Handy-Antennen: Jede fünfte strahlt zu stark

Messberichte zeigen: Teils übersteigt die Antennenstrahlung den erlaubten Wert um ein Vielfaches
Schweiz: Viele Mobilfunkantennen überschreiten die zulässigen Strahlungswerte, wenn sie ans Netz gehen. Telecomfirmen mussten seit 2018 bei über 250 Antennen die Strahlung reduzieren. Dies zeigen Messdaten aus 16 Kantonen, die der K-Tipp ausgewertet hat.
Bild: diagnose:funk

K-Tipp Nr.17, 20. Oktober 2021, Autor Christian Gurtner

Wie stark bestrahlen die neu aufgestellten 4G und 5G-Handyantennen von Swisscom, Salt und Sunrise die Umgebung tatsächlich? Um dies herauszufinden, lassen die Kantone bei jeder neuen Antenne entsprechende Messungen durchführen. Der K-Tipp wertete die kantonalen Messberichte der Jahre 2018 bis 2021 aus, die zugänglich waren. Die Kantone Luzern, beide Basel, Genf, Tessin und Waadt gewährten dem K-Tipp keine Einsicht. In St. Gallen und Glarus sind die einzelnen Gemeinden dafür zuständig.

Ergebnis der Auswertung: Sehr viele Antennen strahlen zu stark und verletzen geltende Grenzwerte. Der Strahlungsgrenzwert in Büros, Schulen und Wohnhäusern liegt bei 5 Volt pro Meter. Total überschritten bei den Messungen 256 von rund 1300 Antennen den Strahlungsgrenz wert – das sind fast 20 Prozent oder jede fünfte gemessene Antenne. Laut den Berichten stellten die Messfirmen immer wieder Werte bis 11 Volt pro Meter fest.

Welche Auswirkungen die Strahlung von Handyantennen auf die Gesundheit hat, ist umstritten. Fest steht: Die Strahlung erwärmt das Körpergewebe und verändert die Hirnströme. Und beides wird unter anderem laut der internationalen Krebsforschungsagentur IARC in Lyon (F) mit der Entwicklung von Krebs in Zusammenhang gebracht.

Messtabelle: K-Tipp

Negativrekord für Antenne in Saas-Fee

Am meisten Grenzwertverstösse der grösseren Kantone gab es in den letzten drei Jahren prozentual im Wallis: 26 von 96 neuen Antennen strahlten dort zu stark – das sind 27 Prozent. Überdurchschnittlich viele Überschreitungen gab es auch in den Kantonen Bern, Freiburg und Zug. 2018 strahlte im Kanton Bern mehr als jede zweite neue Antenne zu stark: 19 von 34 Antennen. Auffällig: Je öfter Kantone die Handystrahlung messen lassen, umso mehr Grenzwertverstösse stellen sie fest – etwa im Kanton Wallis. Bei einer Antenne in Saas-Fee VS massen Kontrolleure 23,79 Volt pro Meter. Das ist fast das Fünffache des zulässigen Werts.

Wenn eine neue Handyantenne zu stark strahlt, muss der Betreiber die Strahlung innert 24 Stunden reduzieren. Einzelne Kantone räumen den Telecomkonzernen jedoch eine ganze Woche ein – bis sie die geltenden Grenzwerte einhalten müssen.

Messungen nicht in allen Kantonen publik

Rebekka Meier vom «Verein Schutz vor Strahlung» hält die vielen Überschreitungen für «erschreckend»: «Das zeigt, dass die Mobilfunkfirmen nicht nur an die Grenze gehen – sondern auch darüber hinaus.» Sie kritisiert, dass sich die Behörden oft weigern, die Berichte den Anwohnern herauszugeben.

Selbst die Behörden sind irritiert: Ulrich Nyffenegger, Vorsteher des Berner Amts für Umwelt und Energie, zeigt sich «sehr überrascht» von den vielen Missachtungen des Grenzwertes. Es bestehe aber für die Behörde kein Handlungsbedarf, weil die Antennenbetreiber die zu starke Strahlung ja rasch reduzieren würden.

