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Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden

Hartenstein | 04.08.2006

Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlen, wenn es die Betreiber nicht mehr geben sollte?

Volker Hartenstein, MdL a.D. 2-08-06

Sehr geehrter Herr Hartenstein,
ich bin Stadträtin in XXXXXXXXXXXX und habe einen Sitz im sogenannten "Runden Tisch Mobilfunk" (gibt es in wenigen bayerischen Städten). Dort werden Mobilfunkstandorte (auch auf städtischen Gebäuden) beschlossen.

Da in letzter Zeit immer mehr Versicherungen keine Schäden mehr durch "Mobilfunkstrahlen" versichern, stellen sich für mich folgende Fragen:

Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlen, wenn es die Betreiber nicht mehr geben sollte (z.B. durch Konkurs)?

Sollte es wirklich zu nachgewiesenen Gesundheitsschäden innerhalb der Bevölkerung kommen, ist meines Erachtens der Konkurs der Betreiber nur eine Frage der Zeit. Ist dann der Verpächter, in diesem Falle die Stadt haftbar zu machen auch wenn sie im Innenverhältnis mit den Betreibern eine Haftung ausgeschlossen hat?

Ist nach derzeitigem Stand ein Schadensersatzanspruch von Geschädigten rechtlich durchsetzbar, d.h. können Sie von der Stadt Regressansprüche bzw. Schadensersatz oder Schmerzensgeld aus rechtlicher Sicht einfordern? Wenn das der Fall wäre, dass Geschädigte von der Stadt als Verpächter z.B. Schmerzensgeld einklagen könnten, dann dürfte die Stadt keine Dächer mehr an die Betreiber vermieten. Aufgrund der finanziellen Situation vieler Städte wäre das im Stadtrat nicht mehr haltbar.

Könnten Sie dies in Ihrem Verteiler weiterleiten. Es wäre nett, wenn Sie mich anonymisieren würden (Name, Stadt etc).

Besten Dank