K-Tipp 08/2021, 21.04.2021, Mirjam Fonti – Neue 5G-Handy-Antennen müssen den Grenzwert künftig nur noch im Durchschnitt einhalten. Sie dürfen die erlaubte Sendeleistung zeitweise um das Zehnfache überschreiten.
Für Mobilfunkantennen gelten punkto Strahlung klare Grenzwerte. Diese sollen Menschen vor allem in Wohnungen, Schulen oder Büros schützen. Bisher galt: Die Antennen dürfen die gesetzlichen Grenzwerte zu keiner Zeit überschreiten.
Doch für neue, sogenannte adaptive 5G-Antennen soll dies künftig nicht mehr gelten. Die Zahl solcher Antennen verdoppelte sich innert eines Jahres auf mehr als 5000. Zum Vergleich: In der Schweiz strahlen insgesamt knapp 20 000 Mobilfunkantennen.
Das Bundesamt für Umwelt erließ eine neue Regelung. Diese legt fest, dass 5G-Antennen den Grenzwert nicht mehr ständig, sondern nur im Durchschnitt über sechs Minuten einhalten müssen. Denn diese Antennen bündeln die Strahlung wie Scheinwerfer dorthin, wo sich Mobilgeräte befinden. Um dies auszugleichen, dürfen die Antennen-Betreiber einen Korrekturfaktor anwenden. Die Folge: Die bisher gültige maximale Sendeleistung darf zeitweise um das Zehnfache überschritten werden. Das Bundesamt schreibt dazu in den Erläuterungen zu adaptiven Antennen: «Bei einem Korrekturfaktor von 0,1 kann der Spitzenwert der Sendeleistung höchstens zehnmal höher sein als die deklarierte.»
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