Schweizer Regierung bestätigt Existenz nicht-thermischer Wirkungen der Strahlung.

Das Grenzwert-Dogma wackelt!
Das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BaFu) bestätigt auf seiner Homepage athermische Wirkungen der Mobilfunkstrahlung. Damit stellt das BaFu die Schutzfunktion der geltenden Grenzwerte in Frage.
Banner der BI Birkendorf, August 2021Bild: diagnose:funk

Die Grenzwerte, die in Deutschland gelten, wurden von der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) vorgeschlagen. Sie schützen vor der Wärmewirkung der nicht-ionisierenden Strahlung, die bei Mobilfunkgeräten und den Sendemasten zur Datenübertragung eingesetzt wird. Sie beinhalten nicht den Schutz vor nicht-thermischen Wirkungen, deren Existenz die ICNIRP als nicht gesichert ansieht und in ihren Richtlinien bei der Risikobeurteilung unberücksichtigt lässt.[1]

Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz beteuert, dass durch die Grenzwerte die Gesundheit geschützt sei. Eine andere Wirkung von nicht-ionisierender Strahlung auf Zellen unterhalb der Wärmeschwelle, sogenannte athermische Effekte, gäbe es nicht. Dieses "thermische Dogma" gibt es ca. seit dem Jahr 1950. Aber darüber gab es auch immer eine heftige Debatte. Im letzten halben Jahr wird diese Auseinandersetzung verschärft geführt. Wir haben sie >>> hier dokumentiert. Die Kritik: die Festlegung der Grenzwerte sei willkürlich, pragmatisch in den 50er-Jahren für das Militär festgelegt und schließe alle Erkenntnisse über nicht-thermische Wirkungen der Strahlung aus. Diese wurden in den damaligen Ostblockländern anerkannt und führte dort zu wesentlich strengeren Grenzwerten.

Das thermische Dogma rechtfertigt den Netzausbau

Doch das thermische Dogma wackelt. Das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BaFu) bestätigt nun auf seiner Homepage athermische Wirkungen:

  • "Die thermischen Wirkungen (Wärmewirkungen wie bei Fieber) sind wissenschaftlich gut untersucht. Sie treten erst ab einer gewissen Stärke (Intensität) der Strahlung auf - ab einer Stärke, wie sie in der Umwelt normalerweise nicht vorkommt. Aber auch unterhalb dieser Schwelle werden biologische Wirkungen beobachtet. Man bezeichnet sie manchmal als nicht-thermische Wirkungen. Wie diese ausgelöst werden und ob sie schädlich sind, wird weiterhin erforscht."
  • "Verschiedene Studien weisen auf biologische Effekte hin, die durch Strahlung mit einer Intensität deutlich unterhalb der internationalen Grenzwerte ausgelöst werden. Derartige Effekte werden auch als nicht-thermische Wirkungen bezeichnet."[2]

Doch beim Mobilfunkausbau in Deutschland wird aktuell an den hohen ICNIRP-Grenzwerten festgehalten und das weiterhin mit dem thermischen Dogma legitimiert. So schrieben z.B. Dr. Caroline Herr / Prof. Alexander Lerchl, zwei führende Repräsentanten deutscher Strahlenschutzpolitik:

  • „Weder zellbiologische, tierexperimentelle noch Untersuchungen am Menschen haben bislang Hinweise darauf erbracht, dass elektromagnetische Felder des Mobilfunks in für Menschen relevanten Expositionsszenarien negative gesundheitliche Auswirkungen haben. Aus biophysikalischen Gründen ist nicht zu erwarten, dass neben thermischen Effekten, die durch die Grenzwerte ausgeschlossen werden, weitere, bislang nicht bekannte Wirkmechanismen identifiziert werden.“
  • "Die Quantenenergie der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks ist viel zu gering, um ionisierend wirken zu können. Die einzige wissenschaftlich anerkannte Wirkung dieser Felder ist Erwärmung, da sie von Wasser und Gewebe absorbiert werden. Die Vermeidung von gesundheitlich relevanten Temperaturerhöhungen ist die Basis der Grenzwerte. Trotz jahrzehntelanger Forschungen haben sich andere angenommene Effekte als nicht reproduzierbar und somit als wissenschaftlich nicht belegbar herausgestellt. Dementsprechend hat die WHO in einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme keine weiteren Studien zu Mechanismen als forschungswürdig erkannt." [3]

