Mangelhafter Schutz vor Elektrosmog
Einsprachen, Widerstände, Demonstrationen überall in der CH und im Ausland gegen neue Mobilfunkanlagen. In der Schweiz stützen sich die Behörden und die Mobilfunknetzbetreiber auf die sogenannte NISV, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Will ein Mobilfunknetzbetreiber eine neue Anlage aufschalten, so reicht es in den allermeisten Fällen, die Vorgaben der NISV einzuhalten, um eine Bau- und Betriebsbewilligung zu erhalten. Die Behörden müssen sich an die NISV halten und eine Bewilligung erteilen. Oftmals egal wie stark die Widerstände in der Bevölkerung sind. Beschwerden werden in der Regel von den Verwaltungsgerichten zurückgewiesen, wenn nicht eindeutig Verfahrensfehler nachgewiesen werden können. Die Beschwerdeführer tragen die nicht unerheblichen Kosten für die Verfahren, oft brummt ihnen das Gericht noch eine Entschädigung für die Bauherrschaft auf. Privatpersonen können sich in der Regel eine Einsprache gar nicht erst leisten. Die Aussichten auf Erfolg sind sehr gering, die Kostenfolge enorm.
Die NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ist ein Regelwerk erlassen vom BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft), mit dem Zweck, die Schweizer Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Strahlung zu schützen. Das BUWAL stützt sich dabei auf die von vielen Seiten angezweifelten Grenzwerte der privaten Organisation ICNIRP. Sogar das BUWAL weist darauf hin, dass biologische Effekte unterhalb der ICNIRP-Grenzwerte auftreten:
Zitat aus http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/umwelt/2000_2/unterseite21/index.html:
| Wie Fallbeispiele aus der Praxis und verschiedene Studien zeigen, können biologische Effekte durch nicht ionisierende Strahlung unter bestimmten Bedingungen aber auch bei Elektrosmog-Belastungen im Bereich unterhalb der ICNIRP-Grenzwerte auftreten. So haben Experimente beispielsweise physiologische Aenderungen beim Stoffwechsel von Zellen ergeben. Bei Ratten wurde die nächtliche Ausschüttung des Hormons Melatonin beeinflusst, und Mäuse entwickelten häufiger Lymphknotenkrebs. Bei Menschen hat man neurovegetative Störungen, eine Schwächung des Immunsystems und die Beeinträchtigung des Schlafs festgestellt. Aus statistischen Untersuchungen an exponierten Bevölkerungsgruppen in verschiedenen Ländern hat sich ausserdem ein Verdacht auf eine krebsfördernde Wirkung von schwachen Magnetfeldern der Stromversorgung ergeben. Diese Forschungsergebnisse und statistische Hinweise stellen für die Wissenschaft ein Problem dar, weil es bis anhin kein plausibles Wirkungsmodell zur Erklärung dieser Phänomene gibt. Entsprechend hat die ICNIRP solche Wirkungen bei niedriger Dosis noch nicht berücksichtigt. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die festgestellten Wirkungen bei Intensitäten unterhalb der ICNIRP-Grenzwerte für die menschliche Gesundheit möglicherweise bedeutsam sind. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht Handlungsbedarf und hat deshalb 1996 mit dem so genannten EMF-Projekt ein Zehnjahres-Programm gestartet, um die Kenntnisse über biologische Wirkungen zu verbessern und die Gesundheitsrisiken neu zu bewerten. |
Aus http://www.umwelt-schweiz.ch/imperia/md/content/luft/nis/vorschriften/1.pdf
| Die ICNIRP-Grenzwerte berücksichtigen nicht sog. nicht-thermische Wirkungen. Beispielsweise wurde experimentell beim Menschen eine Beeinflussung des Schlafs bei 14 V/m nachgewiesen. Mäuse entwickelten signifikant häufiger Lymphknotenkrebs unter dem Einfluss von Mobilfunkstrahlung mit einer Intensität im Bereich des ICNIRP-Grenzwerts. Ebenfalls unberücksichtigt blieb der Befund der epidemiologischen Untersuchung beim Kurzwellensender Schwarzenburg, dass Schlafstörungen ab einer mittleren nächtlichen Belastung von ca. 0.4 V/m gehäuft auftraten. |
Bemerkung: 0.4 V/m entsprechen weniger als 1% des Immissionsgrenzwertes! Zugelassen ist also mehr als das 100-Fache!
