Die Erkenntnis, dass nicht-ionisierende Strahlung durch oxidativen Stress die Blut-Hirnschranke öffnet und dadurch Giftstoffe ins Gehirn gelangen, untermauert das Schädigungspotential (Belpomme 2018:648,652). Studien zu WLAN zeigen einen signifikanten Zusammenhang mit Kopfschmerzen und Erschöpfung (Chiu 2015, Cho 2016, Redmayne 2013, Wang 2017).
Das Bundesamt für Strahlenschutz reagierte auf den Review von Wilke. Um die Bedeutung des Reviews herunterzuspielen, konterte das BfS mit einer Erklärung an die Presse, wonach es 2.800 Studien zu WLAN gebe und Wilkes Review eine willkürliche kleine Auswahl sei. Gegenüber diagnose:funk gab das BfS zu, dass es diese 2.800 Studien nicht gibt. Öffentlich wurde diese Fehlinformation, die in der Presse erschien, nie korrigiert (siehe dazu den Artikel im Kompakt 2019-1).
Die Studienlage seit 2018, die Rolle von oxidativem Zellstress
Das war die Studienlage bis 2018, also dem Review von Isabel Wilke. Seither hat sich das alles durch weitere Studien bestätigt. Das ist im ElektrosmogReport, den diagnose:funk seit 2019 herausgibt, dokumentiert.
Immer wieder werden wir gefragt: Wie könnt ihr behaupten, dass nicht-ionisierende Strahlung eine ganze Palette von Krankheiten auslösen kann? Das liegt am Wirkmechanismus, dem oxidativen Zellstress, also einer Überproduktion von freien Radikalen. Das führt zu Störungen im Zellstoffwechsel und ist eine Ursache der Schwächung des Immunsystems und damit vieler entzündlicher Erkrankungen. Für unsere Homepage habe ich dazu eine eigene Dokumentation verfasst (www.diagnose-funk.org/1550). Das wird nun beeindruckend bestätigt durch die Studie von Schürmann / Mevissen (2021). In der Zusammenfassung im Newsletter von BERENIS, der Expertengruppe der Schweizer Regierung, heißt es:
- "Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Gewiss sind einige Studien mit methodischen Unsicherheiten bzw. Schwächen behaftet oder sind wenig umfassend betreffend Expositionszeit, Dosis, Anzahl und quantitativer Analyse der verwendeten Biomarker, um nur einige zu nennen. Es zeichnet sich aber ein Trend ab, der auch unter Berücksichtigung dieser methodischen Schwächen deutlich wird, nämlich, dass EMF-Exposition, sogar im niedrigen Dosisbereich, durchaus zu Veränderungen des oxidativen Gleichgewichtes führen kann. Organismen und Zellen sind in der Lage auf oxidativen Stress zu reagieren und auch nach Befeldung war in vielen Studien eine Adaptation nach einer Erholungsphase zu sehen. Vorschädigungen, wie Immunschwächen oder Erkrankungen (Diabetes, neurodegenerative Erkrankungen), kompromittieren die Abwehrmechanismen inklusive der antioxidativen Schutzmechanismen des Organismus und es ist daher zu erwarten, dass bei Individuen mit solchen Vorschädigungen vermehrt Gesundheitseffekte auftreten. Zudem zeigen die Studien, dass sehr junge oder auch alte Individuen weniger effizient auf oxidativen Stress reagieren können, was selbstverständlich auch für andere Stressoren gilt, die oxidativen Stress hervorrufen. Weiterführende Untersuchungen unter standardisierten Bedingungen sind aber notwendig, um diese Phänomene und Beobachtungen besser zu verstehen und zu bestätigen."
Vor diesem Hintergrund wird klar, warum nicht-ionisierende Strahlung und damit auch WLAN hoch gesundheitsschädlich ist. Bereits 2013 habe ich gemeinsam mit Dr. Ulrich Warnke dazu einen Review publiziert, der jetzt vollumfänglich bestätigt wird (Warnke / Hensinger 2013). Ich nenne nun einige wichtige neue Studien, die bei Wilke noch nicht erfasst wurden, die seither im ElektrosmogReport ausgewertet wurden und die Sie auf unserer diagnose:funk Datenbank www.emfdata.org nachlesen können. Eine bedeutende Rolle nimmt dabei der oxidative Zellstress ein!
