K-Tipp: «Grenzwert für 5G-Antennen aufgeweicht»

Schweizer Konsumentenzeitung K-Tipp analysiert Auswirkungen. Genf bleibt standhaft.
Vorwort diagnose:funk. "5G bringt keine höhere Strahlenbelastung", so die Propaganda. Doch: warum sollen in der Schweiz und Italien (s. Links) dann die Grenzwerte erhöht werden, um 5G zu realisieren? Die Schweizer Konsumentenzeitung beschäftigt sich mit dieser Problematik.

K-Tipp 08/2021, 21.04.2021, Mirjam Fonti – Neue 5G-Handy-Antennen müssen den ­Grenzwert künftig nur noch im Durchschnitt einhalten. Sie dürfen die erlaubte Sende­­leistung zeitweise um das Zehnfache überschreiten.

Für Mobilfunkantennen gelten punkto ­Strahlung klare Grenzwerte. Diese sollen Menschen vor allem in Wohnungen, Schulen oder Büros schützen. Bisher galt: Die Antennen dürfen die gesetzlichen Grenzwerte zu keiner Zeit überschreiten.

Doch für neue, sogenann­te adaptive 5G-Antennen soll dies künftig nicht mehr gelten. Die Zahl solcher Antennen verdoppelte sich innert eines Jahres auf mehr als 5000. Zum Vergleich: In der Schweiz strahlen insgesamt knapp 20 000 Mobilfunkantennen.

Das Bundesamt für Umwelt erließ eine neue Regelung. Diese legt fest, dass 5G-Antennen den Grenz­wert nicht mehr ständig, sondern nur im Durchschnitt über sechs Minuten einhalten müssen. Denn diese Antennen bündeln die Strahlung wie Scheinwerfer dorthin, wo sich Mobilgeräte befinden. Um dies auszugleichen, dürfen die Antennen-Betreiber einen Korrekturfaktor anwenden. Die Folge: Die bisher gültige maximale Sendeleistung darf zeitweise um das Zehnfache überschritten werden. Das Bundesamt schreibt dazu in den Erläuterungen zu adaptiven Antennen: «Bei ­einem Korrekturfaktor von 0,1 kann der Spitzenwert der Sendeleistung höchstens zehnmal höher sein als die deklarierte.»

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Video zu den neuen Regelungen im SRF-Magazin Kassensturz, ab Minute 6:10. Wer kein Schweizerdeutsch versteht, kann im Video die Untertitel-Funktion einstellen!

Strahlenschutzverein kritisiert Entscheid

Strahlenschutzorganisationen sind entsetzt. Rebekka Meier vom Verein Schutz für Strahlung sagt: «Es ist unverständlich, dass bei adaptiven Antennen eine massiv höhere Strahlenbelastung zugelassen wird.» Elektroingenieur Markus Durrer zieht einen Vergleich:

  • «Das ist, wie wenn bestimmte Autos das Tempo 50 nur noch im Mittel über sechs Minuten einhalten müssten und zum Überholen kurzfristig auf 150 km/h beschleunigen dürften.»

Das Bundesamt räumt ein, es könne vorkommen, dass die «maßgebende Sendeleistung kurzzeitig überschritten wird». Eine automatische Leistungsbegrenzung der Antennen müsse aber sicherstellen, dass ­diese den Grenzwert im Durchschnitt über sechs Minuten einhalten würden. Diese Leistungsbegrenzung soll bei stärkerer Strahlung selbständig eingreifen und die Sendeleistung der Antenne drosseln.

Für die Einrichtung dieser technischen Vorrichtung sind die Betreiber der Mobilfunkantennen zuständig. Eine unabhängige externe Prüfstelle muss die Leistungsbegrenzung periodisch überwachen.

Durrer bezweifelt, dass diese Leistungsbegrenzung zuverlässig funktioniert. Viele Orte würden nicht nur direkt angestrahlt, sondern auch indirekt. Etwa wenn die gebündelte Strahlung an Hausmauern rund um die Antenne reflektiere. «Darauf nimmt die Leistungsbeschränkung keine Rücksicht. Somit lässt sich auch nicht garantieren, dass der Grenzwert im Durchschnitt eingehalten wird.»

Gerichte sollen Lockerung prüfen

Rebekka Meier empfiehlt betroffenen Anwohnern, gegen neue 5G-Antennen zu rekurrieren, und sagt für ­einen allfälligen Rechtsweg fachliche Unterstützung zu. «Wir finden es wichtig, dass Gerichte sich mit der ­Frage befassen, ob die Lockerung des Grenzwertes durch das Bundesamt rechtens ist.»

Einige Kantone und Gemeinden – allen voran die Westschweizer Kantone Genf und Waadt – legten in den vergangenen Monaten Bewilligungen für adaptive 5G-Antennen auf Eis. Sie geraten mit der neuen Regelung des Bundes unter Druck. Genf bleibt vorerst standhaft. Rafaèle Gross-Barras, Sprecher der Regierung, sagt: «Wir behalten den Stopp bei. Denn bislang können die Mobilfunkbetreiber die verlangte Technik zur automatischen Leistungsbegrenzung der Antennen noch nicht vorweisen.»

Beitrag veröffentlicht im K-Tipp Nr. 08/2021, 21.04.2021 von Mirjam Fonti. Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Verlages.

Lesen Sie dazu auch die ausführliche Analyse von diagnose:funk Schweiz in unserem Magazin Kompakt 2021-2:

https://www.diagnose-funk.org/download.php?field=filename&id=486&class=DownloadItem

Das Autorenteam Klaus Buchner & Monika KroutMontage: diagnose:funk

Das Buch von Klaus Buchner / Monika Krout befasst sich ab Seite 105 ausführlich mit der Grenzwertproblematik.

Publikation zum Thema

Format: A4Seitenanzahl: 46 Veröffentlicht am: 26.03.2021 Bestellnr.: 243Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Die Butler-Recherchen enthüllen den Einfluss der Mobilfunkindustrie auf die weltweite Strahlenschutzpolitik

Lobbysystem ICNIRP und Bundesamt für Strahlenschutz - Teil I
Autor:
Tom Butler
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Die Strahlenschutzpolitik national und international wird dominiert von den Richtlinien und Forschungsinterpretationen der ICNIRP (International Commission on Non​-Ionizing Radiation Protection), die ihren Sitz im Bundesamt für Strahlenschutz hat. Prof. Tom Butler (Irland) analysiert ihre Geburt und Geschichte als verlängerter Arm der Industrie.
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Warum Mobilfunk-Grenzwerte und die SAR-Werte für Handys nicht schützen

2011
Inhalt:
In der Diskussion um die Gesundheitsschädlichkeit der nichtionisierenden Strahlung des Mobilfunks begründen Industrie und Behörden ihre Politik mit zwei Hauptargumenten: 1. Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm hat alle offenen Fragen geklärt. 2. Solange die Grenzwerte eingehalten werden, bestehen keine Gesundheitsgefahren. In Deutschland regelt die 26.BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung) die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung. Immer, wenn Bürger:innen gegen Immissionen von Mobilfunkmasten protestieren, die Einrichtung von WLAN-HotSpots wegen der Strahlenbelastung kritisieren, auf die Gefährdung des Gehirns durch die Handystrahlung hinweisen, kontern die Behörden mit einem Argument: Die Grenzwerte werden eingehalten, ja weit unterschritten. Doch welche medizinische Aussagekraft haben die Grenzwerte?
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