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Appell gegen Zwang zu funkenden Zählern

Den Haushalt vor Funkemissionen schützen
In der Bayerischen Staatszeitung wurde ein von acht Professoren unterzeichneter Appell gegen den Zwang zum Einbau von funkenden Wasserzählern veröffentlicht. Im Kern geht es um das in Frage gestellte Persönlichkeitsrecht, sich wenigstens im eigenen Haushalt nach Kräften vor Funkemissionen schützen zu können. Der grundrechtlich besonders zu schützende Wohnraum wird aber womöglich durch neue Gesetze dem Zugriff digitaler Technokratie geöffnet.

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Appell gegen Zwang zu funkenden Zählern

1. Die eigene Wohnung ist nach europäischem Recht ein besonders geschützter Raum; bereits in Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es, niemand dürfe will­kürlichen Eingriffen in seine Wohnung ausgesetzt werden. Hierzu sollte sich niemand in Widerspruch stellen, indem er Bürgerinnen und Bürgern ihr bishe­ri­ges Recht bestreitet, Funkemissionen in ihrem pri­vaten Lebensbereich abzulehnen.

2. Der Bundesrat hat angesichts des vom Deutschen Bundestag am 23. Juni 2016 be­schlos­senen Ge­setzes zur Digitalisierung der Energiewende verlangt, dass doch noch ein Mitspracherecht für die Ver­brau­cher beim Einbau von „Smart Metern“ und bei der Einbindung in Kommuni­ka­tions­netze einzuräumen sei. Dieser Nach­for­derung sollte baldmöglichst konkret in gel­tendes Recht um­gesetzt werden.

3. Digitale Geschäftsmodelle dürfen weder gesetzgeberisch noch firmenpolitisch über gesund­heit­li­che Aspekte und ethisch gebotene Vorsorge gestellt werden. Dem digitalen Imperialis­mus von heute und morgen ist entschieden entgegenzutreten, statt ihm Tür und Tor zu öffnen.

4. Die bislang geltenden Mobilfunk-Grenzwerte orientieren sich ursprünglich bloß an physi­kalischer Wärme­wir­kung. Die Schutzpflicht des Staates umfasst im Grunde auch eine angemes­se­ne Berücksichtigung bio­lo­gi­scher Effek­te, die wissenschaftlich nicht mehr zu leugnen sind, weshalb im Wohn- und Schlafbereich die bereits 2008 vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) empfohlenen, viel niedrigeren Grenz­wer­te festgeschrieben werden sollten.

5. Der Trend zur Vertuschung und Tabuisierung von funkkritischen Forschungser­geb­nis­sen in der Presse wie in den öffentlichen Ämtern muss ein Ende haben und einer neu­tralen Informa­tions­politik für Bürgerinnen und Bürger Platz machen.

6. Das rechtlich und ethisch zu beachtende Vorsorgeprinzip außer Kraft zu setzen, damit tech­nischer „Fortschritt“ nicht be­hin­dert werde, ist eine derzeit öfter laut werdende un­ethische Forderung. Gerade an­ge­sichts der an Tempo zunehmenden Technologisierung unserer Kultur braucht es dringend kriti­sche Reflexionsbereitschaft hinsichtlich der mög­lichen Folgen.

7. Auch unabhängig von aktuellen wissenschaftlichen Beweislagen gilt es, Sorgen, Äng­ste und Be­schwerden von Bürgerinnen und Bürgern spätestens dort zu respektieren, wo ihre Mei­nungs­freiheit mit dem eigenen Lebensstil auch den persönlichen Wohn­raum betrifft.

8. Die bereits eingespielte gesellschaftspolitische Rücksichtslosigkeit gegenüber der Min­derheit elek­trosensibler Mitmenschen muss als verwerfliche Diskriminierung ge­brandmarkt und auf allen Ebe­nen korrigiert werden, zumal hinreichend ärztliche For­schungen und Belege für biolo­gi­sche und keineswegs nur hypochondrische Reaktions­muster bei diesem Krankheits­syndrom vorliegen.

9. Digitale Zähler- und Mess-Systeme funktionieren auch ohne Funk und Powerline. Un­ver­meidbare Vor­schriften und Realisierungen ihres Einbaus sollten deshalb zeitnah verpflichtend mit dem An­gebot alterna­ti­ver Lösungen wie Ethernet-Lan, Festnetz-DSL oder Glasfaser ver­knüpft werden.

Gez.: Prof. i.R. Dr. rer. pol. Rüdiger Flick, Prof. Dr. jur. Heinz Albert Friehe, 
Prof. Dr. med. Ingrid Gerhard,  Prof. em. Dr. med. Karl Hecht,  
Prof. a.D. Helmuth Kern, Prof. i.R. Dr. phil. Dr. theol. Christoph L. Lorenz,  
Prof. Dr. phil. Ralf Lankau, Prof. Dr. theol. Werner Thiede

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