Daraus zieht A. Lerchl an anderer Stelle einen klaren Schluss:

  • „Daher sind auch sogenannte Schutzmaßnahmen - etwa das Schlafzimmer von elektrischen Geräten frei zu halten, das Handy eingeschränkt zu benutzen oder gar sein Haus von einem Baubiologen gegen Strahlung abschirmen zu lassen - überflüssig. Verwenden wir unsere Sorge und Energie lieber in den Schutz vor echten Gesundheitsbedrohungen.“  (Zeitschrift „Alverde“, dm-Markt, Februar 2011)

Auf Grundlage solcher Entwarnungen kann die Industrie Sorglosigkeit verbreiten. Vodafone-Deutschland-Chef Dr. Ametsreiter sagte aktuell in einem Interview:"Wir kennen keine anerkannte Studie, die gesundheitliche Schäden durch 5G belegt" (Stuttgarter Zeitung, 25. 05. 2021). Gesundheitsbedenken zur Mobilfunkstrahlung seien "irrationale Ängste". Diese Demonstration dogmatischer Unfehlbarkeit schlägt sich in Textbausteinen nieder. Besorgte BürgerInnen bekommen von den Behörden von Flensburg bis Garmisch und von allen (!) Bundestagsparteien die Antwort: "Die Grenzwerte schützen!" Das thermische Dogma ersetzt das Nachdenken.

Dass weder eine Vorsorgepolitik noch eine Gefahrenabwehr zum Schutz der Bevölkerung stattfinden muss, wird also mit zwei Hypothesen gerechtfertigt: (i) nicht-ionisierende Strahlung habe nicht die Energie, Zellverbindungen zu zerstören (Energiethese), (ii) ein anderer Wirkmechanismus sei nicht bekannt und auch biophysikalisch nicht zu erwarten. Daher müsse eigentlich auch nicht weiter geforscht werden. Beide Hypothesen sind längst durch Studien widerlegt, die nachweisen, (i) dass die nichtionisierende Strahlung gesundheitliche Schäden auf indirektem Weg durch veränderte Zellprozesse verursacht und (ii) der Wirkmechanismus dafür bekannt ist.[4]

Das thermische Dogma führt zu dem Paradox, dass es hunderte Studienergebnisse, die nicht-thermische Wirkungen nachweisen, eigentlich gar nicht geben dürfte. Anders ausgedrückt: Wenn ein Gesetz oder eine Verordnung festlegt, dass es eine Schädigung nicht gibt, kann es sie auch nicht geben, egal was die Wissenschaft sagt. Dieses Dogma rechtfertigt, dass alle diese Studien in der Risikobeurteilung nicht berücksichtigt werden müssen. Und diese Unterschlagung relevanter Studienergebnisse wird auch in den Reviews der ICNIRP- assoziierten Gremien praktiziert (siehe dazu v.a. Starkey 2016 und die neuen Dokumentationen dazu).

Die Schweizer Regierung kippt mit ihrer Nennung athermischer Wirkungen und der Veröffentlichung der Studie von Schürmann / Mevissen, die den Wirkmechanismus Oxidativer Zellstress nachweist, das herrschende Dogma und entzieht der ICNIRP-dominierten Strahlenschutzpolitik, wie sie in den meisten Ländern praktiziert wird, die Legitimation.[5]

Der faule Zauber mit den Grenzwerten

Von Prof. Ulrich Beck, Soziologe (1944-2015), ehem. Mitglied der Ethik-Kommission

„Da Wissenschaftler nie ahnungslos sind, haben sie für ihre Ahnungslosigkeit viele Wörter, viele Methoden, viele Zahlen. Ein zentrales Wort für Auchnichtwissen  in der Beschäftigung mit Risiken ist das Wort „Grenzwert“. (...)

