strahlenschutz für nieder- und hochfrequente nicht-ionisierende elektromagnetische Strahlung werden neu erarbeitet. Sie dienen als zentrale Grundlage für alle weiteren politischen Maßnahmen im Bereich der Mobilfunkpolitik und knüpfen an die Leitlinien des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) von 2005 an.[7] Dabei werden die wissenschaftlichen Erkenntnisse sowohl zum thermischen als auch zum nicht-thermischen Schädigungspotenzial dieser Strahlung gleichermaßen in die Leitlinien einbezogen. Dies geschieht unter Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Fachrichtungen sowie Organisationen aus der Zivilgesellschaft, wie im TA-Bericht angeregt. Der TA-Bericht kritisiert außerdem die bisherige ausschließliche Orientierung an den Empfehlungen der ICNIRP.[8] Daher werden die Empfehlungen der fachlich hochkompetenten ICBE-EMF[9] gleichberechtigt berücksichtigt. Die Leitlinien zielen auf Vorsorgepolitik unter Anwendung der Bradford-Hill-Kriterien.[10]
- Die Grenzwerte für elektromagnetische Felder (EMF), die in der 26. BImSchV festgelegt sind, werden angepasst, wie es der TA-Bericht vorschlägt. Dies geschieht anhand der neu erarbeiteten Leitlinien Strahlenschutz und damit auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu thermischen und nicht-thermischen biologischen Effekten.
Ergänzung (24.4.2025): diagnose:funk schlägt wissenschaftlich gut begründbar einen Grenzwert von 100 µW/m² vor (zum Vergl.: aktueller Grenzwert 10.000.000 µW/m², sehr guter LTE-Empfang noch bei -80 dBm = 0,001 µW/m², siehe https://www.lte-anbieter.info/technik/asu.php)