Reaktion auf Proteste: Schweizer Bundesrat lässt 5G-Risiken überprüfen und lehnt Grenzwerterhöhung ab

Bundesrat nimmt Bevölkerung ernst, diagnose:funk begrüßt Beschluss
Bern, 22. April 2020. Ein wachsendes Bewusstsein in der Bevölkerung und die großen Proteste und Demos, Anträge von Ärzten, Politikern und Wissenschaftlern, sowie Moratoriums-Forderungen aus Kantonen zeigen Wirkung und ansatzweise ein Umdenken in der Politlandschaft.

Der Schweizer Bundesrat hält nun am Konzept für ein Monitoring elektromagnetischer Felder und entsprechender Überprüfungen für die 5G-Einführung fest. Um 5G voll einsetzen zu können, drängen die Mobilfunkbetreiber und viele Parlamentarier auf eine Erhöhung der Anlagengrenzwerte (AGW). Der Immissionsgrenzwert (IGW) liegt für die heutigen Mobilfunkfrequenzen in der Schweiz bei 61 V/m (entsprechend den ICNIRP Empfehlungen, wie in Deutschland), wobei für Wohn- und Arbeitsräume mit Langzeitaufenthalt ein Anlagengrenzwert gilt, welcher z.Zt. auf gerundet einem Zehntel des IGW festgelegt ist (6V/m) [1]. Um nun dem angeordneten Monitoring nicht vorzugreifen, lehnte der Bundesrat die Aufweichung des Anlagengrenzwertes ab. In seiner Pressemitteilung heißt es:

  • "Der Mobilfunk und insbesondere 5G können bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen. 5G erlaubt es unter anderem, größere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln. Gleichzeitig bestehen Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 22. April 2020 das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G festgelegt. Das UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) soll eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen erarbeiten. Zudem soll das UVEK  die Begleitmaßnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vorgeschlagen hat. Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) will der Bundesrat zurzeit nicht verändern."

diagnose:funk Schweiz und der Schweizer Verein Schutz vor Strahlung begrüßen diesen Beschluss. Die Mobilfunkbranche tobt, wie man der Presse entnehmen kann.

5G-Protest in Zürich am 25.01.2020Bild: Martin Zahnd

Der Schweizer Verein Schutz vor Strahlung kommentiert in seiner Medienmitteilung

  • "Es ist erfreulich, dass der Bundesrat den Vorsorge- und Schutzgedanke auch in Bezug auf 5G weiterhin aufrecht erhält und die Bedenken der Bevölkerung in seine Entscheidungen mit einbezieht. Er verlangsamt den weiteren Ausbau und nimmt nun Schritt für Schritt Maßnahmen in die Hand, welche Klarheit zu 5G schaffen. Es wäre von Vorteil gewesen, wenn bereits vor der Einführung von 5G dessen Strahlenbelastung und Auswirkung auf die Gesundheit überprüft worden wären. Der Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments bestätigt unsere Bedenken: Eine Einführung ohne Einwilligung der bestrahlten Personen widerspreche sogar den Menschenrechten. Denn Mobilfunkstrahlung sei wahrscheinlich schädlich für die menschliche Gesundheit, 5G ganz besonders. Außerdem schützen unsere Grenzwerte nicht vor Schäden durch 5G.

Schaffung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle

  • Für die Schaffung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle sind wir dem Bundesrat dankbar. In den letzten Monaten haben sich unzählige Menschen mit uns in Verbindung gesetzt, weil sie unter grossen gesundheitlichen Problemen leiden. Diese entstanden nachweislich durch Mobilfunkbelastung. Einige mussten bereits auf ärztlichen Rat hin ihre Wohnungen verlassen und wohnen nun in faradayschen Käfigen, in Wäldern oder in Kellern, wo es ihnen Dank weniger Funkbelastung besser geht."

Weiter schlägt der Verein vor:

  • "Wir fordern darum die Bauämter auf, angesichts der grossen Unsicherheiten bezüglich Kontrolle, Messungen und Gesundheitsrisiken auf Baubewilligungen zu verzichten und die Verfahren bis auf Weiteres aufs Eis zu legen. Stattdessen sollen die Gemeinden den Fokus auf ein gemeindeeigenes Glasfasernetz legen."

So könnte verhindert werden, dass die Verseuchung der Umwelt mit Elektrosmog noch weiter ansteigt (siehe Kompakt-Artikel unter Downloads und dazu die Studie von Bandara/Carpenter 2018). In der Medienmitteilung setzt sich der Verein Schutz vor Strahlung mit den besonderen Risiken der adaptiven Antennen von 5G auseinander.

Im Gegensatz zum bisherigen rigiden Vorgehen der deutschen Regierung, die über jede Kritik hinweggeht, nimmt die Schweizer Regierung die Bevölkerung ernst und lässt die 5G-Risiken überprüfen.

  • »Verbunden werden auch die Schwachen mächtig.« (Friedrich Schiller "Wilhelm Tell", Stauffacher / 1. Akt, 3. Szene)

Anmerkung:

(1) Grenzwerte in der Schweiz: Die Schweiz hat eine von den ICNIRP-Richtlinien abweichende Regelung. Dort gelten zwei Werte: Ein Immissionsgrenzwert nach ICNIRP frequenzabhängig zwischen 28 V/m und 61 V/m, für Wohn- und Arbeitsräume mit Langzeitaufenthalt gilt ein Anlagengrenzwert (=Vorsorgegrenzwert) von 4 V/m - 6 V/m. In Deutschland gelten 38 V/m-61 V/m.

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ARTE-Video zu 5G: Eine Biologin des Ramazzini-Institutes, die an der Forschung zu Krebsrisiken beteiligt war, warnt in dem 12 min. Kurzfilm vor 5G und fordert eine Vorsorgepolitik, ab Minute 5:20.

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