Grenzwerte (...) sind symbolische Beruhigungspillen (...). Sie signalisieren, dass sich da jemand Mühe gibt und aufpasst. Faktisch haben sie die Wirkung, die Schwellen für die Versuche am Menschen etwas höher zu setzen. (...) Erst wenn das Zeug in Umlauf gesetzt wird, kann man herausfinden, wie es wirkt. Und genau hier liegt der (...) Fehlschluss, der nun eigentlich gar kein richtiger Fehlschluss, sondern ein Skandal ist: Die Wirkung für den Menschen lässt sich letztlich zuverlässig nur am Menschen studieren. (...) Der Versuch am Menschen findet zwar statt, aber eben unsichtbar, ohne systematische wissenschaftliche Kontrolle, ohne Erhebung, ohne Statistik, ohne Korrelationsanalyse, unter den Bedingungen des Nichtwissens der Betroffenen – und mit umgekehrter Beweislast, wenn sie doch etwas bemerken sollten. (...) Es wird sozusagen eine Art Dauerexperiment veranstaltet, in dem das Versuchstier Mensch in einer Selbsthilfebewegung die Daten über seine eigenen Vergiftungssymptome gegen das kritische Stirnrunzeln der Experten sammeln und zur Geltung bringen muss. (...)

Es handelt sich also um ein Dauergroßexperiment mit Meldepflicht der unfreiwilligen Versuchsmenschheit über die sich bei ihr sammelnden Vergiftungssymptome mit umgekehrter und nach oben geschraubter Beweislast, deren Argumente man schon deswegen nicht zur Kenntnis nehmen muss, weil es ja die Grenzwerte gibt, die eingehalten werden! Die Grenzwerte, die man eigentlich erst an den Reaktionen der Menschen bilden könnte, wer-den hochgehalten, um die Ängste und Krankheiten der betroffenen Versuchsmenschen abzuwehren! Und dies alles im Namen der „wissenschaftlichen Rationalität“! Nicht dass die Grenzwert-Akrobaten es nicht wissen, ist das Problem. Das Eingeständnis des Auchnichtwissens wäre wohltuend. Dass sie es nicht wissen, aber so tun als wüssten sie es, ist das Ärgerliche und Gefährliche, und dass sie auf ihrem nichtwissenkönnenden „Wissen“ auch dort noch dogmatisch bestehen, wo sie es längst besser wissen könnten.“

Aus: „Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne“ von Ulrich Beck, 1996

Quellen

[1] "Generell gilt, daß die Literatur über nichtthermische Auswirkungen von elektromagnetischen AM-Feldern so komplex ist, die aufgezeigten Wirkungen so wenig gesichert sind und die Relevanz für die Gesundheit des Menschen so unsicher ist, daß es unmöglich ist, diese Gesamtheit an Daten als Grundlage für die Festsetzung von Grenzwerten für die Exposition des Menschen heranzuziehen.“ ICNIRP-Guidelines 1996, S. 74.

Diese Einschätzung liegt auch den Guidelines 2020 zugrunde:

"Particularly given that there is currently no evidence of non-thermal mechanisms linking RF EMF effects to health, it is important to understand the RF EMF-induced temperature changes in the NTP and Ramazzini studies. Although the Ramazzini study used exposures that were not high enough to produce appreciable temperature rise, the exposure levels used in NTP would indeed have raised body core...", S. 527,  https://www.icnirp.org/cms/upload/publications/ICNIRPnote20192020.pdf,

[2] https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/fachinformationen/auswirkungen-elektrosmog/gesundheitliche-auswirkungen-von-hochfrequenz-strahlung.html

[3] C. Herr / A. Lerchl (2010): Mobilfunk und Gesundheit, http://www.hausarzt-online.at/hausarzt/index.php?option=com_content&view=article&id=251:mobilfunk-und-gesundheit&catid=1:fortbildung&Itemid=2 (Letzter Abruf April 2011), Dokument beim Verfasser.

[4] Die Professoren Josef Lutz (Physik, Uni Chemnitz) / Adlkofer (Medizin, ehem. Charitè) schreiben in einem gemeinsamen Artikel:

„Es ist richtig, die Quantenenergie beispielsweise der UMTS Strahlung liegt bei 9.10-6eV und damit viele Zehnerpotenzen unter der Ionisierungsenergie von Molekülen. Aber diese Betrachtung gilt für unbelebte Materie. Diese Überlegung kann angewandt werden, wenn ein Stück Holz, ein Stück Plastik oder dergleichen bestrahlt wird. In lebenden Organismen finden biologische Prozesse wie Zellteilung, Zelldifferenzierung etc. statt, die die Moleküle, speziell die DNA und die RNA sehr verletzbar machen. Chemische Verbindungen werden aufgebrochen und neue gebildet. DNA-Ketten werden geöffnet, vervielfältigt und neue Zellen wer-den gebildet. Eine viel tiefere Energieschwelle kann für eine Störung der zellulären Prozesse genügen. Es wird über-haupt sehr schwer sein, eine untere Energieschwelle zu definieren, um eine Störung in Lebensprozessen, für die die molekulare Instabilität eine Vorbedingung ist, auszuschließen.“

