Kommunen für aktive Aufklärung & Information gewinnen.

Gute Beispiele
'Mobilfunk, Elektrosmog & Gesundheit' - ist in Ihrem Wohnort kein Thema? Mit einem entsprechenden Bürgerantrag können Sie Ihre Bürgermeister, Gemeinderäte und die Öffentlichkeit sensibilisieren. Damit tragen Sie zur Verbesserung der Aufklärungs- und Informationspolitik auf lokaler Ebene bei.

Nutzen Sie öffentliche Bürgerversammlungen und -sprechstunden. Oder bitten Sie Ihre Bürgervertreter, einen entsprechenden Antrag im Gemeinde-/Stadtrat einzubringen, z.B.:

1. Beantragen Sie bei Ihrer Kommune aktive Aufklärung über Vorsorgemöglichkeiten!

Ein gutes Beispiel liefert die kreisfreie Stadt Aschaffenburg am bayerischen Untermain:

Der Verein AB jetzt RICHTIG mobil e.V. hatte für die Bürger in Aschaffenburg einen Flyer mit Vorsorgetipps zum Thema Mobilfunk angeregt. Daraufhin hat die Stadt Aschaffenburg eine Broschüre entwickelt und publiziert. Diese wurde einmalig mit dem Umweltkalender an alle Haushalte verteilt und liegt nun in 2. Auflage an öffentlichen Stellen aus.

Sie finden den Flyer 'Mobilfunk - Handys & Co. - Informationen und Tipps zum bewussten Umgang mit der drahtlosen Technik' als PDF zum kostenlosen Download auf der Homepage der Stadt Aschaffenburg (s.u. nebenstehendem Link).

2. Beantragen Sie bei Ihrer Kommune maximale Transparenz beim Netzausbau!

a) Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg hat auf den Internetseiten der Stadt eine Übersichtskarte eingestellt, in der aktuell bestehende Mobilfunk-Standorte mit den jeweils vorhandenen Mobilfunkdiensten (GSM, UMTS, LTE) eingesehen werden können. Nebenstehend finden Sie den Link dazu.

b) Die Stadt München geht noch einen Schritt weiter: Sie veröffentlicht im Internet sogar Suchkreismeldungen für geplante Mobilfunkanlagen. Seit dem Stadtratsbeschluss vom 10.11.2009* informiert das Referat für Gesundheit und Umwelt zeitnah und betreiberneutral über die betroffenen Stadtbezirke und markiert die Suchkreise in einer Karte. Nebenstehend finden Sie den Link dazu. *Quelle: http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/1838327.pdf

3. Beantragen Sie eine außerordentliche Einwohner-/Bürgerversammlung

Es gibt verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung - nutzen Sie diese Möglichkeiten!

Einwohner-/Bürgerversammlungen finden an öffentlich zugänglichen Orten statt (Rathaus, Verwaltungsgebäude, Sparkassen) und sind in den einzelnen Bundesländern rechtlich unterschiedlich geregelt.

Baden-Württemberg: https://www.juracademy.de/kommunalrecht-baden-wuerttemberg/buergerversammlung-gemo.html

Bayern:  https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/26886134594

Hessen: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146137,13

Sachsen: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=148330,23

Ist z.B. ein neuer Mobilfunkmast geplant und die betroffenen Nachbarn wünschen sich umfassende Informationen zu möglichen Gesundheitsrisiken? Sammeln Sie Unterschriften und beantragen Sie beim Gemeinderat zum Thema Mobilfunk eine Bürgerversammlung, z.B. in Bayern nach Art. 18 GO oder in Baden-Württemberg nach § 20a GemO. Die benötigte Anzahl an Unterschriften finden Sie in der Gemeindeordnung, wobei nur wahlberechtigte Bürger unterzeichnungsbereichtigt sind.

Über die Zulässigkeit des Antrags entscheidet der Gemeinderat. Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist eine Bürgerversammlung binnen drei Monaten nach Eingang des Antrags abzuhalten. Diese Rechtsfolge ist zwingend, ein Ermessen steht dem Gemeinderat nicht zu.

Tipps: Bitten Sie die GemeinderätInnen Ihres Vertrauens um Unterstützung bei der Formulierung der Begründung, bevor Sie Unterschriften sammeln.

Wenn die Bürgerversammlung genehmigt ist: bitten Sie den Gemeinderat, einen unabhängigen Gesundheitsexperten mitbringen zu dürfen, welchem Rederecht eingeräumt wird.

 

 

Info

Wir freuen uns über Ihre weiteren Anregungen und Rückmeldungen. Ergänzen Sie unsere Vorschlags-liste: Teilen Sie uns doch bitte mit, mit welchen Aktivitäten Ihre Kommune mit gutem Beispiel vorangeht.

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