Das BUWAL hat sogenannte Immissionsgrenzwerte und Anlagegrenzwerte festgelegt:
(http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_nis/vorschriften/nisv/grenzwerte/index.html)
http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_nis/vorschriften/anforderungen/mobilfunk/index.html#sprungmarke2
Schweizer Grenzwerte
| Immissionsgrenzwerte | |
| Massgebend ist der höchste 6-Minuten-Mittelwert. | |
| GSM 900, GSM-Rail | 42 V/m |
| GSM 1800 | 58 V/m |
| UMTS | 61 V/m |
| WLL | 61 V/m |
| Tetrapol, TETRA | 28 V/m |
| Anlagegrenzwerte | |
| a) GSM 900, GSM-Rail | 4 V/m |
| b) GSM 1800, UMTS, WLL | 6 V/m |
| c) für kombinierte Anlagen aus a) und b) | 5 V/m |
Unterschiede Immissionsgrenzwert/Anlagegrenzwert
| Die Immissionsgrenzwerte gelten überall. Sie sollen Mensch und Natur vor Schäden durch Elektrosmog bewahren. Die Grenzwerte wurden von ICNIRP schon vor Jahren empfohlen und sollen in erster Linie vor den thermischen Auswirkungen der Strahlung schützen. Nicht-thermische Effekte berücksichtigt ICNIRP nicht! Und es sind eben diese Effekte, die Sorge bereiten. Wie die Zitate oben zeigen, bestehen sogar beim BUWAL Zweifel daran, ob der Schutz durch diese Werte ausreicht. Das BUWAL steht da nicht allein. Die Immissionsgrenzwerte werden kaum je erwähnt, obschon sie die eigentlichen Grössen sind, denen wir täglich begegnen, auf der Strasse, in den Gassen unserer Städte, in der Natur und in vielen Gebäuden und auch an Arbeitsplätzen! Verschärfend wirkt zudem, dass ICNIPR Grenzwerte für einzelne Frequenzbereiche festgelegt hat. Es gibt von dieser Seite her keine Obergrenze für die Summe aller Elektrosmogbelastungen. | Den Anlagegrenzwerten begegnen wir dauernd, in der Presse, Radio und Fernsehen, in der Kommunikation der Mobilnetzbetreiber und der Behörden. Die Art und Weise, wie diese Werte kommuniziert werden, lassen die Vermutung zu, die Gesamtsumme aller Strahlung, die auf die Menschen einwirkt , werde auf den Anlagegrenzwert begrenzt. Das stimmt nicht, wie die folgenden Ausführungen aufzeigen. Was bedeuten die Anlagegrenzwerte denn eigentlich: Will ein Mobilnetzbetreiber eine neue Antenne errichten, so darf die Strahlung die von dieser Anlage ausgeht, den sog. Anlagegrenzwert an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nicht überschreiten. |
Zitat aus (http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_nis/vorschriften/nisv/glossar/)
(Der Anlagegrenzwert) wurde - im Gegensatz zu den Immissionsgrenzwerten - nicht aufgrund gesundheitlicher Untersuchungen, sondern entsprechend den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Reduktion der Belastung festgelegt.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu verstehen, dass JEDE Anlage unabhängig anderen Anlagen 4 V/m bis 6V/m an Belastung in einem Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) beisteuern darf. Nehmen wir als Beispiel die Wohnung von Familie Huber. Nehmen wir an, in der Nähe dieser Familie hat Orange eine Anlage, Sunrise betreibt eine eigene Anlage und ebenfalls Swisscom. Das seien die drei nächsten Anlagen um die Wohnung der Hubers. Nun darf gemäss der NISV jede einzelne Anlage mit 4 V/m bis 6V/m in die Wohnung der Hubers strahlen. Jede einzelne! In dicht besiedelten Gebieten strahlen in den meisten Fällen mehr als drei Anlagen ein. Die Mobilenetzbetreiber wollen ja eine lückenlose Versorgung garantieren. Wir schliessen daraus: Die Belastung in einer Wohnung kann also durchaus viel höher sein, als der einzelne Anlagengrenzwert! Es wirkt die Summe der Leistungen einer jeder einzelnen Anlage in einem OMEN.