Lutz, Josef, Adlkofer, Franz: Einwände gegen die derzeitigen Grenzwerte für Mikrowellenstrahlung, Chemnitz 2007 Proceedings of WFMN07, TU Chemnitz 2007

Und Adlkofer/Kundi/Rüdiger begründen in einem weiteren Artikel, warum das Energie-Argument ohne Substanz ist: „Die nachgewiesenen gentoxischen Wirkungen kommen auf indirektem Wege zustande. Sie sind mit etlicher Wahrscheinlichkeit auf eine unmittelbar nach Beginn der Bestrahlung einsetzende Radikalbildung zurückzuführen (Friedman 2007, Lai 1997). Auf der Grundlage dieses Wissens erscheint uns der Ausschluss eines Gesundheitsrisikos zum jetzigen Zeitpunkt als ein unverantwortliches Unterfangen.“

Adlkofer, Kundi, Rüdiger: Mobilfunk, eine Technik ohne Risiko für die Gesundheit der Menschen? Umwelt-Medizin-Gesellschaft, 2/2008

[5] Bafu-Homepage (Zugriff 29.07.2021): "3. Nicht-thermische Wirkungen. Verschiedene Studien weisen auf biologische Effekte hin, die durch Strahlung mit einer Intensität deutlich unterhalb der internationalen Grenzwerte ausgelöst werden. Derartige Effekte werden auch als nicht-thermische Wirkungen bezeichnet.

Hinweise auf solche Effekte stammen zum einen aus epidemiologischen Studien, zum anderen aus Experimenten im Labor. So wurden beispielsweise Beeinflussungen der menschlichen Gehirnaktivität, vermehrtes Auftreten von Tumoren bei Tieren oder Veränderungen in Zellexperimenten beobachtet.

Die Beeinflussung der menschlichen Gehirnaktivität im Schlaf- wie im Wachzustand, welche durch Elektroenzephalographie gemessen wird, wurde unabhängig in verschiedenen Labors festgestellt. Dabei reicht eine halbstündige Exposition vor dem zu Bett Gehen, um den Effekt im nachfolgenden Schlaf zu messen. Allerdings ist nicht bekannt, welche Bedeutung solche Veränderungen für die menschliche Gesundheit haben.

In einer grossen epidemiologischen Studie in 13 Ländern fand man, dass Personen, die in den vorangegangenen 5 bis 10 Jahren häufig mit einem Mobiltelefon telefoniert hatten, ein erhöhtes Risiko für bösartige Hirntumore und gutartige Tumore des Hör-Gleichgewichtsnervs hatten. Aufgrund dieser und weiterer Studien hat die IARC, die zur WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung, die hochfrequente Strahlung als möglicherweise kanzerogen klassiert.

Eine Studie mit Mäusen ergab, dass die kombinierte Exposition mit Hochfrequenzstrahlung und einem bekannten chemischen Kanzerogen mehr Leber- und Lungentumore zur Folge hatten als das chemische Karzinogen alleine. Hochfrequenzstrahlung scheint demnach eine co-kanzerogene Wirkung zu haben. Die Ergebnisse wurden in einer Replikationsstudie bestätigt.

Eine grosse Lebenszeitstudie in den USA fand Tumore im Herz und im Gehirn von männlichen Ratten unter mobiltelefonähnlicher Exposition. Bemerkenswerterweise fand eine andere grosse Lebenszeitstudie in Italien mit basisstationsähnlicher Exposition und Intensitäten im Bereich der Immissionsgrenzwerte dieselben Tumortypen bei männlichen Ratten.

Immer wieder werden in Zellexperimenten als Folge von Exposition vermehrt oxidativer Stress und/oder beeinträchtigte Reparatur von DNA-Schäden gefunden.