- Die Studie von Karimi (2018) hat den selbsterklärenden Titel: "2,45 GHz Mikrowellenstrahlung verschlechtert Lernen, Gedächtnis und die synaptische Plastizität im Hippocampus von Ratten". Die Arbeitsgruppe konnte durch ihre Verhaltensversuche zeigen, dass 2,45 GHz Mikrowellenstrahlung eines WLAN-Geräts das räumliche Erinnerungsvermögen sowie Lernverhalten von Ratten verschlechtert (ElektrosmogReport 1/2019). Das wollen wir ja den Kindern nicht zumuten!
- In die gleiche Richtung geht die Studie von Bamdad et al. (2019). Sie führten 3 psychologische Tests zur Wirkung von WLAN auf das Kurzzeitgedächtnis, selektive Aufmerksamkeit (Fokussierung auf eine Sache) und geteilte Aufmerksamkeit („Multitasking“) durch. Die WLAN-Gruppe hatte signifikant schlechtere Gedächtnisleistungen. Als eine Ursache nehmen die Forscher die Bildung von freien Radikalen (ROS) an (ElektrosmogReport 1/2020).
- Die Ergebnisse von Saygin et al. (2016) legen nahe, dass WLAN die Degeneration von Hodenzellen und Spermienbildung verursachen kann. Oxidative Schäden und entzündliche Prozesse spielen hierbei eine Schlüsselrolle. (ElektrosmogReport 3/2019).
- Masoumi et al. (2018) untersuchten die Wirkung der WLAN-Strahlung auf die Bauchspeicheldrüse. Die Insulin-Konzentration war dadurch signifikant vermindert. (ElektrosmogReport 4/2019).
- Die Resultate der Studie Öszobaci et al. (2019) weisen darauf hin, dass die Bestrahlung mit 2,45 GHz oxidativen Zellstress in den Nierenzellen auslöste und dieser durch die Zugabe von Zink abgemildert werden konnte. Des Weiteren beobachteten sie eine verstärkte Apoptose (programmierten Zelltod) nach der Bestrahlung. Beide Wirkungen der Strahlung konnten durch die Zugabe von Zink abgeschwächt werden (ElektrosmogReport 1/2020).
- Die Studie von Fahmy/Mohammed (2020) ergab, dass durch die Bestrahlung die Antioxidantien (Glutathione (GSH) und Superoxiddismutase (SOD)) vermindert wurde, eine Überproduktion an freien Radikalen führte zu Leberschäden. Die Autoren empfehlen eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit, um die Belastungsdauer mit WLAN-Strahlung zu vermindern. Ergänzend solle ein möglichst großer Abstand zur Strahlungsquelle eingehalten werden (ElektrosmogReport 3/4/2020).
- Kumar et al. (2020) untersuchten die epigenetische Modulation der DNA-Histon-Methylierung. Die Bedeutung der Methylierung wurde bisher nicht untersucht. Sie bestrahlten mit 900, 1800 und 2450 MHz-(WLAN-)Signalen. Die größten Auswirkungen hatten die WLAN-Signale. Auswirkungen auf die Hirnleistungen, Krebsentstehung und Fortpflanzung werden vermutet.
Angesichts dieser Studienergebnisse kann sich jeder selbst seine Meinung über diese Aussage des Telefonica-Chefs Markus Haas im Interview im Oberbayrischen Volksblatt bilden:
- "Ich bin nun seit rund 25 Jahren in der Branche und kenne keine einzige Studie, die belegt, dass von Handystrahlung unterhalb der gesetzlich definierten Grenzwerte eine gesundheitsschädliche Wirkung ausgeht"(30.03.2021).
