Eisenmanns Datenpanne: Die Kultusministerin macht sich für Microsoft an Schulen stark

Offener Brief / Schülerdaten für US-Geheimdienste?
Das "Bündnis für humane Bildung" fordert die Kultusministerin von Baden-Württemberg auf, keine Microsoft-Produkte an Schulen einzusetzen, weil damit die Schülerdaten nicht geschützt sind. Das Bündnis hat Musterbriefe formuliert (s.u.), mit denen Eltern und Lehrkäfte Einspruch einlegen können, natürlich auch in anderen Bundesländern, in denen ähnliche Pläne umgesetzt werden sollen. Prof. Ralf Lankau (FH Offenburg) hat außerdem den Artikel "Alternative Infrastruktur für Schule und Unterricht" verfasst, und Prof. Jochen Krautz (Uni Wuppertal) den Artikel "Digitalisierung als Gegenstand und Medium von Unterricht. Keine digitale Transformation von Schule", in denen Konsequenzen aus der Lehrsituation im Lockdown der Coronakrise gezogen werden. Sie stehen zum Download.

Pressemitteilung

0.8.09.2020. Die Kultusministerin von Baden-Württemberg, Dr. Susanne Eisenmann, setzt auf Microsoft – trotz der Kritik vieler Expert:innen. „Es darf nicht die Gefahr bestehen, dass Schülerdaten in die USA abfließen“, kritisiert Prof. Ralf Lankau vom „Bündnis für humane Bildung“. Genau dieses Risiko steige, wenn Schulen in ganz Baden-Württemberg Microsoft-Produkte nutzen, wie es Dr. Eisenmann erreichen will. Es geht um „Office 365“ und eine Software zum Identitätsmanagement („Azure“). Gegen deren Einsatz in Schulen hat das „Bündnis“ einen offenen Brief veröffentlicht.

Der Grund: „Der ‚US Cloud Act‘”, so Prof. Lankau, “schreibt vor, dass amerikanische Firmen wie Microsoft personenbezogene Daten herausgeben müssen, egal auf welchem Server sie liegen.“ US-Recht breche EU-Recht. Das hat der europäische Gerichtshof (EuGH) zweimal bestätigt, in seinem „Safe Harbour-Urteil“ (2015) und dem aktuellen Urteil zum „Privacy Shield“ (2020). Die Richter stellten fest, dass Daten europäischer Verbraucher:innen nicht vor dem Zugriff der US-Geheimdienste geschützt sind, auch wenn sie in Europa gespeichert werden. „Das gilt ebenso für besonders sensible Schülerdaten“, sagt Prof. Lankau, „was zu einer skandalösen Situation führt.“

Diese Kritik teilt der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stefan Brink. Er hat „erhebliche Zweifel“, ob sich Microsoft-Produkte datenschutzkonform in der Schule anwenden lassen. Es gäbe „strukturelle Probleme“, die auch Microsoft lösen müsse, wie er der WELT sagte. Gegenüber dieser Zeitung äußerte sich ebenfalls der hessische Datenschutzbeauftragte, Michael Ronellenfitsch: Selbst wenn die Speichercomputer in Europa stünden, könnten US-amerikanische Behörden potenziell auf Informationen zugreifen. Dasselbe gelte für Cloud-basierte Anwendungen wie GoogleDocs oder iWork von Apple. Das alles widerspreche der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSVGO).

„Frau Eisenmann begibt sich damit in juristisch fragwürdige Gewässer“, erklärt Prof. Ralf Lankau. Denn die EU-DSVGO schütze keine Daten, sondern Grundrechte. „Da stößt die Debatte an eine Grenze, weil eine Ministerin nicht einfach Grundrechte von Schüler:innen aushebeln darf.“ Das treffe auch auf Schulträger oder Schulleitungen zu. Prof. Lankau: „Ein Kontrollverlust über Daten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte ist inakzeptabel.“

Daher fordert das „Bündnis für humane Bildung“:

  • DSGVO-konforme Alternativen zu US-Software
  • Linux / Open Source-Programme europäischer Unternehmen
  • Verzicht auf IT-Monopole aus den USA

„Open Source-Programme sind echte Alternativen“, sagt Prof. Lankau. „Frau Eisenmann sollte besser die Software des 21. Jahrhunderts einführen, statt auf IT-Monopole des 20. Jahrhunderts zu beharren.“

Pressekontakt: Ingo Leipner / presse@aufwach-s-en.de

Bündnis für humane Bildung: Hochschullehrer, Wissenschaftler und engagierte Bürger gründeten 2017 das „Bündnis für humane Bildung“. Ihre Überzeugung lautet: Bildung lässt sich nicht digitalisieren! Digitale Instrumente können Bildungsprozesse nur unterstützen. Alternativen sind gefragt.

Website: http://www.aufwach-s-en.de

Bündnis für humane Bildung als Interessengemeinschaft (IG) vertreten durch:
Peter Hensinger, Prof. Dr. phil. Ralf Lankau und Ingo Leipner

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Musterbriefe für Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen

Sie sind Schulträger oder in der Schulleitung? Stellen Sie die folgenden Fragen an das Kultusministerium:

Text als PDF: Fragen an das Kultusministerium (Schulleitung)

Text als Worddatei (*.docx): Fragen an das Kultusministerium (Schulleitung)

Sie sind Lehrkraft? Bevor Sie die Nutzungsvereinbarung zu MS 365 und Teams unterschreiben, stellen Sie folgende Fragen an Ihren Dienstherrn – und entscheiden dann:

Text als PDF: Fragen an den Dienstherrn (Lehrkräfte)

Text als Worddatei (*.docx): Fragen an den Dienstherrn

Sie haben minderjährige Kinder in der Schule? Unterschreiben Sie die Nutzungsvereinbarung für MS Office und Teams nicht. Nutzen Sie den Elternbrief als PDF oder Elternbrief als Wordddatei(*.docx) und fragen die Schulleitung nach Datensicherheit und warum keine DSGVO-konforme Lösungen realisiert werden, obwohl es dafür Lösungen von deutschen Unternehmen gibt.

Sie sind Journalist? Hinterfragen sie die Haltung des Kultusministeriums und recherchieren Sie die Hintergründe, warum eine Debatte um Microsoft-Produkte für Schulen nötig ist.

Artikel veröffentlicht:
08.09.2020
Autor:
Bündnis für humane Bildung

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