Freie Routerwahl ab dem 01.08.2016

Routergesetz und WLAN-Gesetz in Kraft getreten
Endkunden der Telekommunikationsanbieter können ab dem 01.08.2016 selbst geeignete Endgeräte wie Router oder Kabelmodem kaufen und anschließen. Mit in Kraft treten des Gesetzes müssen Netzbetreiber die notwendigen Zugangsdaten unaufgefordert herausgeben.

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Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 01.08.2016

Ende des Routerzwangs und freies WLAN in Deutschland -
Mehr Freiheit für Bürger:innen und Verbraucher:innen

Das heute in Kraft tretende "Routergesetz" beendet in Deutschland den sogenannten Routerzwang. Zusammen mit den Neuregelungen zu WLAN werden die Möglichkeiten der Verbraucher:innen in der digitalen Welt maßgeblich ausgebaut und ihre Rechte gestärkt.

Matthias Machnig, Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: "Das jüngst in Kraft getretene WLAN-Gesetz bringt uns unserem Ziel, mehr öffentliche WLAN-Hotspots in Deutschland zu haben, einen großen Schritt näher. Das wird uns helfen, die enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von WLAN-Funknetzen zu nutzen. Die Praxis einiger Netzbetreiber, ihren Kunden bestimmte Geräte zum Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz vorzuschreiben, hat viele Verbraucher:innen verärgert. Damit ist seit heute Schluss. Mit dem Routergesetz schaffen wir nicht nur mehr Wettbewerb auf dem Gerätemarkt, sondern stärken auch die Souveränität und Selbstbestimmung der Verbraucher:innen."

Gerd Billen, Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, fügt hinzu: "Mit dem Wegfall des Routerzwangs haben Verbraucherinnen und Verbraucher auch im Hinblick auf die Provider mehr Auswahlmöglichkeiten, denn sie müssen die Eingehung eines Vertrages nicht mehr von der Frage abhängig machen, ob ihnen ein Router aufgezwungen wird. Damit haben sie mehr Möglichkeiten für schnelles Internet über Breitbandanschlüsse verschiedener Anbieter."

Das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten, sog. "Routergesetz", tritt am 1. August 2016 in Kraft. Damit wird sichergestellt, dass die Endkunden der Telekommunikationsanbieter geeignete Endgeräte auf dem Markt kaufen und anschließen können. Erfasst sind alle Arten von Endgeräten wie Router oder Kabelmodem. Das Gesetz sieht zudem vor, dass Netzbetreiber die notwendigen Zugangsdaten unaufgefordert herausgeben müssen.

Das zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes, das sogenannte "WLAN-Gesetz", ist am 27. Juli 2016 in Kraft getreten. Das Gesetz stellt klar, dass alle WLAN-Anbieter - sowohl private Betreiber wie auch geschäftsmäßige Anbieter wie Cafés, Hotels oder Bürgerämter - für Rechtsverletzungen von Nutzern ihres WLAN nicht schadensersatzpflichtig sind und sich auch nicht strafbar machen. Zusammen mit der Klarstellung zur Abschaffung der sogenannten Störerhaftung (keine Haftung der Anbieter auf Beseitigung und Unterlassen) soll das Gesetz dazu beitragen, WLAN-Betreibern die notwendige Rechtssicherheit zu verschaffen, um neue Geschäftsmodelle zu fördern und bestehende Geschäftsmodelle weiter auszubauen.

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Risiken und Alternativen beim Einsatz von WLAN in Schulen, am Arbeitsplatz und Zuhause.
Autor:
diagnose:funk | Dr. K. Scheler, Dipl.-Ing. (FH) G. Krause
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"Kein WLAN an Schulen" - warum eigentlich nicht? Smartphones, Tablets, Spielekonsolen u.v.m. nutzen in der Regel WLAN statt Kabelverbindungen mit dem Router. Als scheinbar risikolose Basistechnologie wird WLAN derzeit vermarktet: Hotels, Bibliotheken, Gaststätten, Erholungsparks, Busse und Bahnen, sogar Städte und Gemeinden werben mit ihren kostenlosen WLAN-Hot-Spots. Auch in immer mehr Schulen soll und wird WLAN eingesetzt. Heute wissen wir: WLAN ist eine Risikotechnologie, viele Einzelstudien weisen bei ständig wiederkehrender Bestrahlung mit WLAN Gesundheitsgefahren nach, die WHO hat sie als möglicherweise krebserregend eingestuft. Die gesundheitlichen Gefahren von WLAN insbesondere für Kinder und Jugendliche im Hinblick auf ihre Entwicklung und ihre kognitiven Funktionen sind erheblich. Mit welchen Maßnahmen kann jeder seine persönliche Strahlenbelastung minimieren? .Welche Möglichkeiten haben Schulen Risiken weitestgehend zu vermeiden? Und welche leistungsfähigeren Alternativen zum heutigen WLAN gibt es bereits heute? Darüber klärt dieser Ratgeber auf.
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