Für die Telecomfirmen sind die Grenzwertüberschreitungen kein Problem. Sunrise UPC schreibt dem K-Tipp: «Abnahmemessungen gehören zur normalen Überprüfung einer Anlage.» Die Prognose der Strahlung vor der Installation einer Antenne könne «nicht allen Feinheiten Rechnung tragen ». So argumentiert auch Salt. Swisscom gibt zu, dass Betreiber ans Limit gehen: «Zur bestmöglichen Versorgung eines Gebiets müssen wir die verfügbare Leistung einer Antenne voll nutzen.»

Aufgrund einer aktuellen Studie fordert der «Verein Schutz vor Strahlung» eine Senkung des Grenzwerts. US-Forscher fanden heraus, dass bei Ratten schon viel tiefere Handystrahlung als angenommen zu Vorläufererscheinungen von Krebs führt. Ihre Schlussfolgerung: Vor allem Kleinkinder sind mit den geltenden Grenzwerten zu wenig geschützt.

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Anwohner haben Einspracherecht

5G-Antennen bündeln die Strahlung wie Scheinwerfer dorthin, wo sich Mobilgeräte befinden. Die Telecomfirmen drückten beim Bund eine neue Regelung durch: 5G-Antennen müssen den Grenzwert nicht mehr ständig einhalten, sondern nur im Durchschnitt über sechs Minuten. Die kantonalen Umweltämter verlangen eine Baubewilligung, gestützt auf ein Gutachten für neue oder umgerüstete Antennen. Vorteil für Anwohner: Sie können sich mit einer Einsprache gegen neue Antennen wehren (K-Tipp 8/2021). Aktuell sind landesweit laut Strahlenschutzorganisationen rund 3000 Einsprachen gegen 5G- Antennen pendent.

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Abdruck mit freundliche Genehmigung der K-Tipp Reaktion

Publikation zum Thema

Format: A4Seitenanzahl: 6 Veröffentlicht am: 01.12.2011 Bestellnr.: 212Sprache: Deutsch

Warum Mobilfunk-Grenzwerte und die SAR-Werte für Handys nicht schützen

2011
Inhalt:
In der Diskussion um die Gesundheitsschädlichkeit der nichtionisierenden Strahlung des Mobilfunks begründen Industrie und Behörden ihre Politik mit zwei Hauptargumenten: 1. Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm hat alle offenen Fragen geklärt. 2. Solange die Grenzwerte eingehalten werden, bestehen keine Gesundheitsgefahren. In Deutschland regelt die 26.BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung) die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung. Immer, wenn Bürger:innen gegen Immissionen von Mobilfunkmasten protestieren, die Einrichtung von WLAN-HotSpots wegen der Strahlenbelastung kritisieren, auf die Gefährdung des Gehirns durch die Handystrahlung hinweisen, kontern die Behörden mit einem Argument: Die Grenzwerte werden eingehalten, ja weit unterschritten. Doch welche medizinische Aussagekraft haben die Grenzwerte?
Heft 4, September 2009Veröffentlicht am: 01.09.2009 Bestellnr.: 704Sprache: Deutsch

Warum Grenzwerte schädigen, nicht schützen – aber aufrechterhalten werden

Beweise eines wissenschaftlichen und politischen Skandals
Autor:
Franz Adlkofer, Karl Hecht, Lebrecht von Klitzing, Klaus Kniep, Wilhelm Mosgoeller, Karl Richter, Hans-Christoph Scheiner, Ulrich Warnke
Inhalt:
Die in dem Heft vereinten Beiträge konvergieren in dem klaren Ergebnis, dass die geltenden Grenzwerte niemanden schützen, weil sie maßlos überhöht sind und nach anachronistischen Gesichtspunkten festgelegt wurden. Die Schrift gelangt damit aber auch zu dem Urteil, dass der betriebenen Politik des Mobil- und Kommunikationsfunks die wissenschaftliche, die demokratische und die menschenrechtliche Legitimation fehlt.
Artikel veröffentlicht:
07.12.2021
Autor:
Christian Gurtner / K-Tipp, Schweiz
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