Ein wesentlicher Hintergrund der NISV ist die einfachere Vergabe von Betriebsbewilligungen und nicht gesundheitliche Aspekte. Die Überlegung ist etwa die folgende: Es können mehrere Anlagen im Umkreis von einem OMEN betrieben werden, ohne dass sich die Betreiber der Anlagen absprechen müssen, weil die Summe der Einzelleistungen den ICNIRP Wert mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht überschreitet.
Es können also z.B. 10 Anlagen in der Umgebung von Hubers stehen, jede einzelne strahlt mit durchschnitlich 5 V/m ein, die Gesamtsumme bleibt unter den Immissionsgrenzwerten. Diese Situation ist in städtischer Umgebung typisch.
Dabei wird die in Hubers Wohnung selbst erzeugte Belastung noch gar nicht berücksichtigt: Elektrosmog im Haus erzeugen z.B. WLAN (Funkvernetzung von PCs), DECT Schnurlostelefone, Babyphone, Mikrowellenherde, Energiesparlampen etc. Die selbst oder durch Nachbarn erzeugte Belastung kann durchaus in der Grössenordnung der von den Mobilanlagen eingestrahlten Leistung und darüber liegen! WLAN Access-Points strahlen üblicherweise mit einer Leistung von ca. 6 V/m, also in der Grössenordnung des Anlagewertes.
Fazit:
Fazit: die häufig ins Feld geführten Anlagengrenzwerte sind keine wirklichen Schutzwerte, sie dienen in erster Linie einem einfachen Vergabeverfahren für Betriebsbewilligungen. Es sind lediglich die selbst vom BUWAL in Zweifel gezogenen ICNIRP Immissionsgrenzwerte, die der Bund effektiv als Schutzwerte anerkennt. Die Anlagegrenzwerte kann der Bund ausserdem nur für neuere, lizenzierte Einrichtungen wie Antennen für den Mobilfunk einfordern. Ältere Anlagen sind davon nicht betroffen und vor allem, alles was privat aufgebaut wird, ist nicht unter Kontrolle des Bundes! (WLAN, DECT, Babyphones, Mikrowellenherde, Energiesparlampen)
Die Anlagegrenzwerte sind bei der Beurteilung der effektiven Belastung der Menschen nicht aussagekräftig, da sie nur für eine Anlage gelten und erst noch nur für die "OMEN". Es wirken im Normalfall viele Anlagen auf den einzelnen Menschen ein, Belastungen die viel höher sind als ein einzelner Anlagegrenzwert sind die Regel! Die Schweizer stehen letztlich nicht besser da, als ihre Nachbarn, wo auch die angejahrten ICNIRP Grenzwerte gelten. Dort gelten nur andere Regeln für deren Einhaltung.
Es bleibt dem besorgten Bürger also nichts anderes übrig, als sich selbst zu schützen. Insbesondere während der sensiblen Schlafphase, wo die Anfälligkeit erwiesenermassen höher ist. (Melatoninproduktion, siehe Seite 2).
Wirksame Schutzprodukte sind allein solche Produkte, welche die einwirkende Strahlung nach dem Faradayschen Prinzip reduzieren. Darauf bauen Produkte von pro-tex (www.pro-tex.ch). Die Produkte von pro-tex sind zu familienfreundlichen Preisen erhältlich, um auch Kindern vorsorglich Schutz zu bieten.
