Abstimmung zu
Grenzwerten

Schweiz: Nein zu mehr Mobilfunk-Strahlung

Ärzte appellieren gegen eine Grenzwerterhöhung
Der Ständerat hat in der Abstimmung vom 08.12.2016 gegen die Motion und die damit verbundene Anhebung der Grenzwerte für Mobilfunkantennen, mit 20 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen gestimmt. Damit es zur Umsetzung der Motion 163007 "Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen" gekommen wäre, hätten sowohl der National- und Ständerat dafür votieren müssen. Die Motion ist somit vom Tisch.
Ständeratssaal während einer Sitzungsperiode.Foto: © parlament.ch

Der Druck auf die Ständeräte war gross. Vor der Abstimmung wurden diese mit Briefen und Mails von verschiedenster Seite angeschrieben. Viele besorgte und betroffene Organisationen und Bürger versuchten in dieser hochbrisanten Angelegenheit entsprechenden Einfluss zu nehmen. 

Im Vorfeld der Debatte hatten vor allem auch die Ärztevereinigung FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, der über 40.000 Ärzte angehören) und die Ärzte der AefU die Ständeräte aufgefordert, aufgrund der unklaren gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung von einer Grenzwerterhöhung abzusehen. Die FMH verwies dabei darauf, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) derzeit neue Studien untersuche, deren Resultate aber erst 2018 vorlägen.

Auch diagnose:funk hat vor der Abstimmung die Ständeräte per Post, E-Mail und mit persönlicher Kontaktaufnahme mit einem Argumentationspaket auf die typischen Fehlinformationen hingewiesen und dazu aufgefordert, die wirtschaftlichen Interessen nicht über die Volksgesundheit zu stellen. 

Das Abstimmungsergebnis ist ein Novum in der Schweiz

Der Ausgang der Abstimmung im Ständerat war sehr knapp und es ist auch für die Schweiz ein Novum, dass letztendlich gegen die Interessen der Mobilfunkindustrie votiert wurde. Es ist offensichtlich, dass in der Bevölkerung und in der Politik eine Sensibilisierung bezüglich der Elektrosmogproblematik stattgefunden hat. Die Berichte von Menschen die unter Elektrohypersensitivität leiden, Studienergebnisse welche mit erschreckender Konstanz auf Gentoxizität hinweisen und gut dokumentierte Fälle über Schädigungen von Nutztieren der Landwirtschaftsbetriebe haben wesentlich zum Umdenken beigetragen.

Die ständig steigende Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Strahlung führte zu einem zunehmenden Bewusstsein über deren Gefährlichkeit. Bedenken und Einwände lassen sich nicht mehr durch fadenscheinige Argumente entkräften. Es ist auch kein Widerspruch, wenn ein Mobilfunknutzer sich für geringere Grenzwerte einsetzt, was aktuell z.B. in den öffentlichen Diskussionen über den zu hohen SAR-Wert der Apple-Smartphones zu erkennen ist. Eigentlich sollten sich alle Bürger aufgrund der aktuell vorliegenden Studienlage, Warnung der WHO, Risiko-Einstufung des Rückversicherers Swiss Re, usw. im Sinne des Vorsorgegedankens gegen die ununterbrochene Zwangsbestrahlung durch Mobilfunksendeanlagen zur Wehr setzen. Entsprechende Erkenntnisse wurden u.a. auch in der neuesten Studie der Allgemeinen Österreichischen Unfallversicherung (AUVA) veröffentlicht, welche vor der dauerhaften Bestrahlung durch die Funktechnologie warnen.

Wachsendes Datenvolumen ist auch mit weniger Strahlenbelastung zu bewältigen

Die Initianten der abgelehnten Motion sprachen irreführenderweise von „Modernisierung der Mobilfunknetze“, wollten aber lediglich bisherige und zum Teil veraltete Technik mit noch höherer Leistung betreiben, obwohl technische Alternativen bestens bekannt sind.

diagnose:funk als Verbraucherorganisation, welche zusammen mit Fachwissenschaftlern kontinuierlich Studien auswertet, fordert daher die Umsetzung von technologischen Alternativen und Netzanpassungen, welche die gesundheitlichen Risiken minimiert und nach Möglichkeit ausschliessen soll. Ein potentieller Ansatz dazu ist der Ausbau von Kleinzellennetzen, insbesondere in den verdichteten, urbanen Zentren, wo die Betreiber den größten Druck haben, immer mehr Datenkapazität zur Verfügung zu stellen. Die von den Betreibern gewollte bestmögliche Mobilfunkversorgung und der von Verbraucherschützern geforderte grösstmögliche Schutz vor Funkstrahlung sind kein Widerspruch. Nach dieser Abstimmung ist unsere weiterführende Aufklärungs-Arbeit während den nächsten Monaten besonders wichtig, weshalb wir hierzu bereits weitere Veröffentlichungen, auch hinsichtlich der Grenzwerte-Diskussion, geplant haben. 

Zur Abstimmung des Ständerates am 08.12.2016

Video der Debatte zur Abstimmung 

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