Wann gibt es in Deutschland wieder einen Strahlenschutz?

diagnose:funk schreibt dem Bundesamt für Strahlenschutz.
Offener Brief mit Handlungsoptionen an die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz, Dr. Inge Paulini.
  • Unter Downloads: Printfassung des Briefes aus umwelt-medizin-gesellschaft 2/2020.
  • Alle zitierten Dokumente sind unter "Quellen" am Ende des Textes verlinkt.

Jörn Gutbier / Peter Hensinger                                                     Stuttgart, 15.05.2020
Diagnose-Funk e.V.

An
Dr. Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz

z.K.
- Svenja Schulze, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Prof. Dirk Messner, Präsident des Bundesamtes für Umwelt
- Fraktionen des Deutschen Bundestag
- Mitglieder Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
- Mitglieder Bundestagsausschuss für Gesundheit
- Mitglieder Bundestagsausschuss für Umwelt

Sehr geehrte Frau Dr. Paulini,

als Sie im Jahr 2017 neu ins Amt kamen, übergaben wir Ihnen die „Leitlinien Strahlenschutz“ des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS),[1] die 2005 zurückgezogen wurden, sowie das Buch von Martin Blank „Overpowered. What science tells us about the dangers of cell phones and other WiFi devices“ mit der Erwartung, dass jetzt eine Phase beginnt, in der das Bundesamt zum Strahlenschutz zurück­kehrt. Dies ist nicht geschehen. Doch Strahlenschutz wäre angesichts der wachsenden Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung des Mobilfunks notwendiger denn je. Der achte Mobilfunkbericht der Bundesregierung bestätigt, dass die Bevölkerung durch 5G-Mobilfunk einer immer höheren Dosis zelltoxischer Mikrowellenstrahlung ausgesetzt werden wird:

  • „Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet rasant voran. Dies wird zu einer starken Zunahme der drahtlosen Kommuni­kation insgesamt, mit vermehrtem Einsatz elektromagnetischer Felder und damit auch zu einer insgesamt höheren Belastung der Bevölkerung führen.“[2]

Dies ist eine Herausforderung für den Strahlenschutz. Doch das Bundesamt für Strahlenschutz verbreitet nach wie vor die falsche Einschätzung, dass von Mobilfunk- und WLAN-Strahlung bei den eingesetzten Feldstärken keine Gesundheitsrisiken ausgehen würden. Mit diesem offenen Brief fordert diagnose:funk Sie auf, dass Sie den Kurs des Bundesamtes für Strahlenschutz ändern hin zur Reduktion der Strahlenbelastung der Bevölkerung, hin zum Vorsorgeprinzip. Schützen Sie die Bevölkerung vorsorglich vor elektromagnetischen Feldern, weil bereits heute viele Studien Gesundheitsschäden durch elektromagnetische Felder (EMF) nachweisen. Als Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz sind Sie für den Schutz der Bevölkerung vor Strahlung verantwortlich. Im Folgenden gehen wir auf die Studienlage, unterschiedliche Bewertungen und Handlungsoptionen ein.

Ergebnisse wichtiger Studien werden vom Bundesamt für Strahlenschutz verharmlost

Gegenwärtig dokumentiert das EMF-Portal (Referenzdatenbank der Bundesregierung und WHO) ca. 1.600 Arbeiten zu den Frequenzen des Mobilfunks. Die Auswertung dieser Datenbank durch diagnose:funk ist auf EMFdata.org dokumentiert. Dort sind gegenwärtig mehr als 500 Studien eingestellt, die zellverändernde Wirkungen durch Mobilfunkstrahlung zeigen. Die Ergebnisse aller Studien, die wir im Folgenden unter den Punkten 1-5 auflisten, werden vom Bundesamt für Strahlenschutz nicht in die Risikobeurteilung aufgenommen, mit der Behauptung, sie seien nicht aussagekräftig. Das wird von Ihrem Amt immer wieder mit drei Argumenten begründet:

  • Studien, die Wirkungen im nichtthermischen Bereich unterhalb der Mobilfunkgrenzwerte nachgewiesen haben, hätten nicht reproduziert werden können.
  • Ergebnisse von Tierstudien würden sich nicht auf Menschen übertragen lassen.
  • Bisherige Forschungsergebnisse, die gesundheitliche Wirkungen zeigen, seien nicht plausibel, weil sie keine kausalen Wirkmechanismen nachweisen könnten.

Alle drei Argumente des Bundesamtes für Strahlenschutz gehen ins Leere:

  • Zu vielen Erstergebnissen liegen Reproduktionsstudien vor.
  • Tierstudien sind in der Medizin z.B. bei Medikamenten der Normalfall, das BfS gibt selbst solche Tierstudien in Auftrag.
  • Wirkmechanismen von Mobilfunkstrahlung auf Organismen und ihre Zellen sind nachgewiesen.