Alle anderen "Schutzprodukte" verdienen diesen Namen nicht, wie auch das BAG feststellt: http://www.bag.admin.ch/strahlen/nonionisant/emf/h_frequence/d/schutzartikel.php. Siehe auch http://www.zeit.de/2004/11/C-Handychip#top
| OMEN |
| OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung, gem. BUWAL) Bei den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) handelt es sich: - um Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten. Dazu gehören insbesondere Wohnräume, Schulzimmer, Spitäler und Altersheime sowie Arbeitsplätze, an denen sich die Arbeitnehmer vorwiegend aufhalten wie z.B. Büros. - um raumplanungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze und - um diejenigen Flächen von unüberbauten Grundstücken, auf denen die vorstehend erwähnten Nutzungen zugelassen sind. Als Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) gelten zum Beispiel: - Wohnräume - Schulzimmer - Patientenzimmer in Spitälern - Patientenzimmer in Altersheimen - Büros - Kinderspielplätze (wenn raumplanungsrechtlich festgesetzt) - Schulhauspausenplätze Nicht als Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) gelten (mit dem Vorbehalt, dass dort keine ständigen Arbeitsplätze vorhanden sind): - Autogaragen und -einstellplätze - Treppenhäuser - Nichtständige Arbeitsplätze - Lager- und Archivräume - Kirchen, Konzert- und Theatersäle - Campingplätze - Sport- und Freizeitanlagen sowie Badeanstalten - Aussichtsterassen - Tierställe Balkone gehören nicht zu den OMEN. |
| ICNIRP |
| ICNIRP: International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection. Die ICNIRP ist ein in Deutschland eingetragener Verein. Die UNO-Organisation WHO (World Health Organisation) erkennt die ICNIRP als Nicht-Regierungsorganisation an. Die WHO stützt sich auf die Empfehlungen der ICNIRP, in der Folge machen das viele Regierungen ebenfalls. So auch die Schweizer Regierung. Dies obschon die ICNIRP nur die thermischen Effekte von nicht-ionisierender Strahlung als schädigend einstuft. Die ICNIRP hat Grenzwerte für einzelne Frequenzbereiche festgelegt. Es gibt von dieser Seite her keine Obergrenze für die Summe aller Elektrosmogbelastungen. Thermische Effekte: Die Strahlung ist so stark, dass sich das Gewebe erwärmt, so wie das in sehr starkem Ausmass im Innern eines Mikrowellenherdes geschieht. Nicht-Thermische Effekte sind Effekte wie die unter "Wissenschaftliche Erkenntnisse" aufgeführten, ohne Anstieg der Temperatur. Diese Effekte treten bei viel niedrigeren Strahlendosen auf als die thermischen Effekte. Sie werden von ICNIRP nicht berücksichtigt! |
| Elektrosmog |
| Elektromagnetische Strahlung ist nichts Neues: Seit Urzeiten sendet die Sonne elektromagnetische Strahlung aus, zu der auch Licht gehört. Die Erde selbst hat ein langsam schwingendes Magnetfeld. Mensch, Tier und Pflanzenwelt haben sich auf diese Strahlungen eingestellt und benötigen sie zum Überleben. Ohne elektromagnetische Strahlung gäbe es kein Leben auf der Erde. In den letzten 10 Jahren sind erstmals digitale Funknetze aufgebaut worden. Die digitale Signalform unterscheidet sich sehr stark von den bisherigen analogen Signalen, wie sie für Radio und Fernsehen verwendet werden und noch mehr von den sehr schwachen, natürlichen Feldern. Sie ist wegen ihrer Pulsung mit einem Schlagbohrhammer zu vergleichen und hat einen viel stärkeren Einfluss auf die Biorhytmik als gleich starke, analoge Strahlung. |
| Volt / Meter |
| Elektromagnetische Strahlung wird in Volt pro Meter (V/m) gemessen. Ein Messwert von 1 V/m bedeutet, dass zwischen zwei Punkten, die einen Meter auseinander liegen, eine Spannung von einem Volt gemessen werden kann. Bei Mobilfunk, W-LAN und den schnurlosen DECT Telefonen handelt es sich um sehr hochfrequente Strahlung. Das heisst, die Spannung schwingt extrem rasch, z.B. bei DECT 1,88 Milliarden mal pro Sekunde. Im Vergleich dazu wechselt die Spannung in unserem Stromnetz 50 mal pro Sekunde. |
| Volt / Meter |
| Elektromagnetische Strahlung wird in Volt pro Meter (V/m) gemessen. Ein Messwert von 1 V/m bedeutet, dass zwischen zwei Punkten, die einen Meter auseinander liegen, eine Spannung von einem Volt gemessen werden kann. Bei Mobilfunk, W-LAN und den schnurlosen DECT Telefonen handelt es sich um sehr hochfrequente Strahlung. Das heisst, die Spannung schwingt extrem rasch, z.B. bei DECT 1,88 Milliarden mal pro Sekunde. Im Vergleich dazu wechselt die Spannung in unserem Stromnetz 50 mal pro Sekunde. |
Quelle
Herbert Jost
http://www.pro-tex.ch/