Erste Versorger sichern Kunden den Verzicht auf funkende Verbrauchszähler zu

Vertreter der Selbsthilfegruppe für Umwelterkrankte Ravensburg, des BUND Ravensburg-Weingarten und der Agendagruppe Mobilfunk Ravensburg haben von der tws (Technische Werke Schussental) eine Erklärung zum Einbau von Smart Metern bekommen. Diese Erklärung sichert Privathaushalten weitgehend das Recht zu, keine funkenden Messgeräte einbauen zu müssen.
StromzählerFoto: diagnose:funk

diagnose:funk begrüßt das kundenfreundliche Verhalten der Technischen Werke Schussental und empfiehlt es auch anderen Versorgungsbetrieben zur Nachahmung - (Anm. 14.10.2020) sofern die unten erläuterten Fehler von vornherein vermieden werden!

Als Verbraucher:in kann man seinen Versorger anfragen, ob dieser bereit ist, dieselben Zusagen zu machen. Notfalls kann man versuchen, zu einem entgegenkommenderen Versorger zu wechseln.
 

  • Anmerkung DF, 14.10.2020: Unabhängig davon bereitet Diagnose-Funk eine Kampagne vor, um diese gesetzliche Verpflichtung zum Einsatz funkender Verbrauchszähler vor allem wegen eklatanter Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung mit Musterklagen rückgängig zu machen. Die angestrebte Klage bezieht sich auf Warmwasser-, Kaltwasser- und Wärmemengenverbrauchzähler im Mietwohnungsbereich und bei Wohneigentümergemeinschaften!

Hier nun der Inhalt der

Erklärung der tws zu Smart Metern (vom Mai 2020)

"Ich bestätige der Agendagruppe Mobilfunk Ravensburg nachfolgende Punkte im Zusammenhang mit dem Einbau sogenannter intelligenter Zähler.

1. Smartmeter

Die derzeit von der TWS eingebauten sogenannten Smartmeter sind elektronische Zähler. Diese haben jedoch keine Kommunikation nach extern weder über Funk noch über Draht.

2. Intelligente Messsysteme

Intelligente Messsysteme müssen laut Vorgaben des Gesetzgebers, festgehalten im Messstellenbetriebsgesetz, seit Anfang 2020 in folgenden Fällen eingebaut werden.

a) bei einem Verbrauch über 6.000 kWh pro Jahr

b) bei einer Einspeisung in das öffentliche Netz (in Ravensburg in den meisten Fällen aus einer PV-Anlage)

Auch Bestandsanlagen sind sukzessive umzurüsten. Die TWS plant nicht über den Pflichteinbau hinaus weitere Anlagen umzurüsten. Im Endausbau schätzen wir, dass ca. 10 % der Anlagen auf intelligente Messsysteme umzubauen sind.

Die TWS Netz wird intelligente Messsysteme (die über Funk kommunizieren) über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nur dort einbauen, wo dies Kunden explizit wünschen.

Die Kommunikation erfolgt bei den sogenannten Gateways (Datensammler in den Kundenanlagen) derzeit bei den zertifizierten Geräten über Funk. Sobald technische verfügbar und wenn der Kunde bereit ist, die Mehrkosten zu tragen, wird die TWS auch drahtgebundene Technik einbauen.

  • Anmerkung DF, 14.10.2020: Diese Zusage geht nicht über das hinaus, was sowieso nach Bundesgesetz Standard ist. Der Endkunde hat zudem die freie Wahl des Strom-Messstellenbetreibers. Bundesweit tätige Firmen wie DISCOVERY bieten standardmäßig LAN-Anschlüsse anstelle Funk oder PLC an - ohne Mehrkosten.

3. Gaszähler

Standardgaszähler (für Haushalte) werden auch zukünftig nicht fernausgelesen.

4. Wasserzähler

Wasserzähler werden sukzessive aus hygienischen Gründen auf Ultraschalltechnik umgebaut. Diese Zähler werden standardmäßig einmal pro Jahr über Funk mit dem Drive-by-Verfahren (Vorortauslesung außerhalb der Häuser und kein Dialog) ausgelesen. Ansonsten ist der Funk in der Ruhephase und sendet nicht. Kunden, die dies wünschen, wird eine Deaktivierung der Funkfunktion angeboten."***

Wir danken den beteiligten Gruppen für Ihre Aktivitäten in dieser Sache und die Übermittlung dieser Information, die wir sehr gerne weiter verbreiten.

