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Bundesamt für Umwelt

Abteilung Luftreinhaltung und NIS

Die Sektion

  • bearbeitet alle Fragen im Zusammenhang mit ortsfesten Anlagen, welche nichtionisierende Strahlung (NIS) erzeugen, wie Mobilfunk-, Rundfunk-, Stromversorgungs-, Bahnstrom-, Radaranlagen usw.;
  • beurteilt die Auswirkungen von NIS auf Mensch und Umwelt;
  • unterstützt die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen bei ihren Vollzugsaufgaben und stellt ihnen geeignete Hilfsmittel für einen effizienten und einheitlichen Vollzug zur Verfügung;
  • befasst sich mit der Erhebung und Bewertung der NIS-Belastung (Immissionen) in der Umwelt;
  • stellt wissenschaftliche und technische Entscheidungsgrundlagen bereit für die Weiterentwicklung des Schutzes vor NIS.

Infos

Vorschriften:
http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_nis/auswirkungen/index.html

Zuständigkeiten:
http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_nis/kontakte/aemter/index.html
Kantone und Gemeinden (PDF, 15 kB)
Vollzug der NISV bei:
- Mobilfunkanlagen und drahtlosen Teilnehmeranschlüssen (WLL)
- Amateurfunkanlagen
- Betriebsfunk- und Rundfunkanlagen (Baubewilligungsverfahren)
Auskunft über:
- die Mobilfunkanlagen in Ihrer Umgebung

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