Um solche Unwissenheit aus der Welt zu schaffen, haben wir eine Liste mit 94 Studienüberblicken (Reviews) auf unsere Homepage gestellt: www.diagnose-funk.org/publikationen/1693. Man muss sich vergegenwärtigen, alle Behörden sind auf das Vorsorgeprinzip verpflichtet. Bei dieser Studienlage müsste es uneingeschränkt angewandt werden:
- "Das Vorsorgeprinzip ist Leitlinie der Umweltpolitik auf der deutschen, der EU- und der internationalen Ebene ... Das Vorsorgeprinzip ermöglicht es, dem Staat insbesondere, Situationen der Ungewissheit rechtlich zu bewältigen, und stellt sicher, dass der Staat auch in diesen Situationen handlungsfähig ist. Es kann umweltschützendes staatliches Handeln legitimieren oder sogar gebieten. In Situationen der Ungewissheit können die Folgen eines Tuns für die Umwelt wegen unsicherer oder unvollständiger wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht endgültig eingeschätzt werden, die vorliegenden Erkenntnisse geben aber Anlass zur Besorgnis. In diesen Fällen muss der Staat nicht abwarten, bis Gewissheit besteht, sondern er kann unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auf den Besorgnisanlass reagieren." (www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien internationales/umweltrecht/umweltverfassungsrecht/vorsorgeprinzip)
Die Grenzwerte schützen nicht
Die negativen Wirkungen treten im Normalbetrieb auf, also in der Regel unterhalb der Grenzwerte. Die geltenden ICNIRP-Grenzwerte schützen nicht, weil sie nur thermische Wirkungen erfassen. Sie beziehen weder nicht-thermische Wirkungen noch Langzeitzeitexpositionen ein und sind nicht auf die besondere Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen ausgelegt. Das bestätigt die ICNIRP, eine industrienahe selbsternannte Strahlenschutzkommission, der von der Industrie und der Bundesregierung das Interpretationsmonopol zugestanden wird, ausdrücklich:
- „Verschiedene Gruppen in einer Bevölkerung können Unterschiede in ihrer Fähigkeit haben, eine bestimmte NIR-Exposition zu tolerieren. Zum Beispiel können Kinder, ältere Menschen und einige chronisch kranke Menschen eine geringere Toleranz für eine oder mehrere Formen der NIR-Exposition haben als der Rest der Bevölkerung. Unter solchen Umständen kann es sinnvoll oder notwendig sein, für verschiedene Gruppen innerhalb der Allgemeinbevölkerung getrennte Richtwerte zu entwickeln, aber es wäre effektiver, die Richtwerte für die Allgemeinbevölkerung so anzupassen, dass sie solche Gruppen einbeziehen“ (ICNIRP 2002).
Eine solche Anpassung der Grenzwerte wurde nie vorgenommen. Damit ist dem Argument, die Einhaltung des Grenzwertes rechtfertige den unkontrollierten WLAN-Einsatz, die Berechtigung entzogen. Ein Medikament würde bei dieser Studienlage sofort vom Markt genommen. Bei einer widersprüchlichen Studienlage gilt bereits das Vorsorgeprinzip, bei den Erkenntnissen zu WLAN müsste die Gefahrenabwehr gelten, so wie es Prof. Hecht fordert: „Die Ausstattung der Schulen mit WLAN-Systemen ist gesetzlich zu verbieten.“ diagnose:funk hat eine Bewegung für WLAN-freie Schulen initiiert, und fordert Ärzte, Eltern und Lehrer auf, an den Kitas und Schulen über die Risiken mit dem Ziel aufzuklären: Unsere Schule und Kita bleiben WLAN-frei!
Die Kritik an WLAN kann nicht auf die strahlungsbedingten Schädigungen beschränkt bleiben. Wir haben es mit einer Mehrfachschädigung zu tun. Die strahlungsbedingten negativen Wirkungen auf das Lernen, wie sie z.B. Shahin et al. und Deshmuk et al. nachweisen, stehen in Wechselwirkung mit Stoffwechsel- und Entwicklungsstörungen im Gehirn, die durch die Reizüberflutung und die Reduktion sinnlicher, realer Erfahrungen auf das Bildschirm-Wischen auftreten. Dieser Schädigungsmechanismus wird in unserer DVD "Aufwach(s)en im Umgang mit digitalen Medien" behandelt und in meinem WLAN-Artikel in der Zeitschrift umwelt-medizin-gesellschaft 1/2020 ausführlich dargestellt.