Dass es nicht-thermische Wirkungen gibt, ist also unbestritten. Wie solche Effekte zustande kommen, ist jedoch nicht bekannt. Ebenso wenig lässt sich beim heutigen Kenntnisstand sagen, ob und unter welchen Bedingungen sie zu einem Gesundheitsrisiko werden. Es ist auch unklar, wie sich die Ergebnisse aus den Rattenstudien auf den Menschen übertragen lassen. Für die Bewertung erschwerend ist, dass sich die Experimente zum Teil nicht wiederholen liessen oder dass widersprüchliche Ergebnisse vorliegen. Die Auswirkungen schwacher Hochfrequenz-Strahlung auf den Menschen müssen deshalb weiter wissenschaftlich untersucht werden.

Beim Erlass der NISV konnte der Bundesrat jedoch nicht abwarten, bis die Wissenschaft die gewünschten Antworten liefert. Das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG) verlangt nämlich, dass die Belastung grundsätzlich niedrig sein soll, so niedrig, wie es technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Der Bundesrat hat deshalb - basierend auf dem Vorsorgeprinzip des USG - zusätzlich noch die strengeren Anlagegrenzwerte festgelegt, mit denen vor allem die Langzeitbelastung niedrig gehalten wird."

https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/fachinformationen/auswirkungen-elektrosmog/gesundheitliche-auswirkungen-von-hochfrequenz-strahlung.html
 

Publikation zum Thema

Format: A4Seitenanzahl: 6 Veröffentlicht am: 01.12.2011 Bestellnr.: 212Sprache: Deutsch

Warum Mobilfunk-Grenzwerte und die SAR-Werte für Handys nicht schützen

2011
Inhalt:
In der Diskussion um die Gesundheitsschädlichkeit der nichtionisierenden Strahlung des Mobilfunks begründen Industrie und Behörden ihre Politik mit zwei Hauptargumenten: 1. Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm hat alle offenen Fragen geklärt. 2. Solange die Grenzwerte eingehalten werden, bestehen keine Gesundheitsgefahren. In Deutschland regelt die 26.BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung) die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung. Immer, wenn Bürger:innen gegen Immissionen von Mobilfunkmasten protestieren, die Einrichtung von WLAN-HotSpots wegen der Strahlenbelastung kritisieren, auf die Gefährdung des Gehirns durch die Handystrahlung hinweisen, kontern die Behörden mit einem Argument: Die Grenzwerte werden eingehalten, ja weit unterschritten. Doch welche medizinische Aussagekraft haben die Grenzwerte?
Format: A4Seitenanzahl: 4 Veröffentlicht am: 21.01.2012 Bestellnr.: 214Sprache: Deutsch

Kann die nicht-ionisierende Strahlung des Mobilfunks Zellen schädigen?

Das thermische Dogma: Anmerkungen zu einem Artikel in der ZEIT
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
DIE ZEIT (2/ 2012) schreibt in der Erläuterung zur einer Grafik über „Radiowellen“, dass die nicht-ionisierende Strahlung, wie sie der Mobilfunk nutzt, nicht zellschädigend sei, da sie allenfalls zu Erwärmungseffekten führen könne. Diese Ansicht fußt auf dem thermischen Dogma, einer Position, die auch die Mobilfunkindustrie und das Bundesamt für Strahlenschutz vertreten.
Heft 4, September 2009Veröffentlicht am: 01.09.2009 Bestellnr.: 704Sprache: Deutsch

Warum Grenzwerte schädigen, nicht schützen – aber aufrechterhalten werden

Beweise eines wissenschaftlichen und politischen Skandals
Autor:
Franz Adlkofer, Karl Hecht, Lebrecht von Klitzing, Klaus Kniep, Wilhelm Mosgoeller, Karl Richter, Hans-Christoph Scheiner, Ulrich Warnke
Inhalt:
Die in dem Heft vereinten Beiträge konvergieren in dem klaren Ergebnis, dass die geltenden Grenzwerte niemanden schützen, weil sie maßlos überhöht sind und nach anachronistischen Gesichtspunkten festgelegt wurden. Die Schrift gelangt damit aber auch zu dem Urteil, dass der betriebenen Politik des Mobil- und Kommunikationsfunks die wissenschaftliche, die demokratische und die menschenrechtliche Legitimation fehlt.
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