*** Anm. df, So. 12.07.2020, aktualisiert 14.10.2020:

Die Aussage der TWS zur Funktion der neuen Wasserzähler haben wir überprüft. In deren "Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)" steht etwas anderes als oben beschrieben:

  • 5. Messung (zu §18 AVBWasserV)
    Einbau Funkwasserzähler: Es wird nur ein uni-direktionales Gerät verwendet bzw. nur auf diese Art betrieben. Zur Feststellung des Jahresverbrauchs für die Berechnung der jährlichen Verbrauchsabrechnung sowie bei Eigentümerwechsel werden nur Zählerstand und -nummer erhoben. Auf den turnusmäßigen Ablesezeitraum, in der Regel einmal jährlich, ist rechtzeitig vorher in den amtlichen Bekanntmachungsorganen hinzuweisen. Es werden nur die dazu vorgesehenen Lesegeräte, die Wasserzähler auslesen können, verwendet. Die Übertragung der Daten wird durch technisch-organisatorische Maßnahmen, insbesondere durch Verschlüsselung, die den Anforderungen des BSI genügt, gegen unbefugte Zugriffe bzw. unbefugtes Mitlesen abgesichert. Die Erhebung darüber hinausgehender Daten durch Empfang des Funksignals wird nur anlassbezogen und zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgungsanlage oder anderen öffentlichen Interessen, insbesondere zur Gewährleistung der Trinkwasserhygiene, zur Leckortung bzw. zum Auffinden von Leckagen oder zur Überprüfung eines Verdachts der Manipulation des Wasserverbrauchs durchgeführt, soweit dies erforderlich ist. Die Auslesung erfolgt ausschließlich von Mitarbeitern der TWS Netz GmbH.

Nach Rücksprache mit der TWS handelt es sich um einen üblichen ´Dauer`strahler der Firma Kamstrup der alle 10 Sek. die Daten mittels Funksignal (also ~ 2 Mio. Sendeimpulse im Jahr) versendet.

TWS korrigiert seine Fehlinformation

Die Angabe der TWS "Ansonsten ist der Funk in der Ruhephase und sendet nicht." war eine Fehlinformation, die in der Zwischenzeit korrigiert wurde.

Was bleibt ist die Möglichkeit, dass der Endkunde den Funk im Wasserzähler ausstellen lässt und die Daten jährlich online über ein Portal auf der Homepage oder per Karte der TWS übermittelt.

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>> 07.07.2020 Bundeskartellamt warnt: Kaum Datenschutz bei Smart-TVs

Mit den WLAN vernetzten Geräten des Internets der Dinge, ob Smart Meter, Saugroboter Sprachassistenzsystemen (z.B. Alexa) oder TVs im Smart Home wird die Privatsphäre verletzt, davor warnt das Bundeskartellamt:

"Hersteller sammeln Daten

Die Sektoruntersuchung legt offen, dass Smart-TVs sehr viele personenbezogene Daten sammeln können:

  • Wann und wie schaut jemand Fernsehen?
  • Welche Inhalte spielt der Verbraucher über den Fernseher ab?
  • Welche Apps nutzt der Kunde?
  • Wohin surft der Nutzer und und wo klickt er?

Darüber hinaus können die TV-Hersteller einzelne biometrische Daten wie Stimme oder Cursorbewegungen erfassen und auswerten.

In Kombination mit anderen Geräten können sich laut Studie weitreichende Profile ergeben." (Bericht auf der Homepage https://www.datenschutz-praxis.de) Diese Geräte sind wesentlicher Mosaikstein des derzeitigen schleichenden Übergangs zu einem Überwachungskapitalismus.

  • Günther Ohland, Vorstandsvorsitzender SmartHome Initiative Deutschland:"Die Aufgabe von Sprachassistenten wie Amazon Alexa und Google Assistant ist es, ständig zuzuhören und auf Sprachkommandos der Nutzer zu reagieren. Jeder weiß, dass die Anbieter dieser Geräte nicht an smarten Funktionen für ein komfortables Zuhause interessiert sind, sondern an den Daten der Nutzer. Man muss, beziehungsweise darf, sich entscheiden, ob man den Komfort der Sprachkommando-Systeme nutzen möchte, oder dem Schutz der Privatsphäre Vorrang gibt."