Ärztekammern und Wissenschaftler fordern: Verbot von WLAN an Schulen
2017 sind die Zyprische und Österreichische Ärztekammern mit einem gemeinsamen Appell zu WLAN an die Öffentlichkeit gegangen. Die Entscheidungsträger müssten „eine altersgerechte, vernünftige Nutzung digitaler Technik fördern und dürfen kabellose Netzwerke an Schulen und insbesondere an Vorschulen, Kindergärten und Grundschulen nicht erlauben. Stattdessen sind kabelgebundene Verbindungen einzusetzen,“ heißt es in der „Erklärung von Nikosia“. Die Begründung: „Zu den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen nicht-ionisierender Strahlung von EMF/RF (elektromagnetischen Feldern/hochfrequenter Strahlung) von 30 KHz – 300 GHz gehören Kanzerogenität (Gruppe 2B, IARC 2011), Entwicklungsneurotoxizität, Auswirkungen auf die DNA, die Fruchtbarkeit, Überempfindlichkeit und andere schwerwiegende Wirkungen. Diese sind in wissenschaftlich überprüften Studien gut dokumentiert. Hochfrequenzstrahlung kann oxidativen Stress in Zellen erhöhen und zu einer Zunahme entzündungsfördernder Zytokine führen sowie zu einer Verringerung der Fähigkeit, Einfach- und Doppelstrangbrüche der DNA zu reparieren. Kognitive Beeinträchtigungen beim Lernen und dem Gedächtnis wurden auch aufgezeigt. Diese Auswirkungen können bei Intensitäten auftreten, die weit unterhalb bestehender Grenzwerte der ICNIRP liege ... Die Exposition gegenüber EMF/RF in einem frühen Entwicklungsstadium ist ein Grund besonderer Besorgnis. In dieser Phase nimmt nämlich der Körper mehr Strahlung auf, es kann Auswirkungen auf das sich entwickelnde Gehirn, Nervensystem und Fortpflanzungssystem geben. Es können beispielsweise Krebs oder Folgen für die Kognition ausgelöst werden.“
Behörden ignorieren die Studienlage
Das Umweltbundesamt und die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wären für die Gefahrenabwehr zuständig. In der 5G-Dialogoffensive der Bundesregierung wurden alle Risiken bestritten. Die politische Funktion der Behörden besteht derzeit darin, die Mobilfunkindustrie vor den Vermarktungsgefahren, die durch die Forschungsergebnisse bestehen, zu schützen. Für diese Gefahrenabwehr publiziert das BfS Textbausteine, die jeweils der Situation angepasst begründen, warum der Einsatz von WLAN unbedenklich sei. Diese Textbausteine stehen allen untergeordneten Behörden zur Verfügung, die diese dann bundesweit in Antwortbriefen an besorgte Eltern einkopieren. Der Beamte ist dadurch der Verantwortung enthoben. So hat der Stuttgarter Ärztearbeitskreis in zwei Briefen im Jahr 2014 und 2018 an das Kultusministerium Baden-Württemberg auf die Studienlage hingewiesen, und es kam z.B. 2014 vom damaligen Minister Stoch (SPD) die vorhersehbare Standardantwort: „Bis heute liegen nach Auskunft des für diese Thematik zuständigen Sozialministeriums keine wissenschaftlich fundierten Nachweise vor, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung belegen“ (16.10.2014). Das Sozialministerium wiederum beruft sich auf das BfS, das BfS auf die ICNIRP. In der ICNIRP sitzen Vertreter des BfS und anderer nationaler Behörden. Sie legen scheinbar neutral international die Grenzwerte fest, schätzen Studien ein und berufen sich dann national auf ihre eigenen Bewertungen. Es ist ein selbstreferentielles System, in dem Wissenschaftler mit anderer Meinung nicht zugelassen werden. Zur ICNIRP sind in diesem Monat 3 Analysen erschienen, die ihren Lobbycharakter aufdecken: unsere Brennpunkte zum Butler-Report und der Hardell/Carlberg-Analyse, die Broschüre der Kompetenzinitiative von Buchner/Rivasi.
Dieses Entwarnungssystem führt dazu, dass Rektoren, Lehrer und Eltern nicht auf Risiken hingewiesen werden und unverantwortliche Szenarien zustande kommen. Von Eltern wurde ich an ein Stuttgarter Gymnasium eingeladen, um die dortige Belastung durch Access-Points zu messen. Alle Klassenzimmer waren damit ausgestattet, alle waren voll verstrahlt, obwohl noch in keiner Klasse Unterricht mit digitalen Medien stattfindet, die Accesspoints nicht benutzt werden. Aber: WLAN ist modern, unsere Schule hat WLAN, der Rektor sieht keinen Anlass, diesen Zustand zu beenden.
