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Welchen Wert haben Grenzwerte beim Mobilfunk?

Welchen Wert haben Grenzwerte beim Mobilfunk?

"Welchen Wert haben Grenzwerte beim Mobilfunk?", fragte Prof. Lebrecht von Klitzing, ehemaliger Universitätsmitarbeiter für klinische Forschung und heute Mitinhaber eines Unternehmens für Umweltphysik. Keinen, lautete die ernüchternde Antwort nach einem Exkurs in die medizinische Physik. Denn bei der Messung der elektromagnetischen Wellen werde vornehmlich auf die thermischen Effekte abgestellt. In aller Kürze: Eine menschliche Zelle, die erwärmt wird, stirbt und damit auch der Mensch.

Die Grenzwerte für diese thermischen Effekte werden bei den Mobilfunkmasten selbstverständlich eingehalten. Nicht berücksichtigt würden die athermischen Effekte. In der Sprache der Physik: die Langzeitwirkung im Niedrigenergiewertbereich durch streng periodisch wiederkehrende Funksignale. Erläuternd ein Beispiel: Über Stunden und Tage wirken Wassertropfen, die immer wieder auf derselben Stelle am Kopf auftreffen als Folterinstrument. Im Zeitalter von Mobilfunk und UMTS werden Migräne und Kopfschmerzen, Schlaf- oder Konzentrationsstörungen als Auswirkung der elektromagnetischen Wellen befürchtet. Auch Krebserkrankungen oder die Beeinflussung des zentralen Nervensystems werden angeführt.

http://www.neue-oz.de/information/noz_print/rund_um_osnabrueck/11905793.html (Auszug)

Desweiteren



Die in Deutschland gültigen Grenzwerte sind technische Grenzwerte, bei denen die gesundheitlichen Auswirkungen vor deren Einführung niemals an Menschen über einen langen Zeitraum gestestet wurden.

Dr. med. Wolf Bergmann, Freiburg: “Die ständig wiederholte Behauptung, unsere Grenzwerte würden unsere Gesundheit vor Folgen der Mobilfunkstrahlen schützen, ist die folgenschwerste Unwahrheit und entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage, natürlich finden Mobilfunkindustrie ebenso wie offizielle Politik (die sich mit 100 Mrd. Euro für UMTS restlos an die Industrie verkauft hat) immer abhängige Wissenschaftler und Medien, die das Gegenteil behaupten." http://omega.twoday.net/stories/1115052/

Zweifelhafte Grenzwerte

Die Einhaltung der thermischen (technischen) Grenzwerte ist für die biologisch (athermischen) gesundheitsschädlichen Wirkungen des gepulsten Mobilfunks völlig unerheblich.

Die Berichte von Schlafstörungen, Stressgefühl, Tinnitus und anderen körperlichen Beschwerden in der Nachbarschaft von Sendeanlagen sind zahlreich. In solchen Fällen verweisen die Mobilfunkbetreiber gerne darauf, dass die amtlichen Grenzwerte weit unterschritten würden. Das stimmt zwar, doch sind diese Grenzwerte extrem hoch, weil sie nur die thermische Wirkung der Strahlung berücksichtigen. Elektromagnetische Wellen können, wie beim Mikrowellenherd, Gewebe erwärmen. Die offiziellen Grenzwerte schützen also vor glühenden Ohren beim Telefonieren, nicht aber vor biologischen Wirkungen der Felder im Körper. Unser Organismus wird von elektrischen Impulsen gesteuert, die in ihrer Frequenz und Stärke der elektromagnetischen Strahlung von Handys ähnlich sind. Kein Wunder also, dass diese Strahlung den Organismus beeinflussen kann.

http://www.buergerwelle.de/d/doc/presse/s&k8-02.htm

Professor Dr. Karl Hecht kritisiert, bei der Festlegung von Grenzwerten sind „der Willkür Tür und Tor geöffnet“, sie sind nutzlos, wenn der Zeitfaktor nicht mit einbezogen wird, Kurzzeitstudien sind deshalb ohne Aussagekraft. Professor Dr. Karl Hecht hat in über 1000 wissenschaftlichen Arbeiten von russischen Forschern recherchiert, die Untersuchungen der Wissenschaftler haben ergeben, dass elektromagnetische Felder langfristig zu teils erheblichen Gesundheitsschädigungen führten : „Ich habe mehrfach versucht, diese Erkenntnisse dem Bundesumweltministerium mitzuteilen, aber ich bin immer abgewimmelt worden.“ Professor Dr. Karl Hecht fordert, dass der verfassungsrechtliche Schutz der körperlichen Unversehrtheit auf dauerhafte Befindlichkeitsstörungen ausgeweitet werden muss.