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Auszug aus dem diagnose:funk Papier:

>>>Kommunen ohne 5G - abgehängt vom Fortschritt? 15 Antworten auf Fragen von Bürgern, Gemeinderäten und Bürgermeistern

11. Helfen Smart Meter und Smart Grid beim Energiesparen?

Ja und nein! Smart Meter (Intelligente Messsysteme) und Smart Grid (Intelligente Netze) könnten im Prinzip einen Beitrag zum Energiesparen leisten, wenn sie die Einspeisung und Vergütung dezentral erzeugten Stroms in ein öffentliches Netz ermöglichen oder den Einsatz von Energie an deren zeitliche Verfügbarkeit anpassen können, um so die Netze zu stabilisieren. Je stabiler die Netze werden, umso weniger Verbrauchsspitzen müssen durch konventionelle Kraftwerke abgepuffert werden und umso seltener müssen z. B. Windparks bei einem Überangebot abgeschaltet werden. Damit ein Smart Meter aber einen Beitrag zum Energiesparen leisten kann, muss er mindestens eine der folgenden Aufgaben auch tatsächlich realisieren.

  • 1. Der Smart Meter schafft Transparenz (ein Einfallstor für Überwachung!) über den Einfluss des indivi­du­ellen Verhaltens und der eingesetzten Geräte auf den individuellen CO2-Fußabdruck und führt dadurch zu einem verbrauchsoptimierten Verhalten der Nutzer. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten die feinaufgelösten Daten jedoch nicht den Verfügungsbereich des Nutzers verlassen.
  • 2.  Der Smart Meter kann zwischen Energieeinspeisung ins Netz und Energieentnahme aus dem Netz unterscheiden und beides ggf. mit schwankenden Strompreisen dokumentieren. Dadurch wird eine dezentrale Stromerzeugung möglich. Allerdings könnten auch hier die Verbrauchsdaten zu Abrech­nungs­zwecken zusammengefasst und zeitverzögert übermittelt werden, so dass daraus keine persönlichen Nutzerprofile ableitbar sind.
  • 3. Aufgrund vertraglicher Regelungen können zwischen Verbraucher und Versorger bzw. Netzbetreiber Daten zu Prognosen von Energieverbrauch und Stromerzeugung ausgetauscht werden, die dann zur vorausschauenden Steuerung von Produktionsprozessen genutzt werden können. So könnten z.B. Kühlanlagen dann bis zu einem gewissen Grad auf Vorrat kühlen, wenn gerade besonders viel Strom zur Verfügung steht, während sie dann gedrosselt werden können, wenn ein Engpass erwartet wird. Ebenso könnten Generatoren an Biogasanlagen bevorzugt dann mit höherer Leistung betrieben werden, wenn ein Engpass im Netz entsteht und sich besonders gute Preise erzielen lassen. In diesen Fällen handelt es sich dann aber ggf. um Daten, die möglicherweise ebenfalls vertrauliche und damit sensible Einblicke in betriebliche Abläufe gewähren, jedoch nicht in das Privatleben einzelner Individuen.

Für den Endkundenhaushalt ohne Stromerzeugung bleibt das faktisch aber eine theoretische Betrach­tung. Ein Smart Meter in privaten Wohnungen leitet sensible, persönliche Daten weiter. Dem Nutzer bleiben sie aber vorenthalten, so dass dieser keine Chance hat, sein Verhalten wesentlich zu ändern oder von unterschiedlichen, netzdynamischen Tarifen zu profitieren. So kann er auch keinen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Weder wird der Netzbetreiber den Kühlschrank in der Wohnung abschalten, noch wird der Bewohner seinen Frühstückskaffee erst nachmittags kochen oder mittags erst duschen. Was in einem Haushalt steuerbar übrig bleibt, sind die energieintensive Wasch- und Spülmaschine und der Trockner. Eine simple Anpassung der Energieeffizienzrichtlinie, die regelt, wie viel ein solches Gerät maximal verbrauchen darf, wären hier viel einfacher umsetzbar, kostet nicht laufend Energie und wäre damit wesentliche effektiver, um Energie zu sparen.

>> Dauerfunkende Smart Meter müssen wegen der Strahlenbelastung abgelehnt werden.

Artikel veröffentlicht:
09.07.2020
Artikel aktualisiert:
14.10.2020
Autor:
diagnose:funk
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