Was machen wir da eigentlich? Stellen Sie sich vor, in der Schule sind Lehrer und Schüler mit einer Krebsbiografie, sie werden einer krebspromovierenden Strahlung ausgesetzt! Und die Dauerbestrahlung wird Kinder Elektrohypersensibel machen. Die massive Anstieg z.B. von Kopfschmerzen und Unkonzentriertheit bei Kindern ist ja dafür schon ein Indiz. diagnose:funk hat gerade erst eine Internetseite zur Elektrohypersensibilität www.diagnose-ehs.org ins Netz gestellt.
Lösungen für eine strahlenminimierte Umgebung
Digitale Medien sind Hilfsmittel. Sie können verkabelt genutzt werden. In den Schulen sollten verkabelte Computer und Computer-Räume beibehalten werden. Gefordert werden muss zudem, dass alle Tablets über einen Kabelanschluss verfügen. Wenn Schulen und Kultusministerien den Kabelanschluss zur Bedingung für die Schulzulassung machen, wird die Industrie dem nachkommen.
Wenn in Schulen die kabellose Technik nicht verhindert werden kann, oft unter dem Druck junger Lehrer, muss dennoch WLAN abgelehnt werden und eine neue kabellose Technik, die Visible Light Communication (VLC), installiert werden. Diese Technik ist jetzt zur Serienreife entwickelt. Die Datenübertragung erfolgt dabei über die LED-Raumbeleuchtung oder direkt über Infrarot-Sender. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist sie nicht gesundheitsschädlich, da unser Körper an die Lichtstrahlung adaptiert ist. Zur Forschungslage dazu hat diagnose:funk einen Brennpunkt publiziert.
Fazit: Die Studienlage zu WLAN macht klar: es gibt keine scheinbar ungeklärte Auseinandersetzung, ob WLAN-Strahlung gesundheitsschädlich sei. Bei der Frage der gesundheitlichen Risiken durch die Mobilfunkstrahlung handelt es sich nicht um einen Wissenschaftsstreit, sondern um den Gegensatz zwischen wirtschaftlichen Interessen von Industrie und Staat einerseits und gesundheitlichen Interessen der Bevölkerung andererseits. Es geht wie beim Diesel oder Glyphosat um ein Milliardengeschäft. WLAN ist Teil des Geschäftsmodells „Digitale Bildung“, das weltweit einen Umsatz von 9 Billionen Dollars verspricht, geplant vom bildungsindustriellen Komplex (KRAUTZ 2014, MÜNCH 2018). Digitaler Unterricht bedeutet einen Schritt in Richtung „Schule ohne Lehrer“. Das Einsparpotential wird von US-Bildungskonzernen bereits berechnet:
- „Auf einen Lehrer bzw. eine Lehrerin sollen bis zu 150 Schüler/innen kommen, bei K12 Inc., dem größten Online-Bildungsanbieter in den USA, sollen es sogar 275 sein. Nehmen wir nur das Verhältnis 1 zu 150, dann werden von 10 Lehrer/innen in der digitalisierten Zukunft des Unterrichts nur noch zwei gebraucht, 80 % sind überflüssig“ (MÜNCH 2018:177).
Lehrer sollen durch autonome Digitaltechnik ersetzt und zu Lernbegleitern degradiert werden. Deshalb gibt es einen doppelten Grund, WLAN abzulehnen. Es ist gesundheitsschädlich und Teil der Infrastruktur der „Digitalen Bildung“, die ein Irrweg ist. Und Irrwege sollte man meiden! Das Homeschooling bei Corona hat die ganzen Schwächen des digitalen Lernens gezeigt. Diesen Monat wurde eine Petition für bildschirmfreie Kindergärten und Grundschulen, die das Bündnis für humane Bildung, die Vereinigung Eliant und diagnose:funk initiierten, mit 100.425 Unterschriften bei der EU in Brüssel übergeben. Das führte zu einem kleinen Erfolg: in den Bildungsplan der EU wurde zur Digitalisierung der Begriff "altersgemäß" aufgenommen. Die Schulen können selbst über ihre Ausstattung entscheiden. Tragen wir dazu bei, dass sie die Ausstattung mit WLAN ablehnen.
Autor: Peter Hensinger, M.A., Vorstandsmitglied bei diagnose:funk, Mitinitiator Bündnis für humane Bildung
Literaturangaben im PDF des Textes.