Funkwasserzähler: Zwischenerfolg in Bayern

Weitere Öffentlichkeitsarbeit notwendig!
Ursprünglich hat man Wasserzähler einmal im Jahr abgelesen - nun sollen alle paar Sekunden „smarte“ Wasserzählermodelle in Haushalten via Funkstrahlung Daten „auf die Straße“ senden - 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Der vorliegende Gesetzentwurf des Bayerischen Datenschutzgesetzes sieht eine Änderung in der Bayerischen Gemeindeordnung vor, bei der Kommunen ihren Bürger:innen den Einbau und Betrieb von Funkwasserzählern zwingend vorschreiben könnten. Ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht wie in der bisherigen „Übergangslösung“ in Bayern fehlt in diesem Gesetzentwurf. Damit würde unverhältnismäßig in Grundrechte, wie z.B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingegriffen. Wer sein Haus/Wohnung von funkbasierten Technologien und damit Mikrowellenstrahlung freihalten möchte, muss das im Sinne der Grundrechte auch gegen den Willen von Kommunen tun können.
WasserinstallationGrafik: JuraKovr - pixabay.com

Betrifft: Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetz mit einer Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung siehe Gesetzentwurf vom 12.12.17 unter weiterführenden Links. 

Das Gesetzgebungsverfahren ist von bundesweiter Bedeutung, weil es sich um ein „Musterbeispiel" auch für den weiteren Umgang mit funkbasierten Zählern und Messsystemen handeln dürfte.

 

 

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Die massiven Vorbehalte des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Thomas Petri , und der Druck der Öffentlichkeit auf die Politik führten offensichtlich zu einem Umschwenken der Parteien, die sich nun für ein Widerspruchsrecht in der Bayerischen Gemeindeordnung aussprachen.

Das ist zunächst ein großer Erfolg für den Erhalt von Bürgerrechten, letztlich auch durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, die weiterhin notwendig bleibt. Zu danken ist daher allen, die sich engagiert haben, z.B. mit Anschreiben an Ministerien und Abgeordnete. Jeder einzelne Beitrag war wertvoll und sollte auch künftig Motivation sein.

Denn noch vor der Ersten Lesung nahm Petri im Münchner Merkur und in der tz München mit klaren Worten Stellung zu dem geplanten Gesetzentwurf: "Der Wille des Bürgers wird nicht nur gebeugt, sondern gebrochen", sagt er über die anstehende Neuregelung der Gemeindeordnung, nach der Kommunen ihren Bürgern den Einbau elektronischer Wasserzähler mit Funkfunktion künftig beim Austausch ihres alten Zählers zwingend vorschreiben dürften.

Petri positionierte sich auch deutlich zum Widerspruchsrecht in § 21 der Datenschutzgrundverordnung, auf das gerne verwiesen wurde, mit seiner Überzeugung: „Der Widerspruch wird regelmäßig erfolglos sein“. Schon im Vorfeld hielt Petri in seiner Antwort auf die Anfrage des Landtagsabgeordneten Günther Felbinger das Widerspruchsrecht nach § 21 für "weder rechtssicher handhabbar noch tatbestandsmäßig mit einem allgemeinen Widerspruchsrecht vergleichbar."

Erste Lesung im Bayerischen Landtag – Änderungsanträge von CSU und SPD

In der Ersten Lesung im Bayerischen Landtag am 25.01.2018 kündigte die CSU-Abgeordnete Petra Guttenberger einen Änderungsantrag ihrer Fraktion für ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen Funkwasserzähler für Bürger*innen an. Auch die FREIEN WÄHLER und die GRÜNEN setzten sich klar für ein Widerspruchsrecht ein.

Im Änderungsantrag der CSU vom 31.01.2018 ist zwar vorgesehen, dass die Kommune über den Einbau von elektronischen Wasserzählern mit Funkmodul informieren soll, enthält aber eine Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Zugang der Einbauinformation durch die Kommune. Eine solche Ausschlussfrist hätte u.a. zur Folge, dass bei Besitzer- oder Eigentümerwechsel z.B. der/die neue Mieter:in bzw. Eigentümer:in einem bereits eingebauten Funkwasserzähler nicht mehr widersprechen könnte.

Im Änderungsantrag der SPD vom 26.01.2018 wurde ein jederzeit schriftlich wahrnehmbares Widerspruchsrecht formuliert, was diagnose:funk sehr begrüßt. Allerdings enthält dieses keine vorherige Informationspflicht über einen anstehenden Einbau. Eine Informationspflicht der Kommunen ist aber für BürgerInnen die Voraussetzung, über den Einbau und das System der Technik sowie über ihr Widerspruchsrecht informiert zu werden.

Beschlussempfehlung

Am 01.02.18 lag die Beschlussempfehlung (Hinweis vorab über Einbau und Widerspruchsrecht, voraussetzungsloses Widerspruchsrecht mit Ausschlussfrist) des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen vor. Dem Änderungsantrag der CSU stimmten FREIE WÄHLER und auch die SPD zu. Die GRÜNEN haben sich enthalten. Der Änderungsantrag der SPD wurde von CSU und FREIE WÄHLER abgelehnt. Die GRÜNEN haben sich hier ebenfalls enthalten.

Nach unseren Recherchen liegen derzeit keine Änderungsanträge von den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN vor. 

Forderungen von diagnose:funk:

  • Eine in der Bayerischen Gemeindeordnung gesetzlich verankerte Informationspflicht durch die Kommune.
  • Laienverständliche Aufbereitung der Information mit Hinweis auf die mit dem Einbau verbundenen Grundrechtseingriffe sowie Datenschutz- und Datensicherheitsrelevante Gesichtspunkte. Nur aufgeklärte Bürger:innen können ihre Rechte wahrnehmen.
  • Jederzeit mögliches Widerspruchsrecht für Bürger:innen gegen elektronische Wasserzähler mit Funkmodul.
  • Grundsätzlich kein Zwang zum Einbau und Betrieb von Funkübertragungstechniken durch die öffentliche Seite in Haushalte gegen den Willen der Bürger:innen.

diagnose:funk wird das weitere Gesetzgebungsverfahren genau beobachten und bittet um weitere Unterstützung!

Weitergehende Informationen zur vorläufigen Beschlussempfehlung, Änderungsanträgen und der Ersten Lesung finden Sie unter den weiterführenden Links.

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