1. Krebs. Sowohl zu krebsauslösenden als auch krebspromovierenden Wirkungen hat sich gerade in den letzten fünf Jahren die Studienlage enorm weiterentwickelt und geklärt, vor allem durch die Ergebnisse der US-amerikanischen NTP-Studie, der italienischen Ramazzini-Studie und den Studien der österreichischen Unfallversicherung AUVA, den beiden ATHEM-Reports.[3] Alle vier Studien weisen nach, dass Mobilfunkstrahlung DNA-Strangbrüche und Krebs auslösen kann. Das wird zusätzlich erhärtet durch die Ergebnisse der epidemiologischen Studien u.a. der schwedischen Gruppe um Prof. Lennart Hardell. Alle Einwände aus Ihrem Amt, dass diese Ergebnisse nicht auf die Mobilfunknutzer anwendbar seien, wurden durch  Artikel von Prof. James Lin und die Stellungnahmen von leitend an den Studien beteiligten Wissenschaftlern, Dr. Ron Melnick (NTP-Studie) und Dr. Fiorella Belpoggi (Ramazzini-Studie) entkräftet, ebenso von Prof. Wilhelm Mosgöller für die ATHEM-Reports.[4] Im EU-Briefing-Papier vom Februar 2020 steht dazu: „Nach Ansicht des Autors (Ron Melnick, d:f) war die Expositionsintensität im Gehirn von Ratten in der NTP-Studie ähnlich wie die potenzielle Exposition von Menschen durch Mobiltelefone.“[5] Die Beratergruppe BERENIS der Schweizer Regierung betont, dass die NTP- und Ramazzini-Studien eine Vorsorgepolitik begründen.[6] Das von Ihrem Amt vorgeschobene Argument, die Ergebnisse dieser Tierstudien ließen sich nicht auf den Menschen übertragen, ist nicht zutreffend. Wenn Krebs bei einer dem Menschen „baugleichen Art" im Laborexperiment ausgelöst wird, zeigt dies, dass die Substanz grundsätzlich geeignet wäre, auch beim Menschen Krebs auszulösen. Ein Medikament würde bei solchen Ergebnissen, wie wir sie aus den vorliegenden Mobilfunkstudien kennen, noch nicht einmal zur klinischen Testerprobung zugelassen.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2011 Mobilfunkstrahlung als „möglicherweise krebserregend" eingestuft. Ihr Amt hat aus diesem Beschluss keine Konsequenzen für eine Aufklärung der Verbraucher:innen gezogen, sondern ignoriert und relativiert bis heute diesen Beschluss. Die Österreichische Ärztekammer kritisiert die verharmlosende Sprachregelung dazu: „Eine in letzter Zeit öfters verbreitete Interpretation, dass „possibly carcinogenic“ als „nicht wahrscheinlich oder unwahrscheinlich krebserregend“ bedeutet, ist falsch und kann als Täuschungsmanöver für Unwissende und Nichtsprachkundige bewertet werden."[7] Prof. James Lin fordert, dass die IARC die Einstufung des Krebspotenzials von Mobilfunkstrahlung verschärft.[8] Auch der Beirat der IARC fordert eine Überprüfung der Eingruppierung mit hoher Dringlichkeit.[9] Diese Forderung wird auch durch die Studie Ihres Amtes erhärtet, die eine krebspromovierende Wirkung als gesichert bezeichnet.[10]

In Italien wird das Krebsrisiko bereits juristisch gewürdigt: Das Berufungsgericht von Turin bestätigt in einem am 13. Januar 2020 veröffentlichten Urteil, dass das Akustikusneurinom des Arbeiternehmers durch die Benutzung des Mobiltelefons kausal verursacht wurde.[11] Die Gutachten von ICNIRP-Mitgliedern für die beklagte Arbeitsunfallversicherung INAIL wurden vom Gericht wegen Befangenheit abgelehnt, weil einige Mitglieder der ICNIRP direkt oder indirekt von der Industrie finanziert würden. Auch verpflichtete in Italien ein Gericht drei Ministerien dazu, die Bevölkerung über die Risiken der Mobilfunktechnologie aufzuklären.[12]

Wir halten fest: Die Studieninterpretationen Ihres Amtes stehen im Widerspruch zu denen vieler international renommierter Wissenschaftler und auch der Rechtsprechung in anderen Staaten.

2. Fertilität. Die Studienlage zu Spermienschädigungen ist gut dokumentiert, zuletzt in dem aktuellen Review von Kesari et al. „Radiations and male fertility (2018)“[13], auch pränatale Schädigungen von Embryos sind dokumentiert. Zur Fertilität liegen weitere 12 Reviews mit der Auswertung von über 130 Einzelstudien vor.[14] In den Stellungnahmen des BfS zur Fertilität werden diese Studien als schlecht gemacht abqualifiziert, ohne dafür Belege anzuführen.

3. WLAN. Gut geklärt ist auch die Studienlage zu WLAN. Im Springer-Reference-Book „Systems Biology of Free Radicals and Antioxidants“ wird im Review von Naziroglu/Akman (2014) „Effects of Cellular Phone- and Wi-Fi-Induced Electromagnetic Radiation on Oxidative Stress and Molecular Pathways in Brain“ aufgrund der Gesamtstudienlage darauf hingewiesen, dass auch schwache WLAN-Strahlung gesundheitsschädlich ist, als ein Wirkmechanismus wird oxidativer Stress identifiziert.[15] Im Januar 2018 erschien der Review von Isabel Wilke mit einer Auswertung von mehr als 100 Studien zur Wirkung von WLAN-Strahlung auf die Gesundheit.[16] Das hat eine enorme Bedeutung angesichts des Plans der Bundesregierung, der Landesregierungen und der Schulträger, alle Schulen im Rahmen des DigitalPaktes Schule mit WLAN auszustatten. Ihr Amt selbst bestätigte eine krebspromovierende Wirkung von EMF bei Bestrahlungsstärken, die unterhalb der geltenden Grenzwerte liegen. Wie kann dann WLAN an Schulen gerechtfertigt werden, wo sich eventuell Kinder oder Lehrer mit einer Krebsbiografie aufhalten?

4. Immunsystem. Unter dem Eindruck der Corona-Krise werden die Gefährdungen des Immunsystems durch Umweltnoxen diskutiert. Die russische Strahlenschutzkommission RNCNIRP hat bereits in den 1980er-Jahren der WHO Ergebnisse zur Wirkung nichtionisierender Strahlung auf das Immunsystem vorgelegt, die auch Ihrem Amt bekannt sind. Die RNCNIRP kommt zu dem Schluss:

  • „Die verfügbaren Daten lassen den Schluss zu, dass das Immunsystem ein kritisches System für die Bewertung der Wirkung von Hochfrequenz bei niedriger Intensität ist und das sollte bei der Entwicklung von Standards berücksichtigt werden."[17]

Wir kritisieren, dass auch diese fundierten Ergebnisse und insgesamt die Forschungsergeb­nisse aus der ehemaligen Sowjetunion von Ihrem Amt nicht beachtet werden, auch diejenigen nicht, die 1996 für das Bundesamt für Telekommunikation von Prof. Karl Hecht ausgewertet wurden.[18]

5. Wirkmechanismus. Ein Wirkmechanismus von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung ist geklärt: Die Zellveränderungen, die zu Krebs oder Fertilitätsstörungen führen, werden durch oxidativen Zellstress ausgelöst. Der Review von Yakymenko et al. (2016) enthält 93 Studien, die diese entzündlichen Prozesse dokumentieren.[19] Durch die Auslösung entzündlicher Prozesse trägt WLAN- und Mobilfunkstrahlung zur Schwächung des Immunsystems bei. Die Forschungslage zum oxidativen Zellstress hat diagnose:funk in dem Artikel "Mobilfunktechnologie, Mobilfunkstrahlung und Immunsystem" dokumentiert.[20] Unser Brennpunkt „Der Kausalitätsbetrug“ analysiert, warum die Stellungnahmen des BfS zu oxidativem Stress  unwissenschaftlich sind.[21] Neben oxidativem Zellstress werden weitere Wirkmechanis­men diskutiert.[22]

6. Elektrohypersensibilität. Wenn elektromagnetische Felder nachgewiesenermaßen entzündliche Prozesse in Zellen auslösen, heißt das, dass alle Menschen elektrosensibel sind. Und es gibt Menschen, die die Einwirkungen spüren, sei es durch Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfung bis hin zu Herzrasen. Viele dieser unspezifischen Symptome sind in den letzten zehn Jahren massiv angestiegen. Das BfS leugnet jedoch die Existenz von Elektrohypersensibilität. Zur Elektrohypersensibilität liegt seit 2016 eine gründliche Aufarbeitung des Forschungsstandes und ärztlicher Behandlungserfahrung vor. Die EUROPAEM (Europäische Akademie für Umweltmedizin) hat die „EUROPAEM EMF-Leitlinie 2016 zur Prävention, Diagnostik und Therapie EMF-bedingter Beschwerden und Krankheiten“ veröffentlicht. Wir erhalten ständig Berichte von Menschen, die verzweifelt sind, weil sie nicht mehr am normalen Leben teilnehmen können und es für sie keine Anlaufstellen gibt, an die sie sich diskriminierungsfrei und ohne Angst vor Psychologisierung wenden können. Die Menschen mit Elektrohypersensibilität konfrontieren die Gesellschaft mit den Auswirkungen des Milliardengeschäftes Mobilfunk. Deshalb werden sie diskriminiert, psychosomatisiert oder sogar psychologisiert. Passen sie nicht in das heile Bild der Wachstumseuphorie? Nach wie vor psychologisiert das BfS eine Gruppe von Mitmenschen, deren Anteil an der Bevölkerung zwischen 2% und 8% geschätzt wird. Die Humanität einer Gesellschaft misst sich an ihrem Umgang mit Minderheiten.

7. Multifaktorielle Wirkungen, Frequenzmix. Die Entwarnungen des BfS zu den Strahlungsrisiken entbehren auch deshalb jeder Grundlage, weil bisher weder die Auswirkungen des Frequenzmixes aus GSM, UMTS, LTE, 5G, WLAN und Radar noch die Wechselwirkungen mit anderen Noxen untersucht wurden. Warum werden vom BfS keine Studien in Auftrag gegeben, die diese Zusammenhänge analysieren?

8. Grenzwerte: Nahezu alle der unter 1-5 aufgeführten Zellschädigungen wurden bei Leistungs­flussdichten unterhalb der in Deutschland geltenden Mobilfunkgrenzwerte im nicht-thermischen Bereich ausgelöst. Die Grenzwerte erfassen nur eine Exposition von 6 Minuten, keine Langzeitwir­kungen, sie berücksichtigen keine Kinder, keine Schwangeren, keine alten Menschen und keine Kranken.[23] Die Grenzwerte enthalten nach Auskunft der Bundesregierung keine Vorsorgekomponente.[24] Die Erklärung des BfS, dass bei Einhaltung der Grenzwerte die Menschen geschützt seien, entbehrt jeder Grundlage. Die neuen Grenzwertrichtlinien der ICNIRP von 2020, die das BfS wiederum als Grundlage seiner Arbeit akzeptiert, sind abzulehnen. Prof. Dr. Hans-Peter Hutter (Wien) begründet dies:

  • „Seit langem bestimmt eine sehr kleine Anzahl von Personen eines Vereins, der seine Mitglieder selbst bestimmt, die internatio­nale Grenzwertsetzung. Indem die Beobachtungen von Effekten im Niedrigdosisbereich als nicht gesundheitlich relevant bezeichnet beziehungsweise abgetan werden und nur thermische Effekte als einzig relevant dargestellt werden, werden automatisch höhere Grenzwerte abgeleitet als in irgendeinem anderen Gebiet der Umweltmedizin. Diese werden, durch die Mobilfunklobby gestützt, der Politik als ausreichend vermittelt, die das auch zufrieden zur Kenntnis nimmt, weil sie selbst davon durch den Verkauf der Frequenzen und die hohe Steuerleistung der Mobilfunkindustrie profitiert ... Die vorliegende Arbeit sollte bestenfalls ignoriert, aber keinesfalls für internationale Grenzwert-Festlegungen herangezogen werden.“[25]

9. Gesamtstudienlage. Im Jahr 2017 musste das EMF-Portal die Auswertung der Studienlage zu HF-EMF einstellen, weil keine Folgefinanzierung von der Bundesregierung bewilligt wurde. Offensichtlich hat Ihr Amt sich nicht dafür eingesetzt, dass das EMF-Portal weiter finanziert wird. Seither fehlt eine offizielle kontinu­ierliche Auswertung und eine wichtige Grundlage für eine aktualisierte Einschätzung der Risiken. Ihr Amt stellt richtigerweise die Forderung, dass man nicht aus Einzelstudien Schlussfolgerungen zu Risiken ziehen kann, sondern dafür Reviews maßgebend sein müssen. Frau Dr. Paulini, Sie kennen die aktuellen Reviews. Diese bestätigen unseren Standpunkt, dass eine Vorsorgepolitik, ja sogar eine Gefahrenabwehr notwendig ist.[26] Diese ist die Aufgabe eines Bundesamtes für Strahlenschutz.

Kausalität oder Vorsorgeprinzip?

Im Streitgespräch mit Prof. Wilfried Kühling in einem taz-Interview vom 26.11.2019 erklären Sie, dass keine der bisher vorliegenden Studien die Forderung nach Kausalität erfüllen würde. Erst wenn der Schädigungsmechanismus bekannt sei, von der biologischen Primärwirkung über ggf. veränderte Zellabläufe bis zum funktionellen Schaden, könne auch politisch gehandelt werden. Das klingt vordergründig wissenschaftlich, widerspricht aber gängiger wissenschaftlicher Praxis und fundamental dem Vorsorgeprinzip. Bereits vor 15 Jahren wurde diese Auseinandersetzung mit Ihrem Amt geführt. Das ECOLOG-Institut kritisierte damals:

  • „Von der Strahlenschutzkommission (SSK) wird in ihrer Stellungnahme zu den Risiken nichtionisierender Strahlung vom Juni 2001 zudem gefordert, dass es ein konsistentes Wirkungsmodell gibt, das die Wirkung der Noxe (krankheitserregende Ursache, d.Verf) von der biologischen, biochemischen oder biophysikalischen Primärwirkung bis zum funktionellen Schaden beschreibt, wobei die biologischen Effekte auf den einzelnen Wirkungsebenen ebenfalls experimentell bestätigt sein müssen. Die zusätzliche Forderung ist wissenschaftlich gerechtfertigt, jedoch aus Sicht des Gesundheits- und Umweltschutzes hoch problematisch, da die Bewertung der Evidenz für einen gesundheitsschädlichen Effekt und damit die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung möglicher Schäden davon abhängig gemacht wird, ob die Wissenschaft in der Lage ist, einen Wirkungsmechanismus zu benennen und zu überprüfen“(ECOLOG Handbuch).[27]

Die Europäische Umweltagentur (EUA) bringt es auf den Punkt:

  • „Die Suche nach absoluter wissenschaftlicher Sicherheit darf nicht dazu führen, dass die zu schützenden Menschen auf der Strecke bleiben“ [28]

Auch das Umweltbundesamt bekräftigt das Vorsorgeprinzip: „Es kann umweltschützendes staatliches Handeln legitimieren oder sogar gebieten. In Situationen der Ungewissheit können die Folgen eines Tuns für die Umwelt wegen unsicherer oder unvollständiger wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht endgültig eingeschätzt werden, die vorliegenden Erkenntnisse geben aber Anlass zur Besorgnis. In diesen Fällen muss der Staat nicht abwarten, bis Gewissheit besteht, sondern er kann unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auf den Besorgnisanlass reagieren.“[29]

Gegen dieses gesetzlich verbindliche Vorsorgeprinzip verstößt das Bundesamt für Strahlenschutz.

Schutzbehörde oder Legitimationsorgan?

Ihre Forderung nach Kausalität führt dazu, dass keine Vorsorge- und Schutzpolitik eingeleitet wird, damit werden letztlich wirtschaftliche Interessen legitimiert. Gute wissenschaftliche Praxis nutzt zur Interpretation der Studienlage die Bradford-Hill-Kriterien.[30] Zu diesem Dissens haben wir im März 2020 den Brennpunkt „Der Kausalitätsbetrug“ herausgegeben, der sich detailliert mit Ihren Ansichten auseinandersetzt.

Ihre Interpretation der Studienlage legitimiert nicht nur den Aufbau der flächendeckenden 5G-Infra­struktur, sondern auch die exzessive Smartphonenutzung. Und offensichtlich erweitern Sie die Aufgaben des Amtes nicht in Richtung mehr Forschung und Verbraucherschutz, sondern in Richtung Risikokommunikation, also Beruhigung der Bürger. Befremdet hat uns diese Aufgabenstellung für Ihre neue Außenstelle in Cottbus.[31] Frau Dr. Paulini, wir fordern Sie daher auf, sich mit der Studienlage und den Interessenkonflikten der Sie beratenden Gremien und Organisationen zu beschäftigen und die Beweiskriterien, die das Bundesamt für Strahlenschutz bisher anwendet, in Frage zu stellen.

EU-Dokumente fordern ein Moratorium für 5G-Mobilfunk

Bereits bei unserem Gespräch im November 2017 mit Ihnen, Frau Dr. Paulini, forderten wir in unserer schriftlichen Vorlage vorausschauend: „Die unkontrollierte Exposition darf es nicht weiter geben, ebenso keine Frequenzzulassung ohne Begleitforschung, wie es aktuell bei 5G der Fall ist.“ Doch Sie haben keine Forschung eingeleitet. Jetzt erst, nach drei Jahren, wurde eine Tierstudie (siehe nachfolgender Einschub aus einem juristischen Vergleich mit Prof. Allexander Lerchl vom 14.7.2020) zu den hohen 5G-Frequenzen ab 26 GHz vergeben, dazu noch an Prof. Alexander Lerchl, der v.a. durch seine aktiven Werbe­auftritte für die Mobilfunkindustrie auffällt und von der WHO im Jahr 2011 nicht in das IARC-Bewertungs­gremium zugelassen wurde.[32]

Einschub aus einem juristischen Vergleich mit Prof. Alexander Lerchl vom 14.7.2020:
In dem offenen Brief vom 15. Mai 2020 behaupten wir unter der Zwischenüberschrift „EU-Dokumente fordern ein Moratorium für 5G-Mobilfunk“, dass eine Tierstudie an Prof. Lerchl vergeben wurde. Uns war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass die Jacobs University erklärt hat, dass sie keine Tierstudien mehr durchführt. Wir gehen davon aus, dass diese Aussage der Jacobs University stimmt und es sich nicht um eine Tierstudie handelt, sondern um eine Zellstudie.

Für die bereits versteigerten 5G-Frequenzen und für LTE-Mobilfunk haben Sie bis heute keine eigenen Forschungen zu nichtthermischen Gesundheitsrisiken beauftragt. Die zusätz­liche Installation von tausenden 5G-Antennen wird diese Gesundheitsrisiken jedoch enorm verschärfen. Im Endausbau für das Internet der Dinge und das autonome Fahren werden in den Städten alle 100 Meter Sendeanlagen erforderlich. Und das bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem für 5G noch keinerlei Technikfolgenabschätzung vorliegt. Der Leiter des Technikfolgenausschusses des Bundestages nennt 5G ein „Experiment am Menschen“.[33] Der Review von Kostoff et al. (2020)[34] enthält eine umfassende Kritik an 5G, vor allem weil das Zusammenwirken verschiedener Funkfrequenzen mit anderen Noxen nicht erforscht ist. Zwei Expertisen für die EU warnen vor der 5G-Einführung.[35] So heißt es in einem Briefing für EU-Parlamentarier vom Februar 2020:

  • „Folglich kann 5G zwar leistungs­mäßig schwach sein, aber seine konstante künstliche Impuls­strahlung kann sich auswirken. Zusammen mit der Art und Dauer der Exposition scheinen Eigenschaften des 5G-Signals wie das Pulsieren die biologischen und gesundheitlichen Auswir­kungen der Exposition zu verstärken, einschließlich der DNA-Schäden, die als Ursache für Krebs angesehen werden. DNA-Schäden werden auch mit dem Rückgang der Fortpflanzungs­fähigkeit und neurodegenerativen Krankheiten in Verbindung gebracht ... Die jüngste wissenschaftliche Literatur zeigt, dass kontinuierliche drahtlose Strahlung biologische Auswirkungen zu haben scheint, insbesondere wenn man die besonderen Eigenschaften von 5G berücksichtigt: die Kombination von Millimeterwellen, eine höhere Frequenz, die Anzahl der Sender und die Anzahl der Verbindungen. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen würde – und da 5G eine noch nicht getestete Technologie ist, wäre ein vorsichtiger Ansatz angebracht.“

Gerade wenn man sich über die Studienlage nicht einig ist, es bei wissenschaftlicher Unsicher­heit aber deutliche und zahlreiche Hinweise auf Risiken gibt, greift zwingend das Vorsorgeprinzip.[36] Ihre Rechtfertigungen der aktuellen 5G-Einführung in vielen Interviews wird weder in wissenschaftlichen Studien noch in EU-Dokumenten geteilt. Das alles verdeutlicht: Alle Versuche, die Kritiker dieser Technologie in eine unwissenschaftliche Ecke zu stellen, scheitern nicht nur an den Tatsachen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern sind auch eine Verharmlosung der Gesundheitsrisiken.

Verbraucherschutzregelungen sind notwendig

Ein nicht unerheblicher Anteil der Strahlenbelastung wird durch die mobilen Endgeräte der Nutzer verursacht. Hier ist Aufklärung über mögliche gesundheitliche Schäden dringend notwendig, zumal hier jede einzelne Person weitgehend Verfügungsgewalt über ihre individuelle Exposition hat. Wer soll diese Aufklärung leisten, wenn nicht das Bundesamt für Strahlenschutz und die Politik? Die Hersteller verstecken ihre Warnhin­weise nach wie vor im Kleingedruckten, ebenso wie das BfS in Untermenüs auf seiner Homepage! Bei der Infrastruktur, also der Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen, hat der Einzelne hingegen keine Einflussmöglichkeit auf die Wahl der Standorte und damit die Höhe der Exposition. Im zuvor zitierten EU-Briefing wird explizit darauf hingewiesen, dass bereits „in der allgemeinen Erklärung der Menschen­rechte der Vereinten Nationen, in den Vereinbarungen von Helsinki und andere internationale Verträgen“, anerkannt wird: „dass ein erklärtes Einverständnis“ vorliegen muss, „bevor es zu Eingriffen kommt, welche die menschliche Gesundheit beeinträchtigten. … Dieses Recht muss noch kontroverser diskutiert werden, wenn man die Exposition von Kindern und Jugendlichen in Betracht zieht.“ Wir können nicht erkennen, wo Ihr Amt diesem Rechtsanspruch der Bürger in seiner Arbeit gerecht wird.

Das Bundesamt für Strahlenschutz muss im Sinne des Prudent Avoidance-Prinzips und des verpflichtenden Vorsorgeprinzips dringend Schutzprinzipien formulieren. Eine Grenzwertan­passung auf ein hohes Schutzniveau, die der wissenschaftlichen Erkenntnis gerecht wird, ist überfällig. Überall, wo strahlungs­minimierende technische Alternativen möglich und vorhanden sind, sollten diese vom BfS ausdrücklich gefordert werden. Die aktuelle Studienlage und insbesondere die Statements des ehemaligen ICNIRP-Mitglieds Prof. James Lin und die warnenden EU-Papiere wären jetzt eine gute Gelegenheit, dies zu tun. Über eine für die interessierte Öffentlichkeit bestimmte detaillierte Antwort auf diesen Brief würden wir uns freuen. Die Zeitschrift umwelt-medizin-gesellschaft ist bereit, Ihre Antwort auf diesen offenen Brief zu publizieren.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                   

Dipl.-Ing. Jörn Gutbier
Erster Vorsitzender von diagnose:funk

Peter Hensinger, M.A.
Zweiter Vorsitzender von diagnose:funk                 

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Ministerin Schulze und Präsidentin Paulini: Vorsorge oder Industrieinteressen? Bild: Bundesamt für Strahlenschutz - bfs.de

diagnose:funk schlägt dem Bundesamt für Strahlenschutz folgende Handlungsoptionen vor

1.  Grundsätzliches zur Studienlage

Eine Neuinterpretation der Studienlage ist erforderlich, die sich nicht an der ICNIRP orientiert. Das EMF-Portal muss wieder finanziert werden, um Hochfrequenzforschungen zu dokumentieren und auszu­werten. Auf dieser Grundlage müssen neue Leitlinien zum Strahlenschutz erarbeitet werden, unter Beteiligung von Wissenschaftlern aller Fachrichtungen und diagnose:funk.

 

2.   Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt aus und fördert folgende Forschungsprojekte

  • Die Auswirkungen des hochfrequenten elektromagnetischen Frequenzmixes (GSM, UMTS, LTE, 5G, WLAN, Radar, UKW, DAB+, DVB-T, etc.) auf Zellen.
  • Die Auswirkungen verschiedener Frequenzen in Kombination mit anderen Umweltnoxen.
  • Die Machbarkeitsstudie zu den Auswirkungen auf Kinder, die bereits 2005 erarbeitet, aber nie umgesetzt wurde, wird in aktualisierter Form bearbeitet, mit dem Ziel, Langzeitstudien auf den Weg zu bringen.[37]
  • Begleitforschung zu den Wirkungen auf den Organismus von moduliertem LED-Licht und LED-Infrarot-Strahlung, wie es bei VLC, einer Alternative zu WLAN, genutzt wird.

3. Politische Forderungen

  • Anpassung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung an den Stand der Forschung im Bereich der nieder- und hochfrequenten nichtionisierenden elektromagnetischen Strahlung.
  • Zu allen Frequenzen von LTE und 5G werden Studien ausgeschrieben, nach Fertigstellung eine Technikfolgenabschätzung erstellt. Bis dahin muss ein Moratorium für 5G gelten.
  • Keine weitere Zusammenarbeit mit der ICNIRP.
  • Die Studien zu 5G werden nicht an Prof. Alexander Lerchl vergeben, sondern neu ausgeschrieben. Seine Statements, dass nichtionisierende Strahlung prinzipiell (siehe nachfolgender Einschub aus einem juristischen Vergleich mit Prof. Allexander Lerchl vom 14.7.2020) keine schädlichen Effekte haben kann, und seine Kronzeugentätigkeit insbesondere für die österreichische Mobilfunkindustrie disqualifizieren ihn für diese Tätigkeit.

    Einschub aus einem juristischen Vergleich mit Prof. Alexander Lerchl vom 14.7.2020:
    Unter der Überschrift „diagnose-funk schlägt dem Bundesamt für Strahlenschutz folgende Handlungsoptionen vor“ unter Zif. 3 „Politische Forderungen“ Unterpunkt 4 behaupten wir in Bezug auf Prof. Lerchl: „Seine Statements, dass nichtionisierende Strahlung prinzipiell keine schädlichen Effekte haben kann…“. Hierzu stellen wir klar, dass es in dem offenen Brief vom 15. Mai 2020 ausschließlich um Mobilfunk geht und sich selbstverständlich auch diese Aussage nur auf Mobilfunkstrahlung unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte bezieht.“

     
  • Ein Moratorium für 5G-Mobilfunk in allen Frequenzen bis eine Technikfolgenabschätzung vorliegt und ein gesellschaftlicher Konsens über die Ergebnisse hergestellt ist.

4. Verbraucherschutzregelungen

  • Das Bundesamt für Strahlenschutz fordert, dass alle Geräte auch über einen Kabelanschluss zur Datenübertragung verfügen.
  • Alle WLAN-Geräte müssen leistungsgeregelt und automatisch abschaltbar sein (Eco-WLAN).
  • DECT-Dauerstrahler werden verboten.
  • Vorsorgeorientierte Altersbeschränkung für die Nutzung von Smartphones.
  • Smartphones müssen für Kinder Zeitbeschränkungen haben.
  • Endgeräte wie z.B. Smartphones, Tablets und Spiele mit Funkanwendungen müssen bei hoher Strahlenbelastung diese anzeigen und vor dem Gebrauch warnen.
  • Aufklärung über Risiken für die Fertilität. Aufklärung und Warnhinweise für Schwangere.
  • Strahlenminimierungskonzepte für die Outdoor-Versorgung werden gefordert und gefördert – z.B. durch eine Trennung von Indoor- und Outdoor-Versorgung - verpflichtendes Roaming u.a.
  • Mikrowellenbasiertes WLAN darf an Schulen und Kindergärten nicht standardmäßig eingeführt werden. Kabelgebundene Lösungen müssen Vorrang haben. Verbot von Dauerstrahlern in der Schule.
  • Schulprojekte der VLC-/IR-Technologie werden mit wissenschaftlicher Begleitung gefördert.
  • Schutz für Elektrohypersensible analog dem Nichtraucherschutz durch Schaffung mobilfunkfreier Zonen, u.a. in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern und dem ÖPNV.
  • Förderung und konzeptionelle Unterstützung strahlungsarmer Wohn- und Erholungsgebiete.
  • Meldestellen für Elektrohypersensible z.B. bei Ärztekammern / städtischen Gesundheitsämtern.
  • Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Krankheit.

Quellen

[1] diagnose:funk (2020): 15 Jahre Leitlinien Strahlenschutz: Vom Anspruch zur Anpassung. Über ein verschwundenes Papier des BfS, https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1507, Artikel vom 10.01.2020

[2] Bundestagsdrucksache 19/6270 (2019): „Achter Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen“

[3] NTP (2018a): NTP Technical Report on the toxicology an carcinogenesis in Hsd: Sprague Dawley SD Rats exposed to whole-body radio frequency radiation at a Frequency (900 MHz) an modulations (GSM an CDMA) used by cellphones, https://ntp.niehs.nih.gov/ntp/about_ntp/trpanel/2018/march/tr595peerdraft.pdf

NTP (2018b): NTP Technical Report on the toxicology an carcinogenesis in B6C3F1/N MICE exposed to whole-body radio frequency radiation at a Frequency (1,900 MHz) and modulations (GSM AND CDMA) used by cellphones, https://ntp.niehs.nih.gov/ntp/about_ntp/trpanel/2018/march/tr596peerdraft.pdf

Falcioni L et al.(2018): Report of final results regarding brain and heart tumors in Sprague-Dawley rats exposed from prenatal life until natural death to mobile phone radiofrequency field representative of a 1.8 GHz GSM base station environmental emission. Environ Res 2018; 165: 496-503

ATHEM-2 (2016): Untersuchung athermischer Wirkungen elektromagnetischer Felder im Mobilfunkbereich, AUVA Report-Nr.70; Hrsg. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Österreich

[4] Stellungnahmen von Ron Melnick: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1358,   Artikel vom 20.03.2019

Erklärung und Video von Fiorella Belpoggi: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1431, Artikel vom 20.07.2019

Video von Prof. Wilhelm Mosgöller: Mechanismen der biologischen Wirkung unbekannt? Video: https://www.youtube.com/watch?v=CU2fcZU9GoQ

Lin JC (2018): Clear Evidence of Cell-Phone RF Radiation Cancer Risk, IEEE Microwave Magazine, September/October 2018, Digital Object Identifier 10.1109/MMM.2018.2844058

[5] EPRS | European Parliamentary Research Service (2020), Autor: Miroslava Karaboytcheva Members' Research Service PE 646.172,  February 2020: "Briefing. Effects of 5G wireless communication on human health"

[6] BERENIS – Beratende Expertengruppe nicht-ionisierende Strahlung Newsletter-Sonderausgabe November 2018, https://tinyurl.com/y33m3fxn ; siehe dazu auch: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1359, Artikel vom 21.03.2019

[7] Stellungnahme der Ärztekammer für Wien zu 5G. Forschungsstand der Mobilfunktechnologie 5G vom 14.02.2020; https://www.aekwien.at/documents/263869/289873/Mobilfunk+-+Stellungnahme+der+%C3%84rztekammer+zu+5G.pdf/

[8] Lin JC (2019): "The Significance of Primary Tumors in the NTP Study of Chronic Rat Exposure to Cell Phone Radiation", IEEE Microwave Magazine, November 2019

Lin JC (2017): Cancer Occurrences in Laboratory Rats From Exposure to RF and Microwave Radiation, IEEE Journal of Electromagnetics, RF and Microwaves in Medicine and Biology

[9] diagnose:funk (2019): Einstufung: "Wahrscheinlich krebserregend" oder höher? IARC soll Hochfrequenz-Krebsrisiko überprüfen, https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=1397, Artikel vom 23.04.2019

[10] Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz zur krebspromovierenden Wirkung:

Lerchl A et al. (2015): Tumor promotion by exposure to radiofrequency electromagnetic fields below exposure limits for humans. Biochem Biophys Res Commun 2015; 459 (4): 585-590

Studien zur krebsinitiierenden Wirkungen, s.a. Fußnote 3: 

ATHEM-2 (2016): Untersuchung athermischer Wirkungen elektromagnetischer Felder im Mobilfunkbereich, AUVA Report-Nr.70; Hrsg. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Österreich

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[11] diagnose:funk (2020): Berufungsgericht Turin bestätigt den Zusammenhang zwischen Handynutzung und Gehirntumoren; https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=1516, Artikel vom 07.02.2020

[12] diagnose:funk (2019): Gleich drei Ministerien verurteilt: Umwelt-, Gesundheits- und Bildungsministerium müssen über die Gefährlichkeit mobiler Medien informieren; https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1342, Artikel vom 04.02.2019

[13] Kesari KK, Agarwal A, Henkel R (2018): Radiations and male fertility; Reproductive Biology and Endocrinology 16 (1), 118

[14] >>Gesammelte Studien zur Fertilität >> Studien zur Fertitilität auf www.EMFData.org

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[15] Naziroglu M, Akman H (2014): Effects of Cellular Phone - and Wi-Fi - Induced Electromagnetic Radiation on Oxidative Stress and Molecular Pathways in Brain, in: I. Laher (ed): Systems Biology of Free Radicals and Antioxidants, Springer Berlin Heidelberg, 106, S. 2431-2449

[16] Wilke I (2018): Biologische und pathologische Wirkungen der Strahlung von 2,45 GHz auf Zellen, Kognition und Verhalten. umwelt · medizin · gesellschaft 1/2018

[17] Bioinitiative Report, Section 8 (2012): Evidence for Effects on the Immune System. Supplement Immune System and EMF RF. Prof. Yury Grigoriev, MD, Chairman Russian National Committee on Non-Ionizing Radiation Protection Moscow, Russia; S. 20

[18] Hecht K (1996): Biologische Wirkungen  elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich 0 – 3 GHz auf den Menschen, Studie russischer Literatur von 1960-1996 im Auftrag des Bundesministerium für Telekommunikation Auftrag-Nr. 4131/630 402, 14.11.1996.

[19] Yakymenko I et al.(2016): Oxidative mechanisms of biological activity of low-intensity radiofrequency radiation. Electromagn Biol Med 2016; 35 (2): 186-202. In deutscher Übersetzung als diagnose:funk Brennpunkt erschienen. 

[20] diagnose:funk (2020): Mobilfunktechnik, Strahlenbelastung und Immunsystem. Was die Studienlage seit den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts sagt. https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=1550, Artikel vom 15.05.2020

[21] diagnose:funk (2020): Der Kausalitäts-Betrug.Was die Mobilfunkdiskussion mit Alkohol, einem Affen und Kater zu tun hat, https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=1539, Artikel vom 07.04.2020

[22] >> Diese  Studien stehen hier zum Download

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[23] ICNIRP statement 2002, general approach, Health Phys. 82, 540-548, S. 546

[24] Bundestagsdrucksache 14/7958 (2002), S. 14, S. 18; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/079/1407958.pdf

[25] Science Media Center, 12.03.2020: ICNIRP Richtlinien zur Exposition durch elektromagnetische Felder; https://www.sciencemediacenter.de/alle-angebote/rapid-reaction/details/news/icnirp-richtlinien-zur-exposition-durch-elektromagnetische-felder/

[26] Belpommes D et al. (2018): Thermal and non-thermal health effects of low intensity non-ionizing radiation: An international perspective; Environmental Pollution 242 (2018) 643e658

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[27] ECOLOG-Institut (2006): EMF-Handbuch. Elektromagnetische Felder: Quellen, Risiken, Schutz.

[28] Europäische Umweltagentur (2001): „Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip 1896-2000“, Luxemburg, S. 51

[29] Umweltbundesamt: Vorsorgeprinzip; https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umweltverfassungsrecht/vorsorgeprinzip

[30] Sir Austin Bradford Hill: The Environment and Disease: Association or Causation? Proc R Soc Med. 1965 May; 58(5): 295–300

[31] diagnose:funk (2020): Neues Kompetenzzentrum Mobilfunk des Umweltministeriums in Cottbus Sprachrohr der Industrie oder Schritt zum Strahlenschutz? https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=1519,  Artikel vom 06.02.2020

[32] diagnose:funk (2011): WHO lehnt Prof. Lerchl's Mitarbeit ab. Zur Rolle der Strahlenschutzkommission, https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=355, Artikel vom 18.03.2011

[33] diagnose:funk (2019): 5G wie ein Realexperiment am Menschen, Audiointerview mit Prof. Armin Grunwald; https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1436, Artikel vom 18.07.2019

[34] Kostoff RN, Heroux P, Aschner M, Tsatsakis A (2020): Adverse healt effects of 5G mobile networking technology und real-life conditions, Toxicology Letters (2020)

[35] EPRS | European Parliamentary Research Service (2020) Autor: Miroslava Karaboytcheva, Members' Research Service PE 646.172, February 2020: "Briefing. Effects of 5G wireless communication on human health"

Blackman C, Forge S. 5G Deployment (2019): State of Play in Europe, USA, and Asia. Study for the Committee on Industry, Research and Energy, Policy Department for Economic, Scientific and Quality of Life Policies, European Parliament, Luxembourg, 2019.

[36]  Kühling W (2020): „Wissenschaft verkehrt, oder: Wie Gesetzgebung und Vollzug wissenschaftliche Erkenntnisse missbrauchen", umwelt-medizin-gesellschaft,  Heft 1-2020.

[37] Schmid, Gernot et al. (2005): Forschungsvorhaben - Machbarkeitsstudie zur Untersuchung altersabhängiger Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf der Basis relevanter biophysikalischer und biologischer Parameter, Bundesamt für Strahlenschutz, 2005

Anmerkung: Auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz steht zu dieser Machbarkeitsstudie: "Eine umfassende Klärung der Frage eines möglichen höheren gesundheitlichen Risikos von Kindern durch HF-Exposition wird aufgrund der Vielzahl noch ungeklärter Einzelaspekte als derzeit nicht möglich erachtet." Die Hauptstudie wurde nicht durchgeführt, seit 2005 auch keine weitere Forschung zu Kindern in Auftrag gegeben. Dennoch wird vom BfS für Kinder Entwarnung gegeben. Dieser Vorgang wird in dem Artikel "Deutscher Strahlenschutz und Kinder - eine Geschichte von Unterlassungen -cui bono?" im dem diagnose:funk Brennpunkt "Risiken für Kinder durch die Strahlenbelastung von Smartphones, TabletPCs und WLAN sind besonders hoch" (S. 13-15) dokumentiert.

Publikation zum Thema

April 2020Format: 10 Seiten / A4Veröffentlicht am: 03.04.2020 Bestellnr.: 240Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Der Kausalitäts-Betrug

Was die Mobilfunkdiskussion mit Alkohol, einem Affen und Kater zu tun hat- eine Auseinandersetzung mit Positionen des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Autor:
Jörn Gutbier/Peter Hensinger
Inhalt:
Warum vertritt das Bundesamt für Strahlenschutz trotz der Studienlage, dass es keine Beweise für die Gesundheitsschädlichkeit der Mobilfunkstrahlung gibt? Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Kernargument des Bundesamtes für Strahlenschutz, der Kausalität als Kriterium für eine Schutzpolitik. Ausnahmslos alle vorliegenden Studien, so begründet es das Bundesamt für Strahlenschutz, hätten bisher keinen kausalen Zusammenhang zwischen Strahlungseinwirkung und Zellschädigungen nachweisen können. Deshalb brauche es auch keine Schutzpolitik. Korrelationen oder Indizien reichten dafür nicht aus. Warum diese Kausalitätstheorie, die wissenschaftlich logisch erscheint, unwissenschaftlich ist, dem Vorsorgeprinzip widerspricht und in der Konsequenz Geschäftsmodelle der Industrie rechtfertigt, damit setzt sich der Brennpunkt auseinander.
Format: 14,5 x 2 x 21,7 cmSeitenanzahl: 256 Veröffentlicht am: 11.03.2014 ISBN-10: 1609805097ISBN-13: 978-1609805098Sprache: EnglischHerausgeber: Seven Stories Press, N.Y.

Overpowered

The Dangers of Electromagnetic Radiation (EMF) and What You Can Do about It
Autor:
Martin Blank, PhD
Inhalt:
In seinem Buch behandelt Blank als Zeitzeuge die Geschichte der Forschung zu elektromagnetischen Feldern, den Stand der Forschung, die Rolle der Industrie und ihre Taktik bei der Verhinderung der Anwendung des Vorsorgeprinzips. Seine Ausführungen sind in den Quellenangaben gut dokumentiert. Das Buch klärt, warum es trotz klarer Forschungsergebnisse zu der vorherrschenden Meinung "Es ist noch nichts genaues bekannt" kommt, welche Rolle dabei Institutionen und korrumpierte Wissenschaftler spielen.
Format: A 4 Seitenanzahl: 16 Veröffentlicht am: 15.10.2014 Bestellnr.: 226Sprache: Deutsch

Risiken für Kinder durch die Strahlenbelastung von Smartphones, TabletPCs und WLAN sind besonders hoch

Übersetzung der Studie von Morgan, Kesari, Davis
Inhalt:
Diagnose-Funk e.V. veröffentlicht in diesem Brennpunkt die Übersetzung der Studie (Review) von Morgan, Kesari, Davis (2014) "Warum Kinder Mikrowellenstrahlung stärker absorbieren als Erwachsene: Die Konsequenzen". Sie weist die besondere Empfindlichkeit von Kindern nach. Kinder sind heute schon in der Embryonalphase passiv der nichtionisierenden Mikrowellenstrahlung von Smartphones, TabletPCs, DECT-Telefonen, WLAN und Sendemasten ausgesetzt, früh bekommen sie oft von den Eltern ein Smartphone oder einen TabletPC, nicht wenige Erziehungseinrichtungen wollen diese Geräte als Lernmittel einführen. Der Brennpunkt dazu den Artikel: "Deutscher Strahlenschutz und Kinder - eine Geschichte von Unterlassungen - cui bono?".
Aktualisierte Fortschreibung von „Die Fälscher“ und Beilage von "Zellen im Strahlenstress"Seitenanzahl: 16 Veröffentlicht am: 01.09.2008 Herausgeber: Verein zum Schutz der Bevölkerung vor Elektrosmog e.V.

Von subtiler Fälschung zur Wissenschaftskriminalität

Zur deutschen Mobilfunkforschung
Autor:
Peter Hensinger
Inhalt:
Der Autor hat diesen Vortrag auf der Offenen Akademie Gelsenkirchen gehalten. Er stellt sieben Methoden zur Manipulation der öffentlichen Meinung über die Risiken des Mobilfunks dar. Detailliert werden Studienverfälschungen aufgedeckt.
Ja, ich